Im Moment gibt es ihn als graues oder rosa Papier oder als Plastikkarte. Die Rede ist vom Führerschein. Dieser soll in den nächsten Jahren europaweit einheitlich werden. Die ersten alten Führerscheine verlieren 2022 ihre Gültigkeit. Welche Fristen es gibt und wohin Sie sich wenden müssen – wir haben für Sie recherchiert.
Bis zum Jahr 2033 soll es europaweit einheitliche Führerscheine geben. Deshalb müssen ziemlich viele EU-Bürger Ihre Führerscheine jetzt nach und nach umtauschen. In Deutschland sind allein rund 43 Millionen Führerscheine betroffen. Mittlerweile gibt es einen Stufenplan, den der Bundesrat entworfen hat.
Mit der Vereinheitlichung der Dokumente und dem Zusammenführen in einer Datenbank soll der Missbrauch mit Führerscheinen eingeschränkt beziehungsweise verhindert werden. Außerdem soll die EU-Fahrerlaubnis fälschungssicher sein.
Manch einer könnte jetzt auf die Idee kommen, sich den Führerschein im Internet zu kaufen. Das ist allerdings nicht sehr ratsam. Besser wäre, sich an den vorgegebenen Stufenplan zu halten. Doch bis wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen beziehungsweise, sind Sie überhaupt vom Umtausch betroffen? Die Fragen nach wer, wann und wie Sie den Führerschein umtauschen müssen, beantworten wir in diesem Artikel.
Bis wann müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen?
Je nachdem wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und wann Sie geboren wurden, gelten unterschiedliche Fristen für den Umtausch des Führerscheines. Ganz alte Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen zuerst umgetaucht werden. Davon sind rund 15 Millionen deutsche Führerscheine betroffen. Die erste Frist endet bereits am 19.01.2022!. Nach Ablauf der nachfolgend genannten Fristen wird Ihr Führerschein ungültig:
Auch wenn Ihr Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, wird dieser ungültig. Allerdings ist bis dahin noch etwas zeit. Sie müssen sich also nicht kurzfristig Gedanken machen. Nach Ablauf der nachfolgend genannten Fristen wird Ihr Führerschein ungültig:
Falls Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie Ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Wo und wie kann man den Führerschein umtauschen?
Um Ihren Führerschein umzutauschen, müssen Sie zur Führerscheinstelle Ihres Ortes gehen. Schieben Sie den Gang nicht auf die lange Bank. Besser Sie gehen etwas zeitiger und kommen dann nicht in Zeitdruck.
Und nein, der Führerschein ist genau wie der Personalausweis und der Reisepass nicht ewig gültig. Er bleibt auf 15 Jahre befristet. Nach den 15 Jahren müssen Sie den Ausweis erneut umtauschen. Der Fristablauf betrifft nur das Dokument an sich. Sie müssen also keine erneute Prüfung ablegen. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Was benötigen Sie für den Umtausch und welche Kosten fallen an?
Damit der Umtausch des Führerscheins reibungslos funktioniert, sollten Sie vorbereitet sein. Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Umtausch:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- den alten Führerschein und
- rund 25 Euro für anfallende Gebühren.
Übrigens soll es zukünftig Vorgaben gaben, wie die biometrischen Bilder für Pässe und Ausweise entstehen.
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eine schoene Gruesse aus Indonesien,
ich habe in Deutschland lange gelebt und besitze alte rosa Fuehrershein. Ich bin 1967 geboren und moechte meinen alten Fuehrerschein mit neuen umtauschen. Ich will eines Tages meine Frunde wieder besuchen
Das Problem ist ich lebe nicht mehr in Deutschland sondern zurueck zu meinem Heimatland. Ich habe die deutsche Botschaft email geschickt aber kaine Antwort.
Koennen Sie mir vielleicht mit meinem Problem helfen ? Ich bedanke mich sehr.
mit freundlichen Gruessen,
Erwin Ling
Hallo,
Ich habe meinen grauen Führerschein (Erwerb 1973) bereits 2000 in einen Plastikführerschein getauscht. Welches Ausstellungsdatum ist für den Umtausch maßgeblich, das Erstausstellungsdatum (Geburtsjahr) oder das Ausstellungsdatum des neuen Dokuments?