Die Rente reicht bei vielen Senioren kaum zum Leben. Viele Senioren scheuen aber nach wie vor den Weg zum Amt, um die Grundsicherung im Alter zu beantragen. Wissenschaftler haben die Ursachen analysiert und alternative Ansätze vorgeschlagen.
Im Jahre 2003 wurde die Grundsicherung reformiert, der Rückgriff auf das Vermögen der Kinder abgeschafft. Doch die Leistung vom Amt kommt aus verschiedenen Gründen nicht bei den Senioren an.
Ursache für das Nichtabrufen von Sozialleistungen, so berichten einschlägige Studien, ist häufig die befürchtete Stigmatisierung durch die Betroffenen, wenn staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Außerdem sind viele Ältere nicht ausreichend darüber informiert, auf welche Leistungen sie tatsächlich Anspruch haben. Auch das Verhältnis von möglicherweise vorhandenen Ersparnissen (Anrechnung von Vermögen) und dem finanziellen Nutzen ist meist unbekannt.
Das Verhalten der Senioren bezüglich der Grundsicherung ist allerdings bisher kaum Thema der Forschung gewesen. Eine 2012 erschienen Studie von Irene Becker bildet eine löbliche Ausnahme. Auf der Grundlage von Daten aus 2007 des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untersuchte die Forscherin nun das Nichtinanspruchnehmen der Grundsicherung von Personen ab 64 Jahren. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass Personen über 65 Jahre deutlich öfter die Leistungen nicht abrufen. Ihr Anteil liegt geschätzt zwischen 57 und 68 Prozent.
Alleinlebende beantragen die Leistungen häufiger
Die Höhe der zu erwartenden Grundsicherung spielt eine wesentliche Rolle bei der Antragstellung. Sind nur Zahlungen von unter 200 Euro zu erwarten, wird der Anspruch von mehr als 80 Prozent der Betroffenen nicht wahrgenommen. Mit ansteigender Höhe der Sozialleistungen sinkt dieser Anteil deutlich. Stehen den Betroffenen mehr als 600 Euro zu, verzichten nur noch 20 Prozent.
Alleinlebende beantragen das Geld aus Steuermitteln deutlich häufiger als Menschen, die mit anderen zusammenleben.Witwen oder Witwer verhalten sich allerdings anders. Von ihnen verzichten 78 Prozent, eine der höchsten Quoten. Die Forscher vermuten, dass nach dem Tod des Partners oft eine Erbschaft erwartet wird. Aber auch Unwissenheit könnte die Ursache sein.
Wer den Weg zum Amt vermeiden will
Wenn Wohneigentum vorhanden ist, verzichten die Betroffenen ebenfalls häufiger auf die Grundsicherung. Eine Erklärung könnte die Befürchtung sein, dass die Immobilie angerechnet wird und aufgegeben werden müsste. Ältere ab 77 Jahren stellen ebenfalls seltener einen Antrag, und zwar nur zu 25 Prozent. Auch hier wird mangelnde Information als Ursache vermutet.
In Bezug auf das vorhandene Einkommen oder die Rentenhöhe stellt sich die Lage eindeutig dar. Je höher das Einkommen, desto geringer die Nachfrage nach Sozialleistungen. Und sind die eigenen Einkünfte nur marginal, steigt die Motivation, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Werden die soziale Situation und das Bildungsniveau herangezogen, ergeben sich weitere Unterschiede. Bezieht niemand im Haushalt eine gesetzliche Rente, steigt das Antragsniveau, ebenso bei Alleinlebenden und Personen mit höherer Bildung.
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Mehr als eine halbe Million verzichten
Die Untersuchungen zeigen, dass auch nach der Reform von 2003 die verdeckte Altersarmut erheblich bleibt. Nur 60 Prozent der berechtigten Personen nehmen die Grundsicherung tatsächlich in Anspruch, das sind 625 000 Haushalte. Als Ursache vermutet die Forschung, dass vielen die Neuerungen aus 2003 nicht bekannt sind. Insgeheim kann bei einigen immer noch die Befürchtung fortbestehen, dass die Kinder zu Zahlungen verpflichtet werden.
Stigmatisierungen sind bei vielen mit Sicherheit ein Faktor, der den Gang zum Amt verhindert. Politik und Gesellschaft sollten verstärkt den Rechtsanspruch auf die Leistungen herausstellen, denn Sozialleistungen sind keine Almosen. Außerdem erscheinen den Forschern die Beratungsangebote als zu bürokratisch. Der hohe Anteil älterer Menschen und Personen mit niedriger Bildung deutet auf diesen Befund hin.
Deshalb sollten die Verfahren vereinfacht und erleichtert werden, etwa durch eine Standardisierung der Prüfung auf Bedürftigkeit. In Verbindung mit dem Rentenantrag oder dem jährlichen Rentenbescheid entfiele zusätzlich die Stigmatisierung. Auch ein völliger Wegfall der Einkommensprüfung ist nach Meinung der Wissenschaftler denkbar, weil dadurch die Zielgenauigkeit der Leistungen nur unwesentlich abnimmt.
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Was für ein Blödsinn hier immer schön von den wahren Ursachen ablenken.
Beispiel der Rentner hat 720Euro Rente, dann wird er auf den Hatz4 Satz runtergedrückt,
also er darf nur 429Euro zum Leben haben, anteilmäßig bekommt er vom Amt soviel dabei
das er seine Mitte zahlen kann, jede Rentenerhöhung wird angerechnet, also er bekommt keine
nur die lächerlichen Erhöhungen des Hartz4 Satzes bekommt er,geht er arbeiten darf er nur 135 Euro
davon behalten, ergo er wird in Armut gehalten.
Grundsätzlich sprechen wir in unserem Artikel über Fakten und lenken von gar nichts ab.
Durch die Grundsicherung wird kein Mensch „runtergedrückt“, sondern der Rentner kann nur mehr Geld bekommen. Ob die Leistung der Grundsicherung ausreichend ist, darüber kann man diskutieren. Das ist aber nicht Inhalt unseres Artikels.
Beste Grüße aus der Redaktion