
Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR und weiterer Rechtsanwälte bekommen. Es wird ein hoher vierstelliger Betrag gefordert. Doch den Betrügern geht es nicht ums Geld. Wir erklären, worum es dabei eigentlich geht und wie Sie sich verhalten sollten.
Immer wieder müssen wir auf Verbraucherschutz.com vor fingierten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder gefälschten Mahnungen warnen. Auch erfundene Inkassobüros versuchen Geld einzutreiben. Die meisten dieser E-Mails sind vollkommen unberechtigt.
Derzeit tauchen neue E-Mails mit einer Abmahnung, Forderung beziehungsweise Mahnung auf. Diese werden im Namen von diversen Rechtsanwaltskanzleien versendet. Angeblich geht es um eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung der Urheberrechte und Unterlassungsansprüche. Wie so oft handelt es sich dabei um Streaming-Dienste, über die Sie angeblich Filme geschaut haben. Es handelt sich bei diesen Schreiben um keine echten Anschreiben von Rechtsanwälten. Vielmehr sind diese E-Mails in den Bereich Spam beziehungsweise Fake einzustufen. Öffnen Sie auf keinen Fall den Anhang der E-Mails und klicken Sie keine Links in den betrügerischen Nachrichten an. Darin versteckt sich ein Virus.
Update 18.02.2020: Derzeit sind auch die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR aus Düsseldorf und Kanzlei Schmitz & Lehnen aus Aachen im Spiel. Aber auch diese Kanzleien haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Update 10.02.2020: Aktuell werden die Abmahnungen im Namen der Erlenhardt Rechtsanwälte aus Düsseldorf versendet. Die Rechtsanwaltskanzlei gibt es tatsächlich. Allerdings hat diese mit dem Versand der Spam-Mails nichts zu tun. Zuvor war die bekannte Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE aus Köln Opfer der Betrüger.
So sehen die E-Mails mit den Fake-Forderungen aus
Ein Problem an den Nachrichten ist, dass diese in Bezug auf den Text recht authentisch wirken. Die Kriminellen haben teils einfach Texte von echten Rechtsanwälten kopiert und angepasst. Allerdings wird für den Versand teils die E-Mail-Adresse bestehender Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Die verwendeten Namen der Rechtsanwaltskanzleien existieren tatsächlich. Deshalb öffnen Nutzer diese E-Mails immer wieder.
Wir weisen darauf hin, dass die echten Rechtsanwaltskanzleien laut Absender oder Signatur nicht der Versender der E-Mails sind. Vielmehr sind diese selbst geschädigt, da E-Mail-Adressen und Namen missbräuchlich verwendet werden. Bitte rufen Sie bei den entsprechenden Kanzleien nicht an, da Sie damit unter Umständen den Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen.
Folgende E-Mails / Daten der Fake-Nachrichten sind uns bisher bekannt:
Update 11.09.2018 Achtung: Ab 11.09.2018 werden E-Mails versendet, welche die korrekte Anschrift des Empfängers enthält. Angeblich wurde diese von der beauftragten Ermittlungsfirma festgestellt. Fallen Sie auf den alten Trick nicht herein. Es handelt sich um gestohlene Datensätze, die im Internet gehandelt werden. Sie können selbst prüfen, ob Ihre Daten im Internet verkauft werden.
