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Silvester: Was Sie dürfen und worauf Sie zum Jahreswechsel unbedingt achten sollten


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Jedes Jahr wird Silvester gefeiert. Auch dieses Jahr werden die deutschen 130 Millionen Euro „verbrennen“. Und jedes Jahr tauchen die selben Fragen auf. Wir haben uns mit einigen wissenswerten Fakten beschäftigt und wollen sie Ihnen erklären.  

Am 31. Dezember ist es soweit. Der Jahreswechsel oder auch Silvester wird gefeiert. Zumindest ist das in unserem Kulturkreis so. In anderen Ländern auf der Erde, ist der letzte Tag im Dezember ein ganz normaler Tag. In einigen Kulturkreisen wird bereits im September oder Oktober das neue Jahr begrüßt. Auch im Februar und April gibt es Feierlichkeiten. Es kommt dabei immer auf die Religion der Feiernden an.

Der Jahreswechsel wird hierzulande ordentlich gefeiert. Dabei gibt es viele Traditionen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das neue Jahr wird dann mit einem Feuerwerk „begrüßt“. Doch wenn Sie feiern und später dann Feuerwerk verschießen wollen, müssen Sie einiges beachten. Denn böllern dürfen Sie nur zu bestimmten Zeiten und längst nicht alles was explodieren kann, ist als Silvester-Knaller geeignet.

Ab wann gibt es Feuerwerk zu kaufen?

Wie so vieles ist auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern reglementiert. Interessant ist für den „normalen“ Verbraucher das Kleinst- (F1) und das Kleinfeuerwerk (F2). Für höhere Klassen benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Kleinstfeuerwerk kann das ganze Jahr über verkauft werden. Es handelt sich hierbei um die bekannten Knallerbsen oder Wunderkerzen. Diese dürfen an Kinder ab 12 Jahren verkauft werden.

Kleinfeuerwerk, also Raketen, Fontänen oder Böller, können Sie erst drei Tage vor dem Jahreswechsel kaufen. Eine Ausnahme ist der Jahreswechsel 2019/2020. Da hier der 29. Dezember ein Sonntag war, konnte der Verkauf schon am 28.12. starten. Kaufen darf dieses Feuerwerk nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Ab wann und wo darf das Feuerwerk gezündet werden?

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, wie es im Gesetz steht, dürfen am 31. Dezember und am 01. Januar ohne Genehmigung von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind gezündet werden. Allerdings darf dieses Feuerwerk nicht überall abgebrannt werden. Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verbietet den Umgang an besonderen Orten. So dürfen Sie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abbrennen.

Auch Städte und Gemeinden können selbst festlegen, ob es ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten geben soll. Damit sollen historische Altstädte und andere besonders brandgefährdete Gebäude geschützt werden. Im Sinne des Gemeinwohles sollten Sie sich strikt an diese Verbote halten. Oftmals gibt die Stadtordnung Auskunft darüber, wann Feuerwerk legal angezündet werden darf.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Woran erkennen Sie zugelassenes Feuerwerk?

Jedes Jahr gibt es viele Verletzungen, die durch den Umgang mit nicht zugelassene Feuerwerkskörpern verursacht werden. Im Internet kursieren etliche Videos, die die Sprengkraft von nicht zugelassenen Böllern zeigen. Gerade die Knallkörper aus dem osteuropäischen Ausland sind gefährlich. Zum einen sind sie nicht zugelassen und zum anderen unberechenbar beim abbrennen.

Das Zulassungszeichen besteht aus der Kurzbezeichnung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung „BAM“, dem in der Anlage 4 für den jeweiligen Stoff oder Gegenstand vorgesehenen Zeichen und einer fortlaufenden Kennnummer. (§ 6 1. SprengV)

Ist diese Kennzeichnung auf einem pyrotechnischen Gegenstand nicht vorhanden, ist bereits der Besitz strafbar. Ganz abgesehen vom diesem Verbot ist die Verwendung dieser Gegenstände zum Teil lebensgefährlich. Knall-Trauma oder Brandwunden sind dabei noch die harmloseren Verletzungen.

Auch zugelassenes Feuerwerk dürfen Sie nicht unterschätzen. Erst kürzlich haben wir von einem Rückruf von Feuerwerkskörpern des Herstellers WECO wegen bestehender Gesundheitsgefahr berichtet. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der europäischen Norm EN 15947.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie lange haben die Geschäft zu Silvester geöffnet?

Haben Sie schon alles für die Silvesterparty eingekauft oder fehlt noch etwas? Wenn Sie am letzten Tag des Jahres plötzlich feststellen, dass noch das eine oder andere fehlt, sollten Sie sich den Einkauf nicht zu lange überlegen. Denn an diesem Tag sind nicht alle Läden wie gewohnt geöffnet. Die meisten Geschäfte haben bereits einige Tage vor Silvester entsprechende Hinweise zu den Ladenschlusszeiten in den Filialen veröffentlicht.

Bei den Öffnungszeiten kommt es aber nicht nur auf den Betreiber oder die Handelskette an. In den einzelnen Bundesländern kann es abweichende Öffnungszeiten geben. Deshalb ist hier eine pauschale Aussage kaum möglich. Die meisten Märkte sollten aber bis mindestens 14 Uhr geöffnet sein. Aber auch darauf besteht kein Anspruch auf Gewähr.

Woran sollten Sie noch denken?

Feiern Sie Silvester in der heimischen Wohnung, bei Freunden oder in einem Club? Auch bei den Feiern zum Jahreswechsel fließt wie gewöhnlich Alkohol und egal wo Sie ins neue Jahr starten, Sie sollten an die Promillegrenzen denken. Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause und am besten in der Garage stehen. Hier ist es während Sie feiern und die Raketen fliegen gut aufgehoben.

Für den Heimweg sollten Sie einen nüchternen Fahrer haben, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi fahren. Ein vermeintlich guter Kompromiss könnte der E-Scooter sein. Doch auch hier gelten die Promillegrenzen.

Wie feiern Sie Silvester?

Welche Traditionen gibt es bei Ihnen? Was steht bei Ihrer Feier auf dem Tisch? Sind Sie ein Raclette- oder Fondue- Typ? Teilen Sie uns und den Lesern mit, wie Sie den Jahreswechsel verbringen. In diesem Sinne: Rutschen Sie gut ins neue Jahr.

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