Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben werden. Zahlen Sie nicht. Es handelt sich um eine Fake-Mail.
Betrüger versuchen regelmäßig im Gewand von Rechtsanwaltskanzleien ahnungslose Verbraucher abzuzocken. Beispielsweise haben wir in der Vergangenheit schon von den betrügerischen Anrufen im Namen von Rechtsanwälten wegen Gewinnspielschulden berichtet. Auch Abmahnungen im Namen von Rechtsanwälten werden häufig versendet und sorgen für viel Aufregung beim Empfänger.
Aktuell versuchen es Kriminelle erneut. Sie versenden eine E-Mail mit einer Geldforderung. Angeblich geht es um ein Zeitschriften-Abo, ein Gewinnspiel-Abo der DGZ deutsche Gewinnerzentrale oder einen Vertrag mit der TGV-Medienverlag UG. Zusätzlich werden in den E-Mails teils weitere Firmen als Gläubiger oder Zahlungsempfänger genannt, bei denen der Empfänger angeblich Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. Neben der Hauptforderung werden auch Verzugszinsen und Inkassokosten geltend gemacht.
Teilweise setzen die Betrüger mit ihren E-Mails auch auf eine Art Abmahnung. In einigen E-Mails geht es um eine angeblich begangene Urheberrechtsverletzung auf den Streaming-Plattformen kinox.to, kkiste.ag oder Stream.to. Über vergleichbare Abmahnungen per E-Mail haben wir bereits berichtet. Viele Verbraucher sind zunächst geschockt, wenn sie die Forderung von immerhin rund 350 Euro erhalten.
Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. War
Wir warnen: Zahlen Sie auf keinen Fall und setzen Sie sich nicht mit dem Absender der Nachricht in Verbindung. Es handelt sich bei den Absendern um keine existierende Rechtsanwaltskanzleien.
So sieht die E-Mail mit der Forderung aus
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich der Name des Absenders und auch der Inhalt der E-Mail schnell ändern kann. Sollten Sie die E-Mail mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter, damit wir die Warnung aktualisieren können. Folgende Daten sind bisher bekannt:
Das sind die angeblichen Mandanten der Kanzlei:
- TGV-Medienverlag UG (Firma existiert nicht)
- TGV-Medienverlag Ltd. (Firma existiert nicht)
- MGV-Medienverlag GmbH (Firma existiert nicht)
- MA-Medienverlag GmbH (Firma existiert nicht)
- GV Medien GmbH (Firma existiert nicht)
- TGV-Medien GmbH (Firma existiert nicht)
- DGZ deutsche Gewinnerzentrale
- 20th Century Fox™
- JV-Medien GmbH (Firma existiert nicht)
- Marquardt GmbH (Deutschland)
Absender:
- Anwaltskanzlei Günter Joachim und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht & Strafrecht, Hamburger Meile 11, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 65 98 83, Tel: 040 334 65 98 84, Forderung <[email protected]>
- Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 88-8, Tel: 040 334 659 88-9, Forderung <[email protected]>
- Anwaltskanzlei Küster Nadine, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 89-0, Forderung <[email protected]>
- Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 89-7, Tel: 040 334 659 89-8
- Kanzlei Veronika Biksadska & Kollegen, Kornstr. 138, 28201 Bremen, Telefon 042198974982, Forderunsmanagment <[email protected]>, [email protected]
- §Kanzlei Berger und Kollegen, Kornstr. 108, 28201 Bremen, Tel: 0421- 989 749 84, Stephan Berger, [email protected]
- Kanzlei Bührmann und Kollegen, Achtern Moor 1, 22549 Hamburg, Christian Bührmann, Kanzlei Bührmann und Kollegen <[email protected]>, Tel: 04033465442, 04033465443, 04033465444
- Kanzlei Meiser & Kollegen, Königstraße 121, 22767 Hamburg, [email protected]
- Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner, Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin
- Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen, Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin, Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Partner <[email protected]>
Betreff:
- Vollstreckung
- LETZTE VORGERICHTLICHE ABMAHNUNG
- PFÄNDUNG DROHT
- Kontopfändung
- Letzte Mahnung
- Mahnung
- Zahlungsaufforderung
- Unterlassungserklärung
- AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung – Digitale Zustellung
- AZ206/6 Elektronische Zustellung – Unterlassungserklärung
IBAN:
- LT833500010007265973 (Empfänger: O. Keles)
- GB77 REVO 0099 7010 0469 20 / GB77 REVO00997010046920 (Empfänger: AK PINARSolution inc., M. AKPINAR)
- DE04 1001 1001 2624 3153 42 / DE04100110012624315342 (Empfänger: AK PINARSolution inc., M. AKPINAR)
- DE84 5123 0800 6507 5757 51 / DE84512308006507575751 (Empfänger: M. AKPINAR)
- NL62 BUNQ 2044 7498 31 / NL62BUNQ2044749831 (Empfänger: TGV-Konto)
- NL62 BUNQ 2044 7499 39 / NL62BUNQ2044749939 (Empfänger: Medien Konto)
- SK88 0900 0000 0050 6100 9212 / SK8809000000005061009212 (Veronika Biksadska)
- SK36 0200 0000 0024 3021 2758 / SK3602000000002430212758 (Veronika Biksadska)
- DE65 1001 7997 6612 7106 71 / DE65100179976612710671 (JV-GmbH)
Im Text der E-Mail ist zu lesen:
Die E-Mail wurde mit dem Namen und der Adresse des Empfängers personalisiert und wird deshalb von vielen Verbrauchern besonders ernst genommen. Optisch macht die Nachricht dagegen nicht viel her. Und auch inhaltlich lässt der Text sehr zu wünschen übrig, da viele Pflichtangaben fehlen.
Unterlassungserklärung nicht zurücksenden
In der Abmahnung wegen einer angeblichen Urhebrrechtsverletzung wird zunächst kein Geld, sondern die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Senden Sie die Unterlassungserklärung nicht zurück und nehmen Sie auch sonst keinen Kontakt mit der vermeintlichen Anwaltskanzlei Berger und Kollegen aus Bremen auf. Nach unseren Recherchen existiert die Kanzlei nicht.
Überweisen Sie den Betrag nicht
Viele Empfänger überweisen den geforderten Betrag aus Angst. Das ist falsch. Tun Sie das nicht. In der E-Mail ist eine ausländische IBAN in Bulgarien, Luxemburg, England oder Litauen angegeben. Einmal überwiesenes Geld ist für immer weg und lässt sich nicht zurückholen.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Existiert die Kanzlei beziehungsweise das Inkassounternehmen?
Nein, die im Kopf der E-Mail genannte und als Absender angegebene Kanzlei existiert nicht. Demnach ist diese auch nicht zum Inkasso berechtigt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie können diese E-Mail löschen. Eine echte und tatsächliche Forderung würden Sie per Post erhalten und auch dann müssen Sie diese ganz genau prüfen, bevor Sie überweisen. Denn letztlich ist immer fraglich, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Das trifft besonders dann zu, wenn Sie davon gar nichts wissen. Falls Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie den Schriftverkehr immer mit unserem Inkasso-Ratgeber prüfen.
Sie haben gezahlt? Was ist zu tun?
Falls Sie das Geld bereits überwiesen haben und unsere Warnung zu spät lesen, können Sie nur noch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wir machen Ihnen allerdings nicht viel Hoffnung, dass Sie das überwiesene Geld je wieder sehen.
(Erhalten 13-05-2021)
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Rechtssache AZ.: 339/15:
Betreffend eines Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Firma Marquardt GmbH (Deutschland) vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner (Deutschland), bitten wir um Kenntnisnahme der an Sie per Einschreiben zugestellten Unterlassungserklärung.
Bis dato haben wir keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten, weshalb wir Ihnen die Unterlassungserklärung jetzt ein weiteres Mal im Digitalformat übersenden.
Die relevanten Dokumente finden Sie von uns digital signiert, im .PDF Format im Anhang dieser E-Mail.
Durch den erhalt dieser E-Mail wird die Unterlassungserklärung von unserer Seite aus als _ZUGESTELLT_ verzeichnet.
Möchten Sie die Kosten und den Aufwand einer Unterlassungsklage vermeiden, ist es sinnvoll, im Zuge der Abmahnung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Bei Fragen geben Sie bitte stets das Aktenzeichen 339/15 an.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Wesler (Partner)
Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner
Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stellen wir Ihnen erneut die Unterlassungserklärung im Falle AZ206/6 zu.
Für die auf postalischem Weg bereits erfolgte Zustellung, haben wir von Ihnen leider keine Empfangsbestätigung erhalten.
Aus Datenschutzgründen sind Dokumente in der Elektronischen Zustellung mit einem Passwort versehen.
Bitte benutzen Sie das Passwort: GDM99 um das Dokument zu öffnen.
Mit der zweiten Elektronischen Zustellung verzeichnen wir die Dokumente sofort als _ERHALTEN_
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Schiffer
Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen
Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin
-Vorab per Mail-
Ihr Zeichen: ZVK-2019-1210810
Sehr geehrte (r),
die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 20.01.19 21:54 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 197,13 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 20.01.19 21:54
Gesamtforderung:
Zahlungen sind nur an die den Gläubiger Keles Inc möglich.
110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
28,93 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
57,81 EUR Rechtsanwaltskosten
197,13 EUR Gesamtforderung per 15.01.2019
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Empfänger: O. Keles
Iban: LT83 3500 0100 0726 5973
Verwendungsszweck: ZVK-2019-1210810
Betrag: 197,13 EUR
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)
Kanzlei Behrens & Partner
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Königstraße 121, 22767 Hamburg
Tel: 040- 607 790 23
Ich habe diese Mail bekommen und überlege, ob ich eine Anzeige wegen Nötigung erstatten soll. Ob das was bringt?
Kanzlei Meiser und Kollegen
An:
………@yahoo.de
15. Jan. um 12:31
Herr
Frank …… Geb. 08………
————Str. 2
……………
Deutschland
-Vorab per Mail-
Ihr Zeichen: ZVK-2019-1211016
Sehr geehrte (r) Herr Frank …….
die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 20.02.19 07:34 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 196,10 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 20.02.19 07:34
Gesamtforderung:
Zahlungen sind nur an die den Gläubiger Taymur Inc möglich.
110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
28,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
56,81 EUR Rechtsanwaltskosten
196,10 EUR Gesamtforderung per 15.01.2019
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Empfänger: O. Taymur
Iban: LT37 3500 0100 0731 8017
Verwendungsszweck: ZVK-2019-1211016
Betrag: 196,10 EUR
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)
Kanzlei Meiser & Kollegen
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Königstraße 121, 22767 Hamburg
Tel: 040- 607 790 23
Die Kanzlei gibt es nicht und die Iban ist in Litauen. Diese Verbrecher gehören weg gesperrt.
Ich habe heute eine e-mail von der Anwaltskanzlei Ziegler erhalten.
Alle aufgeführtek für die Info, jetzt kann ich beruhigt schlafen.
Warum wird man dieser Bande nicht habhaft?
Ich hatte das Zeichen LKZ/2019668
Ihr Zeichen: ZVK-2019-1206513
Sehr geehrte (r) Herr,
die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 05.02.19 10:04 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 197,18 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 05.02.19 10:04
Gesamtforderung:
Zahlungen sind nur an den Gläubiger ZVB-Vertrieb möglich.
110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
18,98 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
67,81 EUR Rechtsanwaltskosten
197,18 EUR Gesamtforderung per 09.01.2020
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Empfänger: ZVB-Vertrieb
Iban: DE19 1101 0100 2051 1994 48
Verwendungsszweck: ZVK-2019-1206513
Betrag: 197,18 EUR
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)
Anwalt Rainer Klemenz
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
Tel: 040 – 468 993 13
Werde das zur Anzeige bringen. Danke an Euch
An die Leidensgenossen hier im Net.
habe heute den 11.01.2020 auch so eine nette Mail erhalten unter dem AktZ. ZVK-2019-1206792 werde ich aufgefordert von einer “ Kanzlei Jürgen Hauser & Partner “ mit Sitz in Hamburg, einen Betrag in Höhe von 183,13 Euro sofort, oder innerhalb von 7 Tagen auf ein Konto …bla bla … zu entrichten sonst Kontofändung usw usw ……..! Wie ich sehe bin ich ja nicht alleine und hoffe, diese Verbrecher werden bald angeklagt und verurteilt !!
Danke an die Macher dieser Seiten, damit man nicht in die Falle tapt ( obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin )!!
Heute war ich das Opfer und man verlangt ebenfalls 163,13 Kanzlei Otto schmidt
Ich bekam heut ediese e-mail
Deutschland
-Vorab per Mail-
Ihr Zeichen: ZVK-2019-1208227
Sehr geehrte (r) Herr D… N…,
die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 23.01.19 12:28 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 163,13 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 23.01.19 12:28
Gesamtforderung:
Zahlungen sind nur an den Gläubiger BESER Inc. möglich.
110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
8,93 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
43,81 EUR Rechtsanwaltskosten
163,13 EUR Gesamtforderung per 09.01.2020
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Empfänger: BESER M.
Iban: DE11 1101 0100 2170 7200 82
Verwendungsszweck: ZVK-2019-1208227
Betrag: 163,13 EUR
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)
Kanzlei Otto Schmidt
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Neuer Wall 119, 20354 Hamburg
Tel: 040 – 607 790 23
auch ich habe heute eine Mail bekommen. Ich hätte ein Zeitungsabo nicht bezahlt. Unter dieser Adresse bin ich seit Jahren nicht erreichbar, diese Mail wurde von einem Iphone versendet und sowas hatte ich bereits vor Jahren mit Videos oder Bücher.
Ich habe gleich einen sehr guten Freund kontaktiert. Er arbeitet bei der Polizei. Ich werde auf jeden Fall eine Anzeige machen. Vielleicht gebe ich das auch an meinem Anwalt weiter. Es ist echt abgefahren was hier alles so passiert und dann noch Anwälte bzw. Kanzleien wo niemand ans Telefon gehen bzw. nicht auffindbar sind.
Gebt auf Euch acht…
Guten Abend,ich habe 16.12.2019 auch bekommen
die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 19.02.19 11:15 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 211,16 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 125,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 19.02.19 11:15
Gesamtforderung:
Zahlungen sind nur an den Gläubiger BESER Inc. möglich.
125,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
18,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
66,87 EUR Rechtsanwaltskosten
211,16 EUR Gesamtforderung per 16.12.2019
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Empfänger: BESER M.
Iban: GB20 REVO 0099 7052 0472 00
Verwendungsszweck: LZP/2019-4125
Betrag: 211,16 EUR
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)
Anwaltskanzlei Michael Jahn
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg
Tel: 0911- 47776 818
Tel: 0911- 47776 819
Tel: 0911- 47776 820
Danke für diese Infoseiten, die helfen, sowas zu erkennen.