Unsere lieben Haustiere können unberechenbar reagieren. Mit dem Schaden müssen dann Herrchen und Frauchen klarkommen. Aber ist der Hundehalter wirklich für alles verantwortlich, was sein Haustier so anstellt? Das Boulevardmagazin taff auf Pro7 hat einige Situationen aus dem Leben von Tierfreunden und ihre juristische Einordnung zusammengestellt.
Die Leine kann nicht alles verhindern. Wenn der Hund leicht zur Seite ausbricht und der folgende Radfahrer dadurch ins Straucheln gerät und sich verletzt, ist der Halter nach dem Zivilrecht verantwortlich. Auch ohne eigenes Verschulden, denn er ist verantwortlich, wenn sein Tier einen Unfall verursacht. Hilfreich in solchen Fällen kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sein, die für die Forderungen des Radfahrers aufkommt.
Auch im folgenden Fall kann eine Haftpflicht sinnvoll sein. Der Hund begrüßt in übergroßer Freude die lang erwartete Besucherin, leider ohne Rücksicht auf das exquisite Beinkleid der langjährig Bekannten. Die Folge sind hässliche Flecken. Es entstehen Kosten für die Reinigung. Den Vierbeiner geht das wieder mal alles nichts an, aber sein Herrchen? Gut wenn er sich mit einer großzügigen Deckungssumme hat versichern lassen, denn so wird sein Budget auch in diesem Fall nicht belastet.
Strafrecht oder Zivilrecht?
Isabella und Simone sitzen im Park auf einer Bank und surfen im Internet. Werner nähert sich, beginnt mit dem Hund zu knuddeln und wird prompt von Waldi gebissen. Ist dann die Halterin für das Schnappen verantwortlich? Immerhin hat sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt, als sie mit ihrer Bekannten im Internet unterwegs war, was der Vierbeiner gleich ausnutzen konnte. Werner allerdings, der ungestüme Passant, ist aktiv auf das verdutzte Tier zugegangen. Der Jurist sagt, durch das Anleinen zeigt der Halter an, dass der Hund unter Umständen beißen könnte, was der Waldläufer ignorierte. Strafrechtlich ist also am Verhalten der Isabella nichts auszusetzen. Kommt es aber zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, wird auch die ungestüme Aktivität des Spaziergängers nicht unberücksichtigt bleiben.
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In Mietwohnungen, wo der Hund ständig kläfft, kann der Nachbar Mietminderung verlangen.
Wie sieht es aber aus, wenn das im eigenen Haus passiert und sich der Nachbar beschwert, wobei beide ein eigenes Haus besitzen – so wie es bei meiner Familie auf dem Land der Fall ist?