Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale hat dazu Auskunft gegeben.
Urlaubsreisen werden in der Regel sehr frühzeitig gebucht. Kein Wunder, denn viele Arbeitnehmer müssen ihren Jahresurlaub bereits Monate vorher bei dem Arbeitgeber einreichen. Zudem sind Reisen durch den Frühbucherrabatt oft deutlich günstiger als bei einer Buchung kurz vor Urlaubsantritt. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie die geplante Ferienreise nicht antreten können.
Dafür gibt es viele Gründe. Beispielsweise könnte eine unsichere Situation im Urlaubsland, Krieg oder Epidemien die Urlaubsreise verhindern. Aktuell sorgt der Coronavirus auf der ganzen Welt dafür, dass Menschen nicht mehr Reisen können. Viele Länder schließen ihre Grenzen, um das Virus einzudämmen. Für die Stornierung eines gebuchten Urlaubs ist von Bedeutung, ob das Auswärtige Amt für das jeweilige Land eine Reisewarnung herausgegeben hat.
Aufgrund des Coroanavirus hat das Auswärtige Amt aktuell eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland herausgegeben. Es ist mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Kostenlose Stornierung einer Pauschalreise
Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Gründe für eine kostenlose Stornierung können auch ohne die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gegeben sein, wenngleich diese ein mögliches Indiz dafür ist.
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie diese nach der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kostenfrei stornieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass Sie das Geld für den bereits im Voraus bezahlten Urlaub zurückerhalten. Kostenfrei stornieren können Sie nur die Reisen, die tatsächlich während der Reisewarnung stattfinden sollen. Sie können also nicht am Jahresanfang Ihren Sommerurlaub stornieren.
Schule und Kita geschlossen: Wird weiter Lohn und Gehalt bezahlt?
In immer mehr Bundesländern werden Schulen und Kindergärten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen. Aktuell ist nicht absehbar, wie lange die Kinder zuhause bleiben müssen. Viele Verbraucher fragen sich jetzt, ob das Gehalt während der Kinderbetreuung zuhause