Sie sind gern hilfsbereit und nehmen für Ihre Nachbarn die Pakete an? Dann könnten Sie zum Ziel von Verbrechern werden. Was Sie bei der Paketannahme beachten sollten? Wir verraten es Ihnen.
Wir haben Sie auf Onlinewarnungen.de bereits über den Betrug durch falsche Paketzusteller informiert. Auch vor dem Betrug beim Onlineshopping (Bestellen auf falschen Namen) haben wir Sie gewarnt. Doch auch wenn Sie nichts bestellt haben und hilfsbereit sind, weil Sie für andere Menschen Pakete annehmen, können Sie ins Visier der Verbrecher geraten. Und am Ende sind Sie die letzte Person, die das Paket nachweislich gesehen hat.
Wir haben bereits 2018 über die Betrugsmasche berichtet. Kurz vor dem Weihnachtsfest steigen die Betrugszahlen wieder, sodass das Landeskriminalamt Berlin davor warnt. Schließlich benötigen Betrüger auch Weihnachtsgeschenke, die sie standesgemäß stehlen statt zu kaufen..
Aber fangen wir von vorne an. Der Paketbote klingelt bei Ihnen, weil Ihre Nachbarn nicht da sind. Sie öffnen die Tür und nehmen das Paket an. Schließlich haben Sie kein Problem damit, hilfsbereit zu sein.
Kennen Sie Ihre Nachbarn?
Doch kennen Sie die Nachbarn auch, für die Sie die Pakete annehmen? Nein? Dann könnte es gefährlich werden. Denn Bestellbetrüger nutzen Ihre Freundlichkeit aus. Sie bestellen Ware und kleben an leerstehende Briefkästen und Klingelschilder einen Namen. Dort öffnet natürlich niemand, sodass das Paket bei einem Nachbarn landet. Denn die Täter vertrauen darauf, dass Sie auch Pakete für „Nachbarn“ annehmen, die Sie nicht persönlich kennen. Später holt ein Abholer (oft ein junger Mann) mit Zustellbenachrichtigung das Paket ab. Doch dies ist der Betrüger.
Fadenscheinige Begründungen für Abholung des Pakets
Sollten Sie bei der Abholung nachfragen, fallen den Betrügern fadenscheinige Begründungen ein. Aber die meisten Menschen fallen auf diese Ausreden herein. So sagen die Betrüger, dass sie „neu eingezogen“ sind, dass sie während eines Urlaubs/Krankenhausaufenthalts die Wohnung eines Bekannten betreuen oder sie beauftragt wurden, dass Paket abzuholen. Diese Ausreden dienen nur dazu, Sie von der Rechtmäßigkeit der Aushändigung zu überzeugen.
Da Sie für die Pakete bei der Annahme unterschrieben haben, sind Sie für den Warenversender die namentlich zuletzt erwähnte Person. Zivilrechtliche Ansprüche werden dann unter Umständen gegen Sie durchgeführt.
Unser Rat: Nehmen Sie nur Pakete von Personen an, die Sie auch wirklich kennen.
Auch wenn in Ihrem Eingang jemand neu eingezogen ist, warten Sie mit der Paketannahme, bis Sie der Person auch wirklich begegnet sind. Kommen Sie ins Gespräch und lernen Sie Ihre Nachbarn kennen. Und falls Sie doch für einen neu eingezogenen Nachbarn ein Paket angenommen haben, dann wird dieser sicher dafür Verständnis haben, dass sie sich den Ausweis zeigen lassen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Name und Anschrift im Ausweis mit den Angaben auf dem Paket übereinstimmen. Falls nicht, geben Sie das Paket nicht heraus.
Außerdem wichtig: Auch wenn Sie den Nachbarn kennen, sollten Sie wirklich nur dieser Person das Paket aushändigen. Kommt ein Bekannter oder ein Familienmitglied, den sie nicht kennen, dürfen Sie das Paket nicht herausgeben. Schließlich kann jeder die Benachrichtigung des Paketboten aus dem Briefkasten fischen.
Wie sind Ihre Erfahrungen bei der Paketannahme?
Ist Ihnen so etwas schon einmal passiert? Haben Sie Pakete für jemanden angenommen, den Sie gar nicht kennen? Nutzen Sie die Kommentare unter dem Beitrag, um uns und den Lesern von Ihren Erfahrungen zu berichten.
- Vorsicht bei der Annahme von Paketen auf berlin.de
Jedes Jahr die gleiche Frage: Bis wann muss ich eigentlich die Weihnachtspakete und Weihnachtsgrüße per Post abgegeben, damit diese noch pünktlich zu Weihnachten beim Empfänger ankommen? Wir verraten Ihnen, welche Fristen es für Pakete und