Zahlreiche Nutzer erhalten eine E-Mail von der Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen, Anwaltskanzlei Gutmaier & Partner, Kanzlei Dr. Burgbauer & Kollegen, Kanzlei Dr.Goldenthal & Kollegen sowie im Namen anderer Rechtsanwaltskanzleien. Inhaltlich geht es um eine Abmahnung aufgrund der Facebook-Seite oder der Webseite wegen einer Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO. Die Nachricht wird von Kriminellen versendet und enthält einen Virus. Öffnen Sie den Anhang auf keinen Fall.
Wir warnen regelmäßig vor
E-Mails, die im Namen von Rechtsanwälten oder renommierten Rechtsanwaltskanzleien versendet werden. In vielen Fällen gibt es die als Absender angegebenen Rechtsanwaltskanzleien gar nicht. So ist es beispielsweise auch bei der
Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing. Hier geht es den Kriminellen einfach nur darum abzuzocken.
Ganz anders ist es bei der aktuellen E-Mail von der vermeintlichen Rechtsanwaltskanzlei Eckert & Kollegen und im Namen vieler anderer Kanzleien, in der es um eine Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO geht. Auch diese wird von Betrügern versendet. Allerdings wollen die Cyberkriminellen hier zunächst kein Geld. Vielmehr geht es darum Angst und Schrecken und damit einen Virus zu verbreiten. Dieser befindet sich in der angehängte ZIP-Datei. Deshalb unsere Warnung: Öffnen Sie den Anhang der E-Mail nicht.
Wichtiger Hinweis: Die E-Mail wird nicht von der Rechtsanwaltskanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig oder den anderen genannten Anwaltskanzleien versendet. Die Kanzleien sind selbst Opfer der Betrüger, da die Namen der Rechtsanwälte missbräuchlich verwendet wird.
So sieht die gefälschte E-Mail mit der DSGVO-Abmahnung aus
Nachfolgend zeigen wir Ihnen die uns bekannte Version der gefälschten E-Mail. Diese kann sich sehr schnell verändern. Falls Sie eine abweichende Version erhalten haben, dann leiten Sie uns die E-Mail bitte an [email protected] weiter.
Absender:
- Kanzlei Eckert & Kollegen <[email protected]>, Rechtsanwalt Andreas Eckert
- Kanzlei – D&D <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Hans Dittrichs
- Kanzlei – Uhlmann & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Martin Uhlmann
- Kanzlei Voetz <[email protected]>, Rechtsanwältin Eva Voetz
- Kanzlei Strube <[email protected]>
- Kanzlei – Friedmann & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Klaus Friedmann
- Pfleger & Kollegen <[email protected]>, Rechtsanwalt Pfleger
- Kanzlei – Meißner & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Martin Meißner
- Kanzlei – Schöneberg & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Thomas Schöneberg
- Rechtsanwalt Hasselbach <[email protected]>
- Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte <[email protected]>
- Anwaltskanzlei Wiedsmann & Kollegegen <[email protected]>, Rechtsanwalt Dieter Wiedsmann
- Anwaltskanzlei Wiedsmann & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Gustav Wiedsmann
- Kanzlei Neururer & Kollegen <[email protected]>
- Kanzlei – Loewe <[email protected]>, Rechtsanwalt Michael Löwe
- Kanzlei Stegmeier & Kollegen <[email protected]>
- Kanzlei Steigenburger & Kollegen <[email protected]>
- Kanzlei Dr. Reisenburger & Kollegen <[email protected]>
- Anwaltskanzlei Jodelmann & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Heinz Jodelmann
- Kanzlei Dr. Borgelt & Kollegen <[email protected]>
- Kanzlei – Drehner & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Adrian Drehner
- Kanzlei Dr.Goldenthal & Kollegen <[email protected]>
- Kanzlei Dr. Burgbauer & Kollegen <[email protected]>
- Anwaltskanzlei Gutmaier & Partner <[email protected]>, Rechtsanwalt Dr. Heinz Gutmaier
- Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen <[email protected]>
Betreff:
- VORGANG: AZ/2018/1712RKC
- VORGANG: AZ/2018/DGO1812-2
- VORGANG: AZ/2018/DGO2712
- VORGANG: AZ/2018/RKO18-3112BXA1
- VORGANG: JK/DSGVO/2019-01-01
- VORGANG: DSGVO/2018/A2912
- VORGANG-0901XZUAIXE
- VORGANG: WM-DSGVO-1901
- VORGANG: AV-DSGVO-2301
- Vorgang: AZ20190212TUIB
- Vorgang: AZ20190219ZRTI
Anhang (Vorsicht Virus):
- VORGANG – JKDSGVO2019-01-01.zip (4,2 MB)
- VORGANG – DSGVO2018A2912.zip (4,2 MB)
- Vorgang AZ-20190116VSTC.zip (4,1 MB)
- VORGANG – AV-DSGVO-2301 – 2.zip (297,3 kB)
- Vorgang-AZ020190128BZNL.zip (289,7 kB)
- VORGANG-AZM190923840BX.zip (297,3 kB) (Neue Version)
- VORGANG_JK_DSGVO_0301-1.zip (4,2 MB)
- Vorgang-AZ20190803IPLH.zip (296,9 kB)
- VORGANG – FO-DSGVO-1103-1.zip (297,7 kB)
Das ist im Text zu lesen:
03.01.2019 VORGANG: JK/DSGVO/2019-01-01 von Kanzlei - Friedmann & Partner <
[email protected]>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.
Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Klaus Friedmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von Ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf Ihrer Facebook-Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.
Durch die Neuregelung des elektronischen Anwaltspostfach (beA) sind wir berechtigt Ihnen die Dokumente in digitaler Form zukommen zu lassen.
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente aus dem Archiv zur Ihrer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Strube Rechtsanwälte
18.12.2018 VORGANG: AZ/2018/1712RKC von Kanzlei Eckert & Kollegen <
[email protected]>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.
Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Andreas Eckert
Die Nachricht wird unpersonalisiert ohne persönliche Anrede versendet. Sie enthält eine angehängte Datei im ZIP-Format. Diese darf nicht geöffnet werden, da hier ein Virus enthalten ist.
Was sollten Sie mit der gefälschten DSGVO-Abmahnung machen?
Wir raten davon ab, dass Sie mit der existierenden Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig oder anderen existierenden Kanzleien Kontakt aufnehmen. Aktuell ist noch nicht bekannt, in welcher Anzahl die DSGVO-Abmahnung versendet wurde. Die Kanzlei kann Ihnen jedoch nicht behilflich sein, da die E-Mail nicht von der Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig versendet wird. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass durch die Nachfragen der Nutzer der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommen kann.
Auf keinen Fall dürfen Sie den Anhang öffnen. Wir raten, die E-Mail einfach zu löschen.
Veröffentlicht: 3. November 2020
Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails
Welche Gefahr geht von der E-Mail aus?
Im Anhang der E-Mail befindet sich ein Trojaner. Dieser wird je nach Antivirus-Anbieter unterschiedlich bezeichnet. Vermutlich handelt es sich um eine Malware, die weitere Schadsoftware auf den Computer laden kann. Denkbar ist, dass die Dateien des Computers anschließend verschlüsselt und damit unbrauchbar werden. Die sogenannte Ransomware fordert danach ein Lösegeld, um die Daten zu entschlüsseln. Dann wären wir wieder an der Stelle, dass es den Versendern der E-Mail doch um das Geld geht.
Denkbar ist auch, dass Spyware nachgeladen wird, welche vertrauliche Daten ausspioniert und an Kriminelle versendet. Mit diesen Daten kann ein großer Schaden angerichtet werden.
Welche Betriebssysteme sind gefährdet?
Nach unserer aktuellen Einschätzung vermuten wir, dass zunächst nur Computer mit dem Betriebssystem Windows gefährdet sind. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch PCs mit anderen Betriebssystemen angegriffen werden können. Sobald wir dazu mehr wissen, werden wir den Artikel aktualisieren.
Wird der Trojaner von Virenscannern erkannt?
Leider handelt es sich um einen neuen oder modifizierten Trojaner. Die meisten Virenscanner erkennen die Malware in der vermeintlichen DSGVO-Abmahnung noch nicht.
Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie den Anhang der DSGVO-Abmahnung geöffnet haben
Haben Sie die ZIP-Datei entpackt und die darin befindliche Datei auf Ihrem Windows-PC angeklickt und damit geöffnet, ist der Virus wahrscheinlich aktiv. Das Problem: Sie erkennen das selbst zunächst nicht, da die Schadsoftware im Hintergrund arbeitet.
Wir raten nach dem Öffnen der Datei zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
- Schalten Sie den Computer so schnell wie möglich aus.
- Lassen Sie von einem Spezialisten die Daten sichern und den Virus entfernen.
- Ändern Sie die Passwörter für alle Onlinedienste, die Sie nach dem Anklicken der Datei genutzt haben oder die auf dem Windows-Computer installiert sind.
- Wenn Sie geschädigt wurden, sollten Sie zudem Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Aus Erfahrung wissen wir, dass der Virus sich über das lokale Netzwerk (LAN/WLAN) auf andere Computer übertragen kann. Deshalb sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie den Virus selbst entfernen oder den PC noch einmal einschalten möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass keine Verbindung zum Netzwerk beziehungsweise Internet besteht.
Haben Sie die DSGVO-Abmahnung auch bekommen?
Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unterhalb des Artikels mit, ob Sie die gefälschte DSGVO-Abmahnung auch erhalten haben. Vermerken Sie bitte auch, welcher Absender und welcher Betreff bei Ihnen angegeben ist. Wir können mit Ihrer Hilfe ermitteln, wie weit die Fake-Abmahnung verbreitet ist.
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Benutzer-Bewertung
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(13 Stimmen)
email am 04.01.2019 erhalten.
Absender: [email protected]
Betreff: VORGANG: JK/DSGVO/2019/0301-2
Text: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.
Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Klaus Friedmann
Absender: Kanzlei Strube
Erhalten: 02.01.2019
Kaspersky hat beim Öffnen von Outlook direkt eine Warnung gegeben, den Anhang in die Quarantäne verschoben und anschließend gelöscht, noch bevor ich überhaupt in das Spam-Postfach geklickt habe. Habe die E-Mail anschließend sofort gelöscht.
Ebenfalls erhalten:
Absender: KANZLEI Strube
Erhalten am: 02.01.2019 um 01:59
Betreff: VORGANG : RKD18-0201BYA
Anhang: VORGANG : RKD18-0201BYA.zip
Inhalt:
* Sehr geehrte Damen und Herren,
*
* hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
* Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von Ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
*
* Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf Ihrer Facebook-Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel * 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
*
* geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung
* stehen müssen.
*
* Durch die Neuregelung des elektronischen Anwaltspostfach (beA) sind wir berechtigt Ihnen die Dokumente in digitaler Form zukommen * zu lassen.
*
* Nehmen Sie die beigefügten Dokumente aus dem Archiv zur Ihrer Kenntnis.
*
*
* Mit freundlichen Grüßen
*
* IM AUFTRAG
*
* Strube Rechtsanwälte
Ergebnis Kaspersky ArchivScan:
Datei UNTERLASSUNGSERKLAERUNG-RKD18-0201BYA.js (8.22KB): HEUR:Trojan-Downloader.Script.SLoad.gen
Dabei OLG_FRANKFURT_URTEIL_1838432SA.pdf (4.10MB): No threats
Kanzlei Rechtsanwalt Strube
Vorgang RKD18-0201BYA
KANZLEI Voetz
VORGANG: AZ/2018/RKO18-3112BXA1
gesendet am 01.01.2018 um 03:23 und 05:01
Kanzlei – Uhlmann & Partner
VORGANG: DSGVO/2018/A2912
Kanzlei – Uhlmann & Partner – [email protected] – 30.12.2018, 04:32
VORGANG: DSGVO/2018/A2912
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Martin Uhlmann
Kanzlei – Uhlmann & Partner
VORGANG: AZ/2018/DGO2712
erhalten am 29.12. um 13:13 Uhr
Zip-Datei 4MB „Vorgang – AZ2018DGO2712“
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Martin Uhlmann
Kanzlei Uhlmann & Partner
VORGANG: AZ/2018/DGO2712
gesendet am 29.12. um 11:05 Uhr
Von: Kanzlei – Uhlmann & Partner – [email protected]
VORGANG: AZ/2018/DGO27XX
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Martin Uhlmann
Kanzlei Uhlmann & Partner (gibt es nicht) [email protected]
Vor Mail-Öffnung Empfangsbestätigung Ja/Nein nachgefragt.
Eintreffen hier: 28.12. 04:58
Von: Kanzlei – Uhlmann & Partner – [email protected]
VORGANG: AZ/2018/DGO27XX
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Martin Uhlmann
[email protected]
VORGANG: AZ/2018/DGO2012-4
gesendet 20.10.18 um 23.05 Uhr
Kanzlei D&D
VORGANG: AZ/2018/DGO1812-3 20.12.2018
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Hans Dittrichs
Kanzlei D&D
Dr. Hans Dittrichs
VORGANG: AZ/2018/DGO1812-1
Von:Kanzlei – D&D
gesendet Mittwoch, 19.Dezember 2018 um 10:44
Betreff:VORGANG: AZ/2018/DGO1912-1
Von: Kanzlei – D&D [mailto:[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 19. Dezember 2018 13:21
Betreff: VORGANG: AZ/2018/DGO1812-2
Von: Kanzlei – D&D [mailto:[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 19. Dezember 2018 13:21
An: info
Betreff: VORGANG: AZ/2018/DGO1812-2
Guten Morgen, oder von „Kanzlei – D&D“, „Rechtsanwalt Dr. Hans Dittrichs“, „[email protected]“, als „VORGANG: AZ/2018/DGO1812-1“.
Von: Kanzlei Eckert & Kollegen [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 18. Dezember 2018 11:11
An: xxxImmobilien
Betreff: VORGANG: AZ/2018/1712AH