Die nachfolgenden Betreffzeilen wurden in der Vergangenheit verwendet:
- Forderung / Urheberrechtsverletzung – Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH
- Rechtsanwälte Schmidt + Prof. Dr. König AG Forderung
- Rechtsanwaltsgesellschaft Herrmann + Vogt GbR Abmahnung vom 08.09.2018
- Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Krause und Ludwig GmbH vom 08.09.2018
- Streming Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Hofmann und Roth GmbH vom
08.09.2018 - Abmahnung Kanzlei Dr. Müller + Walter GbR vom 08.09.2018
- Rechtsanwaltsgesellschaft Schmitt und Prof. Dr. Franke mbH Abmahnung
- Streming Mahnung Kanzlei Herrmann und Prof. Dr. Vogt AG vom 08.09.2018
- Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Schmitz & Schuster GmbH vom 08.09.2018
- Rechtsanwaltsgesellschaft Werner & Albrecht AG Abmahnung vom 08.09.2018
- Rechtsanwälte Prof. Dr. Müller und Walter AG Streming Abmahnung
- Mahnung Kanzlei Lehmann & Dr. Winter AG
- Streming Mahnung Kanzlei Schwarz & Winkler GmbH vom 08.09.2018
- Kanzlei Dr. Hartmann und Lorenz GmbH Streming Abmahnung
- Kanzlei Dr. Herrmann & Vogt Streming Mahnung
- Rechtsanwälte Schmidt und König Streming Mahnung vom 08.09.2018
- Rechtsanwälte Schneider und Mayer Mahnung vom 08.09.2018
- Forderung Rechtsanwälte Klein + Prof. Dr. Vogel AG vom 08.09.2018
- Mahnung – 637282424246283
- Angelegenheit : 15651197286435128
- Aktenzeichen: 348931637954827
- Vorliegender Fall: 51115186576269993
- Vorgang AZ. – 248548432739764
- Strafsafe – Vorgang – 2329911138242
Diese Absender wurden in der Vergangenheit verwendet
- Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH
- Kanzlei Lehmann & Dr. Winter AG
- Rechtsanwälte Müller und Dr. Walter mbH
- Kanzlei Krause & Prof. Dr. Ludwig GmbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Hoffmann & Möller
- Rechtsanwälte Dr. Richter + Hahn mbH
- Kanzlei Schwarz & Winkler GmbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Weber und Kaiser mbH
- Rechtsanwälte Herrmann & Prof. Dr. Vogt AG
- Rechtsanwaltsgesellschaft Wolf & Dr. Friedrich mbH
- Rechtsanwälte Prof. Dr. Werner + Albrecht mbH
- Rechtsanwälte Werner & Prof. Dr. Albrecht mbH
- Kanzlei Prof. Dr. Meyer und Fuchs GbR
- Kanzlei Dr. Hartmann und Lorenz AG
- Kanzlei Hartmann + Dr. Lorenz AG
- Rechtsanwälte Dr. Krüger und Beck GmbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Wagner & Peters mbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Köhler & Krämer AG
- Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Lange + Baumann
- Rechtsanwälte Prof. Dr. Lange + Dr. Baumann GbR
- Kanzlei Prof. Dr. Becker + Scholz GmbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Schulz und Prof. Dr. Lang GmbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Schmitt + Dr. Franke GbR
- Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Hofmann + Roth
- Kanzlei Köhler & Dr. Krämer
- Rechtsanwälte Prof. Dr. Herrmann + Dr. Vogt mbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Herrmann + Prof. Dr. Vogt GbR
- Rechtsanwälte Werner + Prof. Dr. Albrecht
- Kanzlei Schneider & Mayer GmbH
- Kanzlei Zimmermann & Frank GmbH
- Kanzlei Neumann und Prof. Dr. Keller
- Kanzlei Dr. Hoffmann + Möller mbH
- Rechtsanwaltsgesellschaft Klein & Prof. Dr. Vogel
- Rechtsanwaltsgesellschaft Schmidt & König
- Rechtsanwälte Dr. Schwarz + Dr. Winkler
- Kanzlei Maier & Dr. Schumacher
- Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Bauer & Schubert GbR
- Kanzlei Schulze und Prof. Dr. Martin GmbH
- Kanzlei Schulz und Lang GbR
- Kanzlei Dr. Braun & Dr. Berger AG
- Rechtsanwälte Müller und Walter GmbH
- Rechtsanwälte Schmidt und König
- Rechtsanwälte Dr. Becker und Scholz AG
- Kanzlei Lehmann + Dr. Winter mbH
- Rechtsanwälte Prof. Dr. Fischer und Dr. Huber
- Rechtsanwaltsgesellschaft Schröder + Prof. Dr. Günther GmbH
- Kanzlei Wolf und Friedrich GbR Streming Abmahnung
- Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Koch und Prof. Dr. Jung AG
- Kanzlei Schmid + Prof. Dr. Kraus Streming
- Rechtsanwälte Schneider und Mayer
- Rechtsanwälte Klein + Prof. Dr. Vogel AG
- Rechtsanwalt Dr. Torsten Walter
- Kanzlei Böhmert & Böhmert
- WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- Erlenhardt Rechtsanwälte <president@kanzlei-offerbach.com>
- Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR, <lease@kanzlei-offerbach.com>, <kanzlei@tondorfboehm.de>
- Kanzlei Schmitz & Lehnen <organization@embarrassme.xyz>
- Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
Achtung: Der bei Ihnen verwendete Absender könnte abweichen, da es wohl Tausende verschiedene Kombinationen gibt. Scheinbar wird jedoch als Kanzleiname eine Kombination aus folgenden Namen verwendet:
Titel: Dr., Prof.
Gesellschaftsformen: Kanzlei, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaft, GbR, mbH, GmbH, AG
Namen: Schmidt, König, Klein, Vogel, Schwarz, Winkler, Maier, Schumacher, Bauer, Schubert, Schneider, Mayer, Schulze, Schulz, Martin, Fischer, Huber, Schmitz, Schuster, Lang, Wagner, Peters, Braun, Berger, Krause, Ludwig, Koch, Jung, Schäfer, Weiß, Becker, Scholz, Köhler, Krämer, Kaiser, Weber, Meier, Böhm, Richter, Hahn, Neumann, Keller, Schmitt, Franke, Hofmann, Roth, Werner, Albrecht, Lange, Baumann, Hoffmann, Möller, Lehmann, Winter, Kraus, Schmid, Schröder, Günther, Meyer, Fuchs, Müller, Walter, Krüger, Beck, Hartmann, Lorenz, Herrmann, Vogt, Friedrich, Wolf, Zimmermann, Frank
Missbräuchlich verwendete E-Mail-Adressen:
kl.hilbert@t-online.de, schmidt@rechtsanwalt-schmidt.de, kaufmann-bert@t-online.de, info@krause-anwalt.de, info@schmitz-mg.de, williseip@t-online.de, marita.alfons.emmerich@t-online.de, info@kanzlei-herrmann.de, andre-kempkes@t-online.de, diembecks@t-online.de, info@anwalt-herrmann.de, info@werner-rechtsanwalt.de, mueller@kanzlei-mueller.de, info@kanzlei-meyer.com, becker@rechtsanwalt-becker.de, irisrux@online.de, lehmann@lehmann-rechtsanwalt.de, mueller@anwalt-mueller.de, info@hoffmann-kanzlei.com, info@anwalt-richter.de, schwarz@rechtsanwalt-schwarz.de, info@anwalt-weber.com, kellner.sandro@t-online.de, herrmann@herrmann-rechtsanwalt.de, wolf@wolf-rechtsanwalt.de, info@meyer-kanzlei.com, hartmann@hartmann-anwalt.com, hartmann@rechtsanwalt-hartmann.de, info@rechtsanwalt-hartmann.de, krueger@krueger-kanzlei.de, wagner@wagner-rechtsanwalt.de, info@koehler-rechtsanwalt.de, lange@lange-rechtsanwalt.de, info@anwalt-schulz.de, schmitt@schmitt-kanzlei.de, info@hofmann-kanzlei.com, info@rechtsanwalt-hofmann.de, hofmann@hofmann-rechtsanwalt.com, info@anwalt-koehler.de, lehmann@anwalt-lehmann.com, lehmann@anwalt-lehmann.de, herrmann@herrmann-kanzlei.com, werner@rechtsanwalt-werner.de, info@kanzlei-schneider.de, zimmermann@zimmermann-anwalt.de, neumann@neumann-kanzlei.de, info@rechtsanwalt-hoffmann.de, schmitz@schmitz-rechtsanwalt.de, klein@klein-rechtsanwalt.com, schmidt@schmidt-anwalt.de, schulze@rechtsanwalt-schulze.de, maier@anwalt-maier.de, schmitz@rechtsanwalt-schmitz.de, info@rechtsanwalt-maier.de, wagner@wagner-anwalt.de, info@anwalt-krause.de, schulz@schulz-rechtsanwalt.de, achaefer@kanzlei-achaefer.de, info@rechtsanwalt-becker.de, info@rechtsanwalt-fischer.de, weber@weber-anwalt.com, info@krause-rechtsanwalt.de, info@lehmann-kanzlei.de, mahnung@wolf-rechtsanwalt.com, klein@klein-rechtsanwalt.de, kanzlei@medien-anwalt.de, info@boehmert.de, info@rechtsanwalt-podhorsky.de, info@schmitz-lehnen.de, lehnen@adac-vertragsanwalt.de
Sie haben eine weitere E-Mail mit abweichenden Daten bekommen? Bitte leiten Sie uns die Nachricht an kontakt@verbraucherschutz.com weiter, damit wir schnellstmöglich eine Verbraucherwarnung herausgeben können. Alternativ können Sie die E-Mail in den Kommentaren unterhalb des Artikels posten und so noch schneller andere Leser informieren. An dieser Stelle können Sie auch Ihre Fragen zu diesem Thema stellen.
Worum geht es den Betrügern und welche Gefahr besteht?
Bei diesen E-Mails geht es ausnahmsweise einmal nicht um das liebe Geld. Vielmehr soll der Computer des Empfängers mit einem Virus versecht werden. Im Anhang der Nachrichten finden Sie angeblich eine Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten für die Überweisung der Forderung.
In anderen Nachrichten ist ein Link enthalten (Archiv), der zu weiteren Informationen in der Angelegenheit führen soll. Tatsächlich gelangen Sie jedoch auf keine Webseite, sondern es wird ohne weitere Nachfrage eine Schadsoftware heruntergeladen.
Es handelt sich bei der angehängten oder heruntergeladenen Datei um eine ZIP-Datei. Diese dürfen Sie auf keinen Fall öffnen.
Durch das Öffnen der ZIP-Datei und des darin befindlichen Inhalts installieren Sie einen Trojaner auf Ihrem Computer. Die Schadsoftware kann großen Schaden anrichten. Unter Umständen wird weitere Malware nachgeladen oder die Festplatte Ihres Computers wird verschlüsselt und unbrauchbar gemacht. Mit der sogenannten Ransomware wird anschließend ein Lösegeld gefordert, damit Sie wieder an Ihre Daten herankommen. Denkbar ist auch, dass die Schadsoftware persönliche Daten von Ihrer Festplatte an Kriminelle versendet.
Wie sollten Sie auf die Abmahnung der Rechtsanwälte reagieren?
Diese Frage ist recht einfach zu beantworten: Reagieren Sie gar nicht. Eine Antwort wird nicht an den tatsächlichen Versender der E-Mail, sondern an unbeteiligte Dritte, versendet. Da die Absender zwar zugegebenermaßen sehr kreativ, aber dennoch vollkommen frei erfunden sind, besteht keine Gefahr. Sie können diese E-Mail ohne jegliche Reaktion löschen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie die Anlage geöffnet haben?
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie möglichst schnell reagieren. Wir empfehlen grundsätzlich folgende Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko einer großflächigen Infektion und eines weitergehenden Schadens zu begrenzen:
- Schalten Sie den betroffenen Computer aus.
- Ändern Sie auf einem anderen Computer oder Smartphone alle Passwörter für Onlinekonten, die Sie auf dem möglicherweise infizierten Computer genutzt haben.
- Lassen Sie den Computer von einem Spezialisten überprüfen und die Schadsoftware entfernen.
Falls nach dem Öffnen des Anhangs schon einige Zeit vergangen ist, sollten Sie auch an Computer im Netzwerk denken. Aus der Erfahrung von anderen Angriffen wissen wir, dass sich die Schadsoftware heute auch über das Netzwerk auf andere Computer überträgt. Vor allem in Firmennetzwerken sollten Sie sofort den Administrator verständigen und die weiteren Rechner vorsorglich ebenfalls vom Netz nehmen.
Woher haben die Kriminellen Ihre Daten?
Häufig entsteht bei den Empfängern der E-Mails immer wieder gleiche Frage. Wie kommen die Betrüger an meine Daten. Schließlich werden die E-Mails teilweise mit Name und Vorname personalisiert versendet. Die Antwort ist recht einfach und wenig befriedigend. Die Daten stammen in der Regel aus Datendiebstählen bei großen Unternehmen. Im Internet sind mehrere Milliarden Datensätze von Nutzern mit vertraulichen Informationen bis hin zu Passwörtern für E-Mails-Konten erhältlich. Sie können selbst überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse von einem Datendiebstahl betroffen ist und im Internet gehandelt wird. In unserem Artikel finden Sie auch Ratschläge zur Vorgehensweise, falls Daten von Ihnen im Web veröffentlicht werden.
Ihre Fragen zu der Mahnung im Namen von Rechtsanwälten
Wir arbeiten derzeit noch an der Analyse der E-Mails. Wichtig ist uns, dass wir so schnell wie möglich eine Warnung herausgegeben haben. Falls Sie ebenfalls so eine Mahnung mit abweichenden Texten erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an kontakt@verbraucherschutz.com weiter. Sobald wir neue Erkenntnisse haben, werden wir diesen Artikel aktualisieren. Ihre Fragen können Sie unterhalb des Artikels über die Kommentare stellen. Wir werden diese dort gemeinsam mit anderen erfahrenen Nutzern versuchen zu beantworten.
Du solltest vielleicht erwähnen das die Namen / Addies / Telli alle vom eBay 2014 stammen
lg
Jutta
Hallo,
wir haben auch eine dieser Mails erhalten. Intressanterweise an meine Mailadresse geschickt, aber an meine Frau gerichtet.
Abgesendet von dieser Kanzlei: Abmahnung Rechtsanwälte Schwarz + Prof. Dr. Winkler GbR
von dieser Adresse:schwarz@kanzlei-schwarz.de
Email von: Rechtsanwaltsgesellschaft Schmidt & König
Rückpfad: fredo.eisenhauer@t-online.de
Betreff: Rechtsanwaltsgesellschaft Schmidt & König Streming Mahnung vom 11.09.2018
„Wicked Pictures Films“ „Am…… Blu-ray“
Achtung bei:
Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Hoffmann + Möller AG
-auch ich habe ein e-mail mit einem der vorgefertigten Texte erhalten.
Absender:
– Rechtsanwälte Zimmermann&Frank
– zimmermann@zmmermann-kanzlei.de
Achtung! die beigefügte Datei enthält ein trojanisches Programm (Trojan.Win32.Nymain.bfig)
erhalten am 08.09.2018 um 06:46 Uhr
Mail nach dem gleichen Schema wie bei allen anderen…
Rechtsanwälte Lange + Baumann Abmahnung
lange@kanzlei-lange.de
Achtung bei Kanzlei Prof. Dr. Hoffmann und Prof. Dr. Möller
der Abmahnungstext entsprach genau dem oben angegebenen Muster vom 09.09.2018.
Von Mailadresse: Kanzlei Prof. Dr. Hoffmann und Prof. Dr. Möller GmbH
Streming Mahnung Rechtsanwaltsgeselschaft Dr. Meyer+Prof.Dr. Fuchs vom 11.09.2018
Beste Grüße
Hallo geht doch mal unter „utrace.de/?query=78.24.22.207“ ins Internet und gebt die gesendete angebliche IP-Adresse aus der e-mail ein. Mit der meinigen bin ich in Beitut Libanon gelandt. Bei anderen da kommen Standorte aus der ges. Welt. Auch das ist ein Fake Beweis, alles Betrug
Achtung Vorsicht bei
Kanzlei Maier& Schumacher GmbH
mahnung@maier-rechtsanwalt.de
Erhalten: am 13.09.2018
Sehr geehrte/r ,
der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung des Urheberrechts an dem Projekt „EvilAngel Oil Slick Blu-ray“. Unserer Mandantin „Angela White Productions Film“ steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:
Produktname: EvilAngel Oil Slick Blu-ray
Benutzerkennung: 2799704649
Datum/Uhrzeit: 00.08.2018 21:46:20
IP-Adresse: 70.12.23.22
Unserer Mandant hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 991962799242 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 20.09.2018 notiert wurde.
Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Schadenanspruch: 614,02 Euro
Gegenstandwert: 88488,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 194,12 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 70,00 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 33,74 Euro
Die Beweisdaten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Wolf + Friedrich
Abmahnung 1.tif
Erhaklten am 11.09.2018 um 10.34Uhr
Sehr geehrte(r) XX,
der Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Verletzung der Urheberrechte an dem Objekt „Abartig Vollkommen pervers DVD“. Unseren Auftraggeber „SexArt Videos“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
XX
XX
XX
IP-Adresse: xx.xxx.xxx
Produktname: Abartig Vollkommen pervers DVD
Datum/Uhrzeit: 00.08.2018 22:11:35
Benutzerkennung: 68223855052
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 15216471-941 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 975,55 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 80,00 Euro
Schadenanspruch: 975,55 Euro
Pauschale für Post und Telekommuniacht unserer Mandantin fordern wir kation: 18,41 Euro
Gegenstandwert: 53167,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 235,00 Euro
Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schmitz und Schuster GmbH
Betreff: Kanzlei Prof. Dr. Schmid & Kraus GmbH Forderung
von Mailadresse: schmid@schmid-rechtsanwalt.com
Text:
Sehr geehrte/r xxx,
der Anlass unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Projekt „Die xxx Jasmine Rouge DVD“. Unseren Auftraggeber „MMV Film“ steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
xxx
xxx
Datum/Uhrzeit: 21.08.2018 21:66:54
IP-Adresse: xxxx
Benutzerkennung: xxxx
Produktname: Die xxx Jasmine Rouge DVD
Unserer Mandant hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 9293-4952/156 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 18.09.2018 notiert wurde.
Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 60,00 Euro
Gegenstandwert: 98818,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 212,17 Euro
Schadensersatz: 930,66 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 33,32 Euro
Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Prof. Dr. Schmid & Kraus GmbH
Diese Mail habe ich am 12.09.2018 bekommen:
Rechtsanwaltsgesellschaft Herrmann und Vogt mbH, von adamohenry@online.de
Sehr geehrte/r xxx,
der Anlass unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Verletzung der Urheberrechte an dem Projekt „Tarlazzi, Luca – Vixxxen Blu-ray“. Unserer Mandantin „Magma Media“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
NAME
ANSCHRIFT (beides Korrekt)
Produktname: Tarlazzi, Luca – Vixxxen Blu-ray
Datum/Uhrzeit: 13.08.2018 21:05:22
Benutzerkennung: 6531829612
IP-Adresse: 74.137.20.13
Unsere Mandantin hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 2065-87359763 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen.
Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 168,89 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 13,43 Euro
Schadensersatz: 726,22 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 80,00 Euro
Gegenstandwert: 99304,00 Euro
Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltsgesellschaft Herrmann und Vogt mbH
Von: Rechtsanwaltsgesellschaft Schmidt & König
Betreff: „Rechtsanwaltsgesellschaft Schmidt & König Streming Mahnung vom 11.09.2018“
Rückpfad: fredo.eisenhauer@t-online.de
Absender der E-Mail Dr. Hoffmann Dr. Möller info@kanzlei-hoffmann.com
Sehr geehrte(r) >>>>>>>>>>>>> hier stand mein Name
der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Verletzung des Urheberrechts an dem Objekt „Dr Schmutzig der perverse Frauenarzt 3 Blu-ray“. Unseren Auftraggeber „MMV Media“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:
Benutzerkennung: 33928480586
IP-Adresse: 87.10.12.13
Produktname: Dr Schmutzig der perverse Frauenarzt 3 Blu-ray
Datum/Uhrzeit: 24.08.2018 23:26:24
Unsere Mandantin hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 4058 8698735 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 781,14 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Schadenanspruch: 781,14 Euro
Gegenstandwert: 99979,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 60,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 386,57 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 38,57 Euro
Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Dr. Hoffmann und Dr. Möller
Achtung, Vorsicht bei:
axel.huhn@online.de
Rechtsanwälte Dr.Maier und Dr.Schumacher Streming Abmahnung
Streming Mahnung Rechtsanwälte Schneider und Dr. Mayer AG vom 10.09.2018
Sehr geehrte/r ,
der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung des Urheberrechts an dem Projekt „Hot Stories Blu-ray Disc“. Unserer Mandantin „X-Art Film“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Produktname: Hot Stories Blu-ray Disc
Benutzerkennung: 7128358769603
IP-Adresse: 79.116.111.20
Datum/Uhrzeit: 07.08.2018 21:64:33
Unsere Mandantin hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 7765254853/108 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 – Az. 200 Ls 390 Js 184/11).
Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).
Schadenanspruch: 897,67 Euro
Gegenstandwert: 88799,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 60,00 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 19,19 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 333,88 Euro
Die aufgezeichneter Beweise, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Schneider und Dr. Mayer AG
Rechtsanwaltsgesellschaft Lange und Baumann Forderung vom 10.09.2018
Sehr geehrte/r
der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Objekt „… Beauties DVD“. Unserer Mandantin „Wicked Pictures Films“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des genannten Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:
Datum/Uhrzeit: 04.08.2018 21:46:13
IP-Adresse: 92.10.21.237
Benutzerkennung: 512523413230
Produktname: … Beauties DVD
Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 774-1379299 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 793,68 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 60,00 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 34,68 Euro
Gegenstandwert: 61186,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 309,39 Euro
Schadenanspruch: 793,68 Euro
Die aufgezeichneter Beweise, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltsgesellschaft Lange und Baumann