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Notsituation während Auslandsreise: Wann und wie hilft die Botschaft bei Problemen im Urlaub


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Probleme können bei einem Auslandsaufenthalt im Urlaub jederzeit auftreten. Schnell geraten Sie in eine Notlage, wenn Sie krank werden, Ihnen Geld oder Ausweise gestohlen werden oder der Reiseveranstalter plötzlich Insolvenz anmeldet. Wann hilft Ihnen die deutsche Botschaft?

Auch im Urlaub kann es übel zugehen: Krankheit, den Pass verloren, oder die Airline stellt den Dienst ein. Nicht nur die aktuelle Pleite von Thomas Cook wirft Fragen auf, wer im Ausland hilft und an wen man sich wenden kann. Die Deutsche Botschaft ist für Deutsche im Ausland auch bei allen Unglücksfällen und Missgeschicken zuständig. Stiftung Warentest hat recherchiert, in welchen Fällen die Behörde zuständig ist.

Doch was ist eine Botschaft überhaupt? Bei einer Botschaft handelt es sich um eine diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Landes. Häufig wird die Botschaft auch als Konsulat bezeichnet, wobei das nicht das Gleiche ist. Die Botschaft ist der richtige Ansprechpartner für deutsche Bürger im Ausland, die in eine Notlage geraten sind. Doch wie weit geht die Hilfe der Botschaft und wann kann die deutsche Verwaltung im Ausland helfen?

Telefonnummer des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen.  Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr unter +493018172000.

Pass oder Ausweis verloren – Werden Ersatzpapiere ausgestellt?

Wenn der Personalausweis oder Reisepass abhanden gekommen ist, kann man sich an die Botschaft wenden. Das Konsulat kontaktiert dann die zuständige Meldestelle in der deutschen Heimat. In sehr eiligen Angelegenheiten wird vorübergehend ein „Reiseausweis als Passersatz“ ausgegeben. Für die Rückreise ist dieses Papier völlig ausreichend. Bereits nach wenigen Tagen wird aber auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Fahrzeugpapiere oder der Führerschein werden jedoch nur von den Behörden im Heimatland ersetzt.

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Kein Geld mehr für die Rückreise

Nicht selten geht in fernen Ländern die Kalkulation völlig durcheinander. Noch schlimmer ist ein Diebstahl der Barschaft, und schnell ist der Tourist handlungsunfähig und schafft es nicht einmal mehr zum Flughafen. Die Botschaft berät auch in finanziellen Angelegenheiten, informiert über Möglichkeiten der Überweisung an Ihren Aufenthaltsort. Angehörige und Bekannte können Ihnen dann aushelfen, wenn sie über Moneygram, Western Union oder andere Transferdienste Geld anweisen. Wenn aber niemand erreichbar ist und jede Hilfe ausbleibt, leiht die Botschaft Ihnen sogar Geld für die Reise in die Heimat. Die Zuständigkeiten der Auslandsbehörden sind allerdings streng definiert. Unbezahlte Rechnungen für das Hotel oder den Aufenthalt im Krankenhaus, auch Bußgelder kann die Botschaft nicht übernehmen.

Wenn Sie als Deutscher festgehalten werden

Werden Sie durch die Behörden des Gastlandes am Flughafen festgehalten, kann sich das Konsulat nur als Vermittler anbieten. Denn die Mitarbeiter sind hier nicht befugt hoheitliche Entscheidungen zu treffen. Allein das Gastland entscheidet, ob Sie Ihre Reise fortsetzen dürfen oder nicht. Im Fall einer Verhaftung sieht es ähnlich aus. Die Botschaft kann den Kontakt zu Anwälten herstellen und sie wird auf Wunsch Angehörige informieren, die Haftbedingungen bewerten und notfalls eine menschenwürdige Behandlung anmahnen. Damit enden aber bereits ihre Befugnisse. Schon eine Rechtsberatung liegt außerhalb der Kompetenzen der Botschaft.

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Unfall oder Krankheit: Die Botschaft wird aktiv

Bei gesundheitlichen Problemen im Urlaub sind die Hilfsmöglichkeiten doch erheblich vielfältiger. Zunächst können die Mitarbeiter des Konsulats einen kompetenten Arzt oder ein Krankenhaus vor Ort empfehlen. Wurde keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, können die Kosten für die Behandlung ausgelegt werden. Dies gilt auch für einen notwendigen Rücktransport, der auch von der Behörde organisiert wird.

In den letzten Jahren ist es leider häufiger vorgekommen: Mehrere Reiseveranstalter mussten Insolvenz anmelden. Die betroffenen Urlauber wurden von den Auslandsvertretungen regelmäßig unterstützt. Aber jeder Tourist sollte vor Vertragsabschluss prüfen, ob das Unternehmen als zuverlässig gelten kann oder nur das günstigste Angebot vorhält. Eine Insolvenzschutz-Versicherung sollte abgeschlossen werden, und den entsprechenden Sicherungsschein lässt man sich vor der Bezahlung aushändigen.

Grundsätzlich gilt: Nur auf dem Gelände der deutschen Botschaft gilt das Recht des Gastlandes nicht. Werden also während des Auslandsaufenthalts die Interessen oder Gesetze des Landes verletzt, gelten auch die dortigen Bestimmungen und Zuständigkeiten. Die deutsche Botschaft hat in solchen Fällen keinen Einfluss. Bei allen privaten Missgeschicken aber, die nicht die hoheitlichen Interessen des jeweiligen Landes betreffen, kann die deutsche Botschaft ihre Staatsbürger nicht nur beraten, sondern auch aktiv unterstützen.

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