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Betrug: E-Mail Förmliche Zustellung von Rechtsanwaltskanzlei Keller und Kollegen ist Fake


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Immer wieder flattern fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung in die virtuellen Briefkästen der Verbraucher. Aktuell versendet angeblich die Kanzlei Keller und Kollegen aus Frankfurt eine E-Mail. In den Schreiben geht es um eine angebliche Haftstrafe oder eine Urheberrechtsverletzung. Entsprechend groß ist der Schreck bei den Empfängern. Eine Rückmeldung soll an die Kanzlei erfolgen. Wir warnen: Nehmen Sie keinen Kontakt auf.

Kriminelle denken sich immer wieder neue Maschen aus, mit denen Sie ahnungslose Verbraucher beeindrucken können. Dabei spielen Haftbefehle immer wieder eine große Rolle. Wir haben beispielsweise über einen falschen BKA-Beamten berichtet, der eine Kaution für einen Haftbefehl kassiert hat. Dann gab es die Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen und nicht zuletzt die Briefe von einem türkischem Gericht wegen einem Strafverfahren. Auch die Schreiben der diverser Kanzleien sind uns noch gut im Gedächtnis.

Alles beginnt mit einer E-Mail. Diese wird oft wahrgenommen, da die Nachricht mit persönlichen Daten versehen ist. In der E-Mail wird der Empfänger darüber informiert, dass ein Haftbefehl eingegangen ist. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen JVZ/2020/H299070 geführt. In der E-Mail wird um Rückmeldung bei der Kanzlei Keller und Kollegen aus Frankfurt gebeten.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie sieht das Schreiben aus?

Die E-Mail kommt derzeit von der Kanzlei Keller und Kollegen. Der Absender lautet daher Kanzlei Keller und Kollegen“ <[email protected]>. Als Telefonnummer der Kanzlei ist 06987009503 oder 06987009504 angegeben. Dies kann sich aber jederzeit ändern.

Diese Absender sind ebenfalls bekannt:

Zunächst fällt auf, dass die Schreiben personalisiert und mit Ihren Adressdaten versehen sind.

Sehr geehrte(r) …,

der Haftbefehl vom 20.07.2020 ist hier am 03.08.2020 eingegangen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
JVZ/2020/H299070 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben.
Teilen Sie bitte Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden
Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll,
ist dies kenntlich zu machen. Werden die erforderlichen Ablichtungen
nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

Zusatz:

Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter
Angabe der Hinderungsgründe den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige
Schriftsätze auch als Dateien über das elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

Anhänge: Haftbefehl vom 08.07.2020

Hanzlei Keller & Kollegen
Klingerstr. 24
60313 Frankfurt
Tel: 069 870 095 03
Tel: 069 870 095 04

In der Anlage der E-Mail finden Sie den vermeintlichen Haftbefehl.

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Kriminellen die Daten in den Schreiben immer wieder anpassen. Sollten Sie dieses Schreiben mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie uns dieses bitte an [email protected] weiter.

Ist der Haftbefehl echt?

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Es gibt gegen Sie weder einen Haftbefehl, noch müssen Sie in Haft oder gar etwas bezahlen. Auf die E-Mail sollten Sie nicht reagieren. Sie können diese löschen.

Übrigens: Selbst wenn es einen Haftbefehl gegen Sie geben würde, dann würde nicht eine beliebige Anwaltskanzlei, sondern die Justizbehörde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Was passiert, wenn Sie Kontakt aufnehmen?

Das können wir aktuell noch nicht mit Sicherheit sagen. In der Vergangenheit ging es aber wie fast immer um Geld. Nachdem die Empfänger der E-mail vollkommen aufgeregt und verängstigt Kontakt mit der angeblichen Anwaltskanzlei aufgenommen haben, wurde eine Geldforderung gestellt. Mit der Zahlung konnte die Angelegenheit angeblich erledigt werden. Leider fallen immer wieder Menschen auf diese Betrugsmaschen herein.

Das sollten Sie mit der E-Mail tun

Bei der Nachricht handelt es sich um Betrug. Sie sollten die E-Mail deshalb ignorieren und auf keinen Fall Kontakt mit dem angegebenen Absender aufnehmen. Sie sollen mit dieser E-Mail abgezockt werden. Überweisen Sie keine Geld und lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Sie haben bereits überwiesen?

Sollte diese Warnung zu spät kommen und Sie haben bereits überwiesen, sollten Sie schnell handeln. Eventuell können Sie per Kontakt zu Ihrer Bank die Überweisung noch stoppen. Sinnvoll ist es, vorher zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Dies ist auch online möglich (Anleitung Strafanzeige online erstatten). Gehen Sie lieber selber zur Polizei? Dann sollten Sie auf jeden Fall wissen, was Sie beim Erstatten der Strafanzeige beachten müssen. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann zu Ihrer Bank gehen und versuchen, die Zahlung zu stoppen.

Haben Sie diese ominöse Post auch bekommen?

Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. uns interessiert, wo die E-Mails versendet werden. Deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie uns schrieben in welchem Bundesland Sie die betrügerische E-Mail erhalten haben.

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2 Gedanken zu „Betrug: E-Mail Förmliche Zustellung von Rechtsanwaltskanzlei Keller und Kollegen ist Fake“

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