Sie müssen demnächst einen neuen Pass oder Ausweis beantragen? Dann müssen Sie sich auf Neuerungen einstellen. Unter anderem soll der Ausweis demnächst nur noch mit digitalen Bildern erstellt werden. Was das bedeutet und welche Änderungen es noch gibt, erfahren Sie im Artikel.
Personalausweise und auch Reisepässe sowie Kinderpässe sind nicht ewig gültig. Bevor die Dokumente abgelaufen sind, sollten Sie sich um einen neuen Ausweis kümmern. Denn häufig werden die Dokumente dazu genutzt, um Sie zu identifizieren wie beispielsweise beim Video-Ident-Verfahren bei der Eröffnung eines neuen Kontos.
Allerdings werden Personalausweise und Reisepässe auch immer wieder für Straftaten genutzt. Deshalb sollten Sie gerade im Internet aufpassen, wem Sie eine Kopie Ihres Dokumentes senden. Oftmals werden bei Käufen auf eBay Kleinanzeigen Personalausweis-Kopien mitgesendet, um die Seriosität zu unterstreichen. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um missbräuchlich verwendete Pässe.
Neuerungen bei der Passbeantragung
Damit eben nicht mehr zu viele Straftaten mit dem Pass erfolgen können, sollen zukünftig die Bilder für den Ausweis digital an das jeweilige Amt übermittelt werden. Damit soll vor allem der Manipulation bei der Passbeantragung und unerlaubten Grenzübertritten vorgebeugt werden.
Auf bundesregierung.de heißt es dazu:
In Zukunft sind Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu versenden. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist nicht mehr möglich.
Als Hintergrund gibt die Bundesregierung das sogenannte Morphing an. Hier werden die Fotos zweier Gesichter zu einem neuen Bild verschmolzen. Ist das Lichtbild auf einem Pass manipuliert, könnten so gleich zwei Personen den Pass nutzen, deren Gesichtszüge für die Erstellung des Fotos genutzt wurden.
Außerdem soll verhindert werden, dass biometrisch nicht zulässige Fotos von Verwaltungsbeamten akzeptiert werden.
Zukünftig mit Fingerabdruck
Außerdem sollen Sie zukünftig bei der Beantragung eines Personalausweises verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke abzugeben. Diese werden dann in der Ausweiskarte gespeichert.
Mit dieser Regelung wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die erst im August 2021 in Kraft tritt.
Weitere Neuheiten in Bezug auf die Passausstellung
Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Zudem sollen sich Strafgefangene bereits vor ihrer Entlassung einen gültigen Personalausweis besorgen. Personen die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können zukünftig im Reisepass oder einem ausländerrechtlichen Dokument ein „X“ in das Feld „Geschlecht“ eintragen lassen.
Laut dpa wurden diese Änderungen am 3. Juni vom Kabinett beschlossen.
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