Wir tun es jeden Tag, obwohl es verboten ist. Es gibt einige Vergehen im Straßenverkehr oder dem Zusammenleben, für die viele Menschen kein schlechtes Gewissen bekommen. Doch ein Kavaliersdelikt sind sie auch nicht. Den meisten Menschen ist sogar klar, dass Sie einen Fehler gemacht haben.
Viele Dinge bürgern sich einfach ein. Schauen Sie sich nur einmal in der Fußgängerzone um und schwenken Sie Ihren Blick zur Fußgängerampel. Diese hat zur Vereinfachung nur zwei Farben. Oben rot und unten grün. Doch das interessiert die wenigsten Menschen. Fußgänger laufen vollkommen ungeniert bei Rot und wundern sich noch, wenn plötzlich ein Auto auf sie zukommt. Genau, damit konnte ja niemand rechnen. Und wer bleibt noch am ehesten stehen? Kinder, doch diese müssen das Elend der Erwachsenen täglich ansehen und lernen auf diese Weise den Unfug.
Bagatelldelikte können teuer werden: Belästigungen, nackt in der Gegend rumlaufen, die ordnungsgemäße Mülltrennung vermeiden und natürlich auch das Überqueren der Straße bei Rot. Für Vergehen im Alltag sind zum Teil deutliche Strafen vom Gesetz vorgesehen. Denn nicht jede Bagatelle ist im juristischen Sinne eine Kleinigkeit.
Fast jeder hat es schon einmal gemacht: Schräg über die Straßen gehen
Man hat es eilig, die Straße ist frei, weit und breit kein Fahrzeug zu sehen. Also nimmt man die kürzeste Route und geht schräg über die Fahrbahn. Aber leider hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Straße nur auf direktem Weg überquert werden soll. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, so die Rechtslage. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung das Verkehrs, entstehen Kosten in Höhe von 5 Euro.
Lärmbelästigung kann ein Vermögen kosten
Wenn Sie sich in der Öffentlichkeit mit Ihrem Partner etwas lauter streiten, müssen das Ihre Mitmenschen wohl hinnehmen, spielende und lachende Kinder sowieso. Derlei Verhalten gilt als normale Alltagserscheinung. Das kraftvolle Zuschlagen von Autotüren kann allerdings richtig laut sein und dann unter Umständen 10 Euro kosten.
Wenn Sie eine Party feiern und dafür vielleicht noch die Gartenterrasse mit nutzen möchten, dann sollten Sie Ihre Nachbarn lieber einladen. Denn die Stereoanlage sollte nicht zu sehr aufgedreht werden, sonst gelten die Bestimmungen des Emissionsschutzgesetzes. Bis zu 50 000 Euro können fällig werden, der Einzelfall ist entscheidend.
Müll ist nicht gleich Müll
Die Mülltrennung ist mittlerweile von den meisten akzeptiert. Der leere Ölkanister gehört nicht in den Hausmüll. Handys und andere Elektrogeräte nimmt der örtliche Betriebshof entgegen, um sie zu recyceln. Wird die Tonne mit nur kleinen Mengen fehlbefüllt, ist das noch kein Problem. Höchstens eine Ordnungswidrigkeit kann darin gesehen werden. Doch Vorsicht: In einigen Regionen sind unsortierte Mülltonnen teurer oder werden gar nicht erst entleert.
In größeren Mengen und im Wiederholungsfall können aber nach dem Straßenreinigungsgesetz bis zu 10.000 Euro Strafe die Folge sein. Bei Gefährdung anderer – wenn das Grundwasser verunreinigt wird – ist nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit die Rede, dann geht es um eine Straftat. Und es werden bis zu 5 Jahre Haft von den Gerichten verhängt.
Der Angelschein
Ohne Jahresfischereischein und den Angelschein für das bevorzugte Gewässer begeht der Angler ein Vergehen gegen das Gesetz. Und wildes Angeln ist keine Bagatelle. Die Strafen für das rechtswidrige Verhalten sind aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern ist man bekannterweise strenger als anderswo, sogar eine Haftstrafe wird von den Bajuwaren angedroht. In Brandenburg können die Richter 50.000 Euro verlangen. Sinn der Strenge ist der Artenschutz. Um Überfischungen zu vermeiden, sollte jeder Freizeit-Fischer die entsprechenden Papiere vorweisen können.
Nackt im Auto fahren ist verboten?
Darf man nackt Auto fahren? Verboten ist es nicht. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. Problematisch wird es beispielsweise, wenn Sie kein ordentliches Schuhwerk tragen, denn dann könnte es passieren, dass Sie das Fahrzeug nicht mehr sicher führen können. Doch ohne Anzug aussteigen gibt es nicht. Spätestens wenn Sie das Fahrzeug verlassen, müssen Sie sich etwas überziehen. Auch wenn das Autofahren in typischer FKK-Manier nicht verboten ist, könnte es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Denn wenn die Nacktheit am Steuer als Belästigung der Allgemeinheit gewertet und zur Anzeige gebracht wird, droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro. Bei einem Griff in den Schritt wird daraus sogar eine Straftat, nämlich ein Erregen öffentliches Ärgernisses (im Wiederholungsfall Haft bis zu einem Jahr).
Holz holen im Wald
In Herbst und Winter soll es in der Wohnung gemütlich sein. Und im Wald liegt massenweise Holz herum, Zweige und ganze Äste, die niemand braucht. Aber die dürfen nicht so einfach eingesammelt werden, denn sie gehören entweder einem Privatbesitzer oder der Gemeinde. Kann sich der Holzsammler aber mit einem gebührenpflichtigen Holzsammelschein ausweisen, wird ihm verziehen. Kleine Mengen (die „Handstraußregel“) sind auch ohne Schein erlaubt.
Pilze sammeln für den Eigenbedarf ist ebenfalls erlaubt. Nur sollte nicht großflächig der Bestand reduziert und die Ernte anschließend verkauft werden. Mehr als ein bis zwei Kilo sollten es daher nicht sein, mehr gilt als Diebstahl.
Im Bundesnaturschutzgesetz ist eindeutig festgelegt, dass die private Hecke und sonstige Pflanzungen von März bis Oktober nur gepflegt und in Form gebracht werden dürfen. Abholzungen sind in dieser Zeit verboten, um das Nistverhalten der Vögel nicht zu stören und Arten zu schützen.
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