Aktuell befinden sich weiterhin massenhaft Vorladungen der Polizei in vielen Posteingängen. Danach sollen Sie eine Straftat begangen haben und sich nun zur Anhörung bei der Polizei einfinden. Über einen Link sollen angeblich weitere Dokumente zu dem Fall heruntergeladen werden. Doch Vorsicht! Die Dateien sind mit einem Trojaner versehen.
Auf Onlinewarnungen.de weisen wir Sie immer wieder darauf hin, dass bestimmte Schreiben nicht von den Behörden stammen, von denen sie vorgeben zu sein. So haben wir Sie beispielsweise vor den gefälschten E-Mails im Namen des Zollamts und den gefakten Mails im Namen von Interpol gewarnt. Und auch die E-Mail im Namen des Bundesfinanzministerium über eine Steuerrückzahlung war nicht echt.
Jetzt versuchen es die Kriminellen mit der Polizei als Mittel zum Zweck. Denn derzeit befinden sich Schreiben im Umlauf, die vorgeben, von der deutschen Polizei zu stammen. Darin geht es um eine Vorladung des Empfängers wegen der Begehung einer Straftat. Nachdem wir bereits E-Mails von unseren Lesern erhalten haben, warnt nun auch das bayrische Landeskriminalamt vor diesen Schreiben. Die vermeintlichen Vorladungen werden nicht nur in Bayern, sondern bundesweit versendet!
Hinweis: Die in dem Schreiben genannten Polizeiinspektionen und Polizeidienststellen haben mit dem Versand der E-Mails nichts zu tun.
Wie sehen die gefälschten Vorladungen aus?
Grundsätzlich werden die Nachrichten derzeit noch nicht personalisiert versendet, werden jedoch ständig besser und optimiert. Als Absender ist „München-Polizei <Gschorr [email protected]>“ oder „Polizei Munchen Kriminalkommissariate <[email protected]>“ angegeben. Angeblich schreibt Ihnen die Polizeiobermeisterin Gschorr. Das kann sich aber jederzeit ändern und wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen. Haben Sie eine Nachricht mit einem anderen Text, Absender oder Betreff erhalten, so leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter. Wir werden diesen Artikel dann aktualisieren. Folgende Daten kennen wir bisher:
Betreff:
- Einberuft an die Polizeidirektion
- Vorladung „Polizei“
- Einladung zur Polizei
- Vorladung als Beschuldigter
- Vorladung zur Polizei
- Vorladung fur die Polizei Unser Zeichen: DE9021-018901-19/7
Text:
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
Unser Zeichen: DE9021-018901-19/7
Unsere Nachricht vom:
Sachbearbeitung durch: Gschorr, POMin/D
Zimmer: 2.17
Datum 22.02.2019
Vorladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dies ist eine Vorladung der deutschen national Polizeiabteilung.
Die Polizei ermittelt zurzeit gegen Siewegen folgender Straftat:
Straftat 44, 43 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Wir bitten Sie daher,
am 4. Marz um 15:00 Uhr
zur Polizeistation
Polizeiinspektion Munchen 41
RapotostraBe 1, 80687 Munchen, Deutschlandzur Anhorung zu kommen und diese Vorladung und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Ihre Geschaftsnummer und die Unterlagen mit der Ermittlungssache finden Sie im Anhang dieser Nachricht. Lesen Sie sich die Unterlagen zu Ihrem Fall sorgfaltig durch.
Bemerkungen/Konkretisierung/Alternativtermin(e)
Alternativtermin(e): Samstag, 09.03.2019, 19:00 UhrIm Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Grunde, Krankheit) bitten wir Sie um rechtzeitige Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob ein Dolmetscher benotigt wird, wenn ja, fur welche Sprache.
Mit freundlichen GruBen,
Gschorr
Polizeiobermeisterin
Der Virus steckt im Anhang oder im Link
Wie in der E-Mail beschrieben, sollen Sie sich den Anhang genauer ansehen, um einen Einblick in die Unterlagen zu der Ermittlungssache zu bekommen. In neueren Versionen der Vorladung gibt es keinen Anhang mehr. Dafür ist ein Link „Ihre Dokumente“ enthalten. Nach einem Klick auf den Link wird die schädliche Datei heruntergeladen. Die meisten werden die Datei im Anhang oder die heruntergeladenen Dokumente wahrscheinlich öffnen, da sie sich keiner Schuld bewusst sind und wissen möchten, was ihnen vorgeworfen wird.
Denn genau das wollen die Kriminellen. Die vermeintlichen Dokumente mit weiteren Informationen enthalten einen Trojaner. Dieser wird mit Öffnen der Datei aktiviert. Das Landeskriminalamt München warnt:
Tatsächlich handelt es sich bei dem Anhang jedoch nicht um eine Akte, sondern um einen Trojaner, der sich durch das Öffnen der Datei auf dem Computer des Email-Empfängers installiert. Welchem Zweck die Schadsoftware dient, ist derzeit noch nicht bekannt und muss durch Experten des Bayerischen Landeskriminalamts erst in einer Testumgebung analysiert werden.
Möglich wäre beispielsweise, dass der Trojaner weitere Schadsoftware aus dem Internet nachlädt. Oder es handelt sich um Ransomware, welche Ihren Computer verschlüsselt und unbrauchbar machen soll.
Was sollen Sie mit der Nachricht machen?
Normalerweise empfehlen wir Ihnen, die Nachricht sofort zu löschen und aus dem Papierkorb zu entfernen. Doch das Landeskriminalamt München schreibt dazu:
Das Bayerische Landeskriminalamt empfiehlt, die Email im Original aufzubewahren und bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Im Zweifelsfall kann mit einem Anruf auf der jeweiligen Polizeiinspektion zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich um eine echte oder um eine gefälschte Vorladung handelt. Grundsätzlich werden Vorladungen seitens der Bayerischen Polizei mit Briefpost verschickt oder persönlich überbracht.
E-Mail „Ihre steuerliche Identifikationsnummer benötigt eine aktualisierung.“ vom Bundeszentralamt für Steuern (Update)
Wir warnen erneut vor einer E-Mail mit dem Betreff „Ihre steuerliche Identifikationsnummer benötigt eine aktualisierung.“ im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern. Angeblich ist eine Aktualisierung der Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarten notwendig. Klicken Sie den Link in
Gerichtsvorladungen kommen stets per Briefpost und meist sogar mit Postzustellungsurkunde. Daher war mir diese Nachricht sofort verdächtig und ich habe aus Interesse mal nach der vorgeblichen Beamtin gegoogelt. So bin ich auf diese Website gestoßen und konnte meinen Verdacht bestätigt finden. Ein solches Vorgehen kostet nur Sekunden und erspart einem bestimmt – vor Anklicken irgendwelcher Links in der Email – heftigen Ärger.
Fazit: Nie Links in Emails anklicken oder Anhänge öffnen, wenn man sich über die Herkunft der Email nicht 100%ig sicher ist.