Wenn das Fahrzeug plötzlich weg ist, dann muss es nicht gestohlen sein. Immer häufiger wird bei Parkverstößen abgeschleppt. Zu Recht? Beim Parken kommt es immer häufiger zu Meinungsverschiedenheiten. Bußgelder sind da noch der geringste Ärger.
Ein Bußgeld kann Autofahrern heute fast überall aufgebrummt werden. Selbst dann, wenn Sie mit Ihrem Auto garnicht fahren. Wir haben erst unlängst über die privaten Knöllchen auf Supermarktparkplätzen berichtet, die Sie nach Ihrem Einkauf an der Windschutzscheibe erwarten. Diese Strafzettel verhängt nicht etwa die Polizei, Stadt oder Gemeinde, sondern private Ordnungshüter. Doch auch auf der Straße tappen immer mehr Autofahrer in Parkfallen.
Nur kurz den Wagen abgestellt, um Besorgungen zu erledigen, und schon ist es passiert. Der Wagen wurde abgeschleppt. Aber ist das überhaupt zulässig? Es existieren zahlreiche Legenden um das rechtmäßige Abschleppen eines Fahrzeugs. Letztlich empfindet der bestrafte Autofahrer, egal ob Bußgeld oder abgeschleppt, die Maßnahme immer als unfair. Doch wenn andere durch Falschparker behindert werden, sind auch diese nicht gerade erfreut. Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Urteile zusammengefasst.
Sie haben einen Strafzettel bekommen, weil Sie falsch geparkt haben? Diesen sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht vorschnell bezahlen. Denn seit längerer Zeit werden auch Knöllchen gefälscht und an die Windschutzscheiben der Autofahrer geheftet.
Der Zettel an der Windschutzscheibe
Viele Autofahrer sind der Meinung, man müsse nur die Handy-Nummer am Fahrzeug lassen. Dann sei das illegale Parken für einen kurzen Zeitraum erlaubt, denn der Fahrer ist ja bekannt und erreichbar. Und diese Auffassung trifft tatsächlich zu. Die Richter räumen dem Verkehrsteilnehmer ein, sich kurz von seinem Fahrzeug zu entfernen. Aber nur dann, wenn er sofort erreichbar ist und das Fahrzeug unmittelbar – in wenigen Minuten – vom unrechtmäßigen Parkplatz entfernt. Allerdings ist wichtig: Sie müssen erreichbar sein. Wer nicht ans Telefon geht, gleich aus welchem Grund, ist nicht erreichbar.
Parken im Halteverbot
Anders verhält es sich, wenn der Wagen im absoluten Halteverbot abgestellt wurde. Dann darf sofort ein Abschleppunternehmen benachrichtigt werden. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 K 782/18 KO verurteilte dass Verwaltungsgericht Koblenz einen Autofahrer zur Zahlung der Kosten. Dieser hatte argumentiert, er habe sich nur für sieben Minuten entfernt, und der Wagen war sofort weg. Das Gericht stellte klar, dass im absoluten Halteverbot besondere Regeln gelten. Hier darf ohne Verzug abgeschleppt werden.
Trickbetrug auf dem Parkplatz – Maschen im Überblick
Parkplätze vor Supermärkten werden von Betrügern gerne genutzt, um per Trick an Ihr Geld, den Ausweis oder sogar noch mehr zu kommen. Wir geben in diesem Artikel einen Überblick über die bekannten Maschen der Trickbetrüger.