Kriminelle versenden aktuell gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen der BaFin. Angeblich sollen Sie Strafgebühren im Zusammenhang mit dem Anti-Geldwäsche-Gesetz bezahlen. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Die E-Mails stammen nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Betrüger versenden nicht das erste Mal gefälschte E-Mails im Namen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vor längerer Zeit haben wir bereits vor einer Fake-Mail gewarnt, mit der Bankverbindungen ausgespäht wurden. Auch das Finanzamt wurde als Absender dubioser E-Mails bereits verwendet. Wir erinnern an die angebliche Benachrichtigung über Steuerrückerstattung.
Jetzt versenden Kriminelle offenbar erneut eine gefälschte E-Mail. Sie wird im Namen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) versendet und enthält eine Zahlungsaufforderung für Strafgebühren. Unterzeichnet ist die Fake-Mail mit der Signatur eines Exekutivdirektors („Chief Executive Director“) der BaFin. Als Absenderadresse wird [email protected] verwendet.
In der betrügerischen Nachricht wird der Empfänger darüber informiert, dass die Blockierung einen Geldbetrages für den Empfänger der E-Mail nur gegen eine Zahlung freigegeben werden kann. Die Strafgebühr soll über ein Logistikunternehmen („Excel Logistics PTD LTD“) bezahlt werden und stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“.
Die BaFin warnt alle Verbraucher und bittet ausdrücklich, dass sie dem angegebenen Link nicht folgen und die E-Mails sofort löschen sollten. Unserer Redaktion ist aktuell noch nicht bekannt, ob es dem Absender tatsächlich um eine Geldzahlung geht, oder ob über den Link ein Virus verbreitet wird. Das geschieht beispielsweise bei den ebenfalls gefälschten Zahlungsaufforderungen im Namen zahlreicher Unternehmen. Davor warnen wir seit vielen Monaten.
Bitte melden Sie dubiose E-Mails
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