Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie sich verhalten sollten.
Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den ominösen Schreiben. In Wilhelmshaven wurde ein Verbraucher zuerst angerufen und mit der Forderung konfrontiert. Einige Tage später kam die kuriose Mahnung. Offensichtlich werden die Briefe bundesweit versendet, da uns auch Empfänger aus Sachsen angerufen haben.
Das Schreiben der FLX EK Forderungsmanagement wirkt unprofessionell. Nach Angaben von Verbrauchern enthält das Anschreiben keine Festnetznummer, sondern nur eine Handynummer. Die Forderung in Höhe von 597,53 Euro ist nicht näher bezeichnet, sodass der Verbraucher den Grund der Forderung nicht nachvollziehen kann.
Dem Schreiben wird eine Art vorbereiteter Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid beigefügt. Dieser hat allerdings mit den amtlichen Formularen in Deutschland nichts zu tun. Wahrscheinlich soll der Verbraucher dadurch eingeschüchtert werden. Schließlich ist die Forderungsaufstellung augenscheinlich an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichtes gerichtet.
Keine Angst vor der Mahnung von FLX EK Forderungsmanagement
Von den selbst erstellten Forderungsaufstellungen müssen sich Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist ohne amtlichen Vollstreckungsbescheid nicht möglich. Vorher muss der Verbraucher vom Mahngericht einen Mahnbescheid bekommen. Sowohl gegen den Mahnbescheid als auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Empfänger Widerspruch einlegen.
Sie müssen also keine Angst haben, dass Ihr Konto demnächst gesperrt wird.
Was sollten betroffene Verbraucher tun?
Nach den bisherigen Erkenntnissen handelt es sich hier um einen Betrugsversuch. Wer den geforderten Betrag überweist, ist das Geld wohl für immer los. Einige Verbraucher berichteten uns, dass die Forderung auf eine ausländische Bankverbindung überwiesen werden soll. Wir raten Verbrauchern
- auf keinem Fall zu zahlen und
- Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten
- rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einzuholen
Um eine Strafanzeige zu erstatten, müssen Sie nicht zwingend selbst auf die Dienststelle der Polizei gehen. Sie können auch über das Internet eine Strafanzeige erstatten.
Wir benötigen Ihre Hilfe
Haben Sie auch eine Mahnung der FLX EK Forderungsmanagement bekommen? Bitte unterstützen Sie uns und senden Sie uns eine Kopie der Unterlagen per Post. Wir nutzen die offensichtlich in betrügerischer Absicht versendeten Anschreiben für weitere Nachforschungen. Uns interessiert vor allem, woher die Firma die Daten hat und wer dahinter steckt. Haben Sie sonst noch Hinweise, die für uns oder andere Leser wichtig sein könnten? Bitte teilen Sie Ihre Erkenntnisse über die Kommentare unter diesem Artikel. Das geht übrigens auch anonym.