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Geldanlage und Bitcoin: Zulassung von Finanzdienstleistern überprüfen


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Bevor Sie sich auf den Handel mit Bitcoin oder eine Geldanlage einlassen, sollten Sie den jeweiligen Finanzidienstleister überprüfen. Hat dieser überhaupt eine Zulassung? Wo finden Sie diese? Damit Sie nicht auf Betrüger hereinfallen, verraten wir Ihnen, was es mit der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf sich hat.

Wenn Sie Ihr Geld aus den Händen geben, um es anzulegen oder zu investieren, dann wollen Sie auf Nummer sicher gehen. Und das ist auch völlig korrekt so. Doch während Sie beim Einkaufen das Obst und Gemüse genau betrachten, um die schlechten Früchte auszusortieren, gehen Sie bei den Finanzdienstleistern eher nach Bauchgefühl. Oder? Dabei können Sie Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds genauso kritisch unter die Lupe nehmen, wie Sie das mit dem Obst und Gemüse machen.

Und gerade bei der Anlage oder Investition von Geld sollten Sie wirklich zu 100 Prozent sicher sein. Denn gerät Ihr Geld in die Hände von Betrügern, ist dieses ganz schnell weg. Und die Kriminellen sind noch so schlau, dass sie Sie um mehr Geld bringen, als Sie eigentlich einsetzen wollten. Am Ende bleibt nur der Gang zu Polizei. Sie müssen Anzeige erstatten. Zum Glück ist dies mittlerweile in vielen Bundesländern auch Online möglich. Auch aus diesem Grund haben wir bereits einen Ratgeber für Sie verfasst, in dem wir erklären, wie Sie seriöse Broker erkennen

Für die erste Überprüfung eines Anbieters im Finanzdienstleistungsbereich sollten Sie immer auch unseren Fakeshop-Ratgeber. Denn die meisten Punkte gelten auch für Finanzdienstleister. Bevor Sie also in Bitcoin investieren, sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen über ein rechtsgültiges Impressum verfügt, telefonisch erreichbar ist und eben eine entsprechende Zulassung der BaFin besitzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen warnt ebenfalls regelmäßig vor nicht zugelassenen Geldanlagen und unseriösen Firmen. Stellen Sie hohe Ansprüche an Firmen, die Ihr Geld verwalten und vermehren sollen und achten Sie auf die Einhaltung gültiger Gesetze.

Was ist die BaFin eigentlich?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bundesanstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

Möchte ein Unternehmen in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, so bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht laut § 32 KWG. Das Kreditwesengesetz soll die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust der Einlagen sicherstellen. Es geht hier also um Ihr Geld. Hält sich ein Unternehmen nicht an deutsche Rechtsnormen, sollten Sie zum Schutz Ihrer Investitionen davon Abstand halten.

Registrierung bei der BaFin nötig

Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds Ihren Betrieb aufnehmen können, müssen Sie sich registrieren. Denn nur wenn sie die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommen, dürfen Sie den Geschäftsbetrieb auch wirklich aufnehmen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Kommen die Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, brauchen diese sich nur bei der BaFin anzumelden. Und das gilt auch nur, wenn diese Unternehmen in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Das Notifikationsverfahren beziehungsweise der „Europäische Pass“ sind also Voraussetzung dafür, dass ein Geldinstitut seine Arbeit aufnehmen darf.

Un­ter­neh­mens­da­ten­bank gibt Auskunft

Über die Unternehmensdatenbank der BaFin können Sie prüfen, ob die jeweiligen Firmen und Institute notifiziert sind. Bei der Benutzung der Datenbank sollten Sie einige Hinweise beachten.

  1. Es werden derzeit nur aktive Erlaubnisse nach Investmentgesetz (InvG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ohne Angabe des Erteilungsdatums angezeigt.
  2. Die BaFin haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
  3. Die BaFin übernimmt keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge

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Hinweise zur Bedienung der Un­ter­neh­mens­da­ten­bank

Wenn Sie in der Un­ter­neh­mens­da­ten­bank eine Firma oder ein Institut suchen, geben Sie den jeweiligen Namen in das Suchfeld „Unternehmen“ ein. Bei den Ergebnissen werden neben Name und Anschrift des Unternehmens auch einzelne Erlaubnisse beziehungsweise Tätigkeiten aufgeführt.

Über das Feld „Kategorie“ können Sie die Suche einschränken.

Lassen Sie das Feld „Unternehmen“ frei, erhalten Sie die Gesamtliste aller in der Datenbank verzeichneten Unternehmen. Wenn Sie nach einem Namensbestandteil suchen, der nicht am Anfang des Unternehmernamens steht, müssen Sie ein * voranstellen.

Zur BaFin-Suche

Quelle: BaFin

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