Im Januar 2020 verändert sich einiges, nicht immer zur zum Guten. Eine der Neuerungen ist die Pflicht von Händlern einen Kassenbon auszuhändigen. Das gilt dann für alle Waren und auch für Kleinstbeträge wie ein Brötchen oder eine rote Rose.
Ab dem 1. Januar gilt die Bonpflicht, von Kleinhändlern verteufelt, vom Finanzamt heiß erwartet. Für jeden auch noch so marginalen Verkauf soll die Ladenkasse einen Kassenzettel ausgeben. Und natürlich müssen auf dem Kassenzettel, wie bisher auch, einige Pflichtangaben stehen. Allein deshalb wird dieser eine bestimmte Größe haben und damit auch unsere Umwelt belasten.
Die Gesetzesänderung soll für alle gelten, ob Händler, Gastronom, Friseur und Bäcker. Jede Dienstleistung und jeder Verkauf soll künftig belegbar sein, und auch der Kunde ist betroffen. In der Vergangenheit haben viele Händler sich den Druck des Kassenzettels gespart, wenn der Kunde diesen ohnehin nicht wollte. Das soll es nach den Wünschen der Finanzbehörden nicht mehr geben. Verantwortlich für die Bürokratie ist die Kassensicherungsverordnung, die offiziell „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ genannt wird. Gültig ist das Gesetz bereits seit dem Jahre 2016, jetzt wird es nur noch einmal verschärft.
Papier-Bon oder elektronischer Beleg
Die Art des Belegs ist nicht festgelegt: handschriftliche Aufzeichnungen gelten als Nachweis, ebenso Listen in elektronischer Form. Nur das Geld einfach so einstecken und später abrechnen soll es demnächst nicht mehr geben.
Wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen Beleg verlangt, vermeiden bisher viele Kleingewerbler den Ausdruck eines Kassenbons. Wird der Nachweis nun Pflicht, muss entweder ein Bon gedruckt oder der Beleg elektronisch übermittelt werden. Per WhatsApp oder E-Mail ist dies zwar etwas umständlich, aber durchaus bereits möglich. Zusätzlich sollen demnächst Anwendungen angeboten werden, welche die Rechnung einfach auf das Smartphone des Kunden senden. Eine einfache digitale Variante für den Nachweis. Größere Investitionen sind nicht notwendig, auch kein besonderer technischer Sachverstand.
Besonders die Vereinigungen der Bäcker zeigen sich landauf, landab verärgert. Nicht nur in den etablierten Medien, sogar in der Heimatzeitung oder im Käseblättchen machen sie seit Wochen Stimmung, zeigen zugemüllte Ladentheken vor und bitten den örtlichen Abgeordneten verzweifelt um Abhilfe.
Ihr schärfstes Argument – wie auch anders in diesen Zeiten – ist der Umweltschutz. Und die Bäcker und Budenbesitzer befürchten, dass Verheerendes auf die CO2-Bilanz zukommt. Denn die allermeisten Bons landen im nächsten Mülleimer, sind nicht recyclebar und bedeuten nur unzumutbaren bürokratischen Aufwand.
Kein Gesetz ohne Befreiung
Der Gesetzgeber zeigt sich nachsichtig und definiert Ausnahmen. Liegt eine „sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen“ vor, kann von der Ausgabepflicht abgesehen werden. Straßenhändler und Bardamen werden von test.de als Kandidaten für die Befreiung genannt. Letztlich wird das Finanzamt jeden einzelnen Fall individuell prüfen.
Was halten Sie von der Bon-Pflicht?
Uns interessiert Ihre Meinung zum Thema. Was halten Sie davon, dass Sie demnächst überall einen Kassenbon erhalten? Werden Sie die digitalen Alternativen nutzen und welche Möglichkeiten sind Ihnen bereits bekannt?
Unglaublich diese Bürokratie. Und das heutzutage. Mündige Bürger sind mit Sicherheit imstande, rechtzeitig einen Bon zu verlangen, wodurch einiges an Material eingespart werden könnte, das nun zu einem sehr hohen Prozentsatz direkt in den (Sonder)müll wandert.
Wir haben seit Anfang Januar mehrfach bei verschiedenen Rossmann-Filialen eingekauft. Die Bonpflicht wird schlicht ignoriert. Wenn man die Kassierin darauf anspricht erhält man dümme Sprüche, wenn man beim Kundenservice von Rossmann anruft wird man veräppelt und auf Kunden-emails werden erst gar nicht beantwortet. Es ist erschreckend, das Händler meinen Gesetze gelten nicht für sie. Wir werden jedenfalls bei diesen Händlern nicht mehr kaufen solange Gesetze vorsätzlich mißachtet werden. Es sollte so schnell wie möglich ein Bussgeld eingeführt werden, um schwarze Schafe zu sanktionieren. Möglicherweise ist dies Fehlverhalten abmahnfähig, da es sich um einen Wettbewerbsverstoß handeln könnte.
Bonpflicht ist o.k. aber sollte möglichst nicht mit ausgedruckten nicht recyclebaren Zetteln durchgeführt werden.
Schwachsinn!!!!!!!!!!!!!!
Ich werde mich natürlich schlau machen und fortan die digitalen Möglichkeiten nutzen. Dadurch, dass ich blind bin und diese Kassenzettel ohnehin nicht lesen kann, ist eine digitale Form um Einiges besser für mich, da mein Handy und mein Computer jeweils spricht. So kann auch ich lesen, was ich wann und wo gekauft habe.
Vorteil: Der digitale Bon ist sehr gut, da ich beispielsweise bei kleineren und unbekannteren Händlern gleich nachschauen kann, wer dieser Händler überhaupt ist, wie sein Name lautet und ggf. was er noch so anbietet. Sehr vorteilhaft beispielsweise bei kleineren Marktständen, wenn mir diese sehr gefielen und ich in naher Zukunft noch einmal etwas von denen erwerben möchte..
Nachteil: Analoge Bons kann ich nicht lesen. Im Übrigen birgt das vielfach verwendete Thermo-Papier wohl sehr viele gesundheitliche Gefahren. So soll es ja Diabetes und Krebs sowie Übergewicht fördern.
Fazit: Wenn also die Bundesregierung schon solche harten Regeln einführt, sollte sie auch dafür sorgen, dass auch im Fall von analogen Bons alternative und gesundheitlich unbedenkliche Materialien verwendet werden.