Sie möchten einen günstigen Gebrauchtwagen von einem privaten Verkäufer erwerben. Natürlich gehört eine kurze Probefahrt dazu. Doch was ist, wenn auf dieser Probefahrt ein Unfall passiert. Wer muss bezahlen? Diese Frage beschäftigt Käufer wie Verkäufer und wird dennoch viel zu selten bedacht.
Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Auto von einem Händler oder von privat erwerben. Eine Probefahrt gehört auf jeden Fall dazu. Schließlich möchten Sie nicht nur nach der Beschreibung des Verkäufers kaufen, sondern sich selbst ein Bild vom Fahrgefühl machen. Häufig finden Probefahrten ganz unkompliziert statt. Bei privaten Fahrzeugverkäufen fährt der Verkäufer in der Regel ohnehin mit.
Die wenigsten Käufer und Verkäufer machen sich über einen möglichen Unfall Gedanken. Doch dieser ist schneller passiert als gedacht. Denn der Interessent fährt in der Regel ein ihm unbekanntes Auto. Bei der Begutachtung von Armaturenbrett und Co. ist der Fahrer schnell abgelenkt und es kann zu einem Unfall kommen. Schnell stellt sich dann die Frage, welche Kosten anfallen und wer diese zu tragen hat.
Finanzielles Risiko für den Probefahrer
Da bei jeder Testfahrt, wie bei jeder normalen Fahrt auch, ein Unfall passieren kann, sollten Sie sich darüber im Vorfeld Gedanken machen. Zu empfehlen ist der Abschluss eines Probefahrt-Vertrages. Händler schließen derartige Vereinbarungen oft schon im eigenen Interesse ab. Doch bei privaten Verkäufen wird das gern eingespart. Schließlich sitzt der Verkäufer in der Regel mit im PKW.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Fahrer für alle verschuldeten Unfälle verantwortlich ist und für den Schaden haften muss. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie als Probefahrer nun alles aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Vielmehr sind Sie als Testfahrer in der Regel über die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters versichert. Doch genau an dieser Stelle sind einige Fallen versteckt, weshalb Käufer und Verkäufer unbedingt einen Probefahrt-Vertrag abschließen sollten. Dann gibt es im Nachhinein keine Unklarheiten.
Das gehört in den Probefahrt-Vertrag
Was eigentlich klar ist, wird in der Praxis nur sehr selten gemacht. Der Verkäufer sollte sich von Antritt der Probefahrt in jedem Fall den Führerschein des potenziellen Käufers zeigen lassen. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Probefahrt kostenfrei ist. Ganz wichtig ist, dass im Vertrag festgehalten wird, wie das Fahrzeug versichert ist und welche Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls für den Testfahrer fällig wird.
Ein häufiger Streitpunkt ist auch die mögliche Rückstufung des Fahrzeughalters, wenn während der Probefahrt ein Unfall passiert und die Versicherung den Schaden reguliert. In der Vereinbarung zur Probefahrt sollte geregelt werden, wie damit umgegangen wird.
Tipp: Prüfen Sie als Verkäufer vor einer möglichen Probefahrt, ob fremde Fahrer zugelassen und versichert sind. Es gibt Versicherungsverträge, die nur einen bestimmten im Versicherungsvertrag benannten Fahrer zulassen oder Einschränkungen beim Alter des Fahrers vorsehen.
Download der Probefahrt-Vereinbarung
Den Inhalt einer Vereinbarung für die Probefahrt müssen Sie sich nicht selbst ausdenken. Vielmehr ist es nur wichtig, dass Sie vor Aushändigung des Autoschlüssels an einen Interessenten an den Abschluss des Vertrages denken. Lassen Sie sich in jedem Fall den Personalausweis und den Führerschein zeigen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass der Interessent Ihnen die richtigen Daten angibt. Eine Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Kraftfahrzeug können Sie hier beim ADAC herunterladen.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Bei dem Bild musste es ja unbedingt eine Frau sein.
Warum nicht ein Beispielbild mit Mann?
Es hätte auch ein Mann sein können, ohne jeden Zweifel.
Allerdings hätte dann mindestens ein Leser geschrieben :-):
„Bei dem Bild musste es ja unbedingt ein Mann sein.
Warum nicht ein Beispielbild mit Frau?“
Beste Grüße
Aha, ja dann bedient man doch lieber Klischees…