Seit 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung zum Kinderzuschlag. Derzeit wird in den sozialen Medien wie Facebook oder WhatsApp behauptet, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch Anspruch auf den Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro. Das stimmt allerdings nicht und sorgt derzeit für starke Verwirrung unter den Verbrauchern.
Die Bundesagentur für Arbeit weist aktuell darauf hin, dass in den sozialen Medien Falschmeldungen zum Kinderzuschlag kursieren. Bereits früher gab es schon einmal Falschmeldungen, wenn es um das liebe Geld geht, was die Bundesagentur bezahlt. Damals verbreitete ein Kettenbrief das Gerücht, dass die Familienkasse für jedes Kind 500 Euro zahlt.
Aktuell geht es also um den Kinderzuschlag. Da gab es zum 1. Januar 2020 eine Neureglung. Entweder hat die jemand nicht richtig verstanden oder es wird derzeit gezielt das Gerücht verbreitet, dass jeder Kindergeld-Empfänger Anspruch auf den Kinderzuschlag hat. Das stimmt nicht. Es kommen seit der Neureglung deutlich mehr Familien in den Genuss des Kinderzuschlags, aber nicht jeder hat einen Anspruch darauf.
Kinderzuschlag (184 Euro) für alle Familien?
Nein. So einfach ist es am Ende nicht. Denn ob Sie den Kinderzuschlag bekommen, ist abhängig von Ihrem Bedarf, dem Einkommen und Ihrem Vermögen. Zwar wurde die starre Einkommensgrenze Anfang des Jahres aufgehoben. Wenn Sie aber mehr verdienen, als Sie selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag. Dies wird soweit berechnet, bis er am Ende entfällt.
Auch 184 Euro stimmen nicht. Denn die Höchstgrenze des Kinderzuschlags liegt bei 185 Euro.
Vor allem sollen die Familien mit einem geringeren Einkommen finanziell durch den Staat entlastet werden. Eltern, die also genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, bei denen das Einkommen aber nur knapp oder nicht für die Familie reicht, sollen mit diesem monatlichen Zuschlag vor Armut geschützt werden.
Verwirrende Meldungen in den sozialen Medien
Allerdings verwirren die Meldungen in den sozialen Medien wie Facebook die Verbraucher. Denn dort heißt es, dass jede Familie das Geld bekommt. Doch das stimmt nicht. Es handelt sich hier um Fake-News, wenngleich immer auch ein Funken Wahrheit an derartigen Meldungen dran ist. Denn nach der Neuregelung des Kinderzuschlags kommen deutlich mehr Familien in den Genuss des Kinderzuschusses.
Eine Falschmeldung in den sozialen Netzwerken über den Kinderzuschlag löst einen direkten Ansturm bei den Familienkassen aus. Diverse Meldungen suggerieren, dass es den Kinderzuschlag für alle Familien gibt. Das ist jedoch nicht richtig.
Arbeitsagentur weist auf Falschmeldungen hin
Die Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse weist auf allen möglichen Kanälen darauf hin, dass diese Falschmeldungen unterwegs sind. Sowohl auf dem Band unter der kostenfreien Beratungsnummer 0800/4555530 als auch auf der Webseite selber, bekommen Sie den Hinweis zu den Falschmeldungen.
Den Kinderzuschlag können Sie übrigens online auf der Webseite der Arbeitsagentur beantragen. Und selbst hier sind bei den Erläuterungen die Hinