Unter dem Hashtag #KinderkrebsBewusstseinsWoche verbreitet sich in den sozialen Netzwerken eine Aktion mit Postings von Bilder. Die für den Beitrag oder das Profilbild verwendeten Comicbilder oder Kinderfiguren unterliegen dem Urheberrecht. Wir klären, ob Sie sich mit dem Posten strafbar machen.
Immer wieder machen in den sozialen Netzwerken Kettenbriefe die Runde, welche auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen. Diesmal soll unter dem Hashtag #KinderkrebsBewusstseinsWoche auf Krebs bei Kindern hingewiesen werden. Die in diesem Zusammenhang geposteten Comicbilder und Kinderfiguren können unter Umständen das Urheberrecht verletzen. Zuletzt haben wir über das Herzbild zum Thema Brustkrebs berichtet.
Worauf Sie beim Posten in Facebook, Instagram, WhatsApp und anderen sozialen Netzwerken achten sollten und welche Comics Sie frei nutzen können, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
Inhalt des Kettenbriefs
„Ich beabsichtige Instagram mit Kinderfiguren für die Kinderkrebs-Bewusstseins-Woche zu füllen. Like das Bild und du bekommst einen Charakter zugewiesen.“
#kinderkrebsbewusstseinswoche
„Ich beabsichtige Facebook mit Kinderfiguren zu füllen, denn nicht jedem geht es so gut und dessen sollten wir uns bewusst sein!
Ein gesunder Mensch hat tausende Wünsche, ein Kranker nur einen: gesund sein ?
Mit diesem Like unterstütze ich eine Hilfsorganisation durch Eigenengagement oder einer kleinen Spende! Wer diesen Beitrag liked bekommt von mir einen Charakter zugeteilt und nimmt teil!
#kindergesundheitswoche ?“
??Ich beabsichtige Instagram mit Kinderfiguren für die Kinderkrebs-Bewusstseins-Woche zu füllen ?Macht mit! #againstcancer #kinderkrebsbewusstseinswoche #kinderkrebs #kinderkrebshilfe #machmit
So oder mit einem ähnlichen Text könnte der Kettenbrief auch bei Ihnen auflaufen. Zusätzlich wird dann immer noch ein Comicbild zum Beitrag gepostet. Meist handelt es sich bei den Bildern um Disney-Figuren.
Machen Sie sich strafbar?
Grundsätzlich ja, allerdings unterstützen einige Rechteinhaber die Aktion und damit den guten Zweck.
Onlinewarnungen.de hat sich die Mühe gemacht und mit einigen Rechteinhabern Kontakt aufgenommen. Der Geschäftsführer Joscha Sauer von Nichtlustig.de hat nichts gegen die Verwendung seiner Cartoons im Rahmen dieser Aktion, solange diese „nicht kommerziell eingesetzt werden und sie auch inhaltlich und optisch nicht verändert werden“.
Das bedeutet, dass Sie die Cartoons der Facebookseite und der Webseite von Nichtlustig im Zusammenhang mit dem Hashtag #kinderkrebsbewusstseinswoche posten dürfen, wenn Sie sich an die genannten Regeln halten.
Auch die Comics von Pixabay.com können Sie im Rahmen der Lizent Creative Commons CC0 nutzen. Allerdings müssen Sie hier darauf achten, dass über dem Download-Button steht: „Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig“. Allerdings bleibt auch hier ein Restrisiko, da Sie letztlich nicht das Einverständnis des Urhebers, sondern nur des postenden Nutzers haben. Im schlimmsten Fall können das unterschiedliche Personen sein.
Bei bei nicht freigegebenen Bildern gilt laut Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, dass diese nicht ohne Erlaubnis der Urheber genutzt werden dürfen.
Dabei ist es egal ob die Bilder
- ganz oder nur in kleinen Ausschnitten,
- aus Büchern oder Zeitschriften abgescannt oder abfotografiert,
- aus Videos heraus kopiert,
- Per Google-Bildersuche gefunden, oder
- nach gezeichnet werden.
Weitere Anfragen bei Rechteinhabern wie Disney laufen. Sobald wir eine definitive Erklärung des Unternehmens haben, werden wir den Artikel aktualisieren. Solange gilt: Ohne Einverständnis der Urheber dürfen Sie die Bilder nicht öffentlich posten oder als Profilbild verwenden.
Wie können Sie etwas Gutes tun?
Wenn Sie keine Bildchen posten wollen, sondern eine Organisation unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Spende tun. Um die passende Organisation zu finden, empfehlen wir unseren Artikel „Sicher spenden: Seriöse Organisationen erkennen“. Bei der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen können Sie gezielt nach der für Sie passenden Spendenaktion suchen.
Was halten Sie von dieser Aktion?
Ihre Meinung zu dem Thema können Sie in den Kommentaren unter diesem Artikel posten. Wir sind gespannt, was Sie zu dem Thema sagen.
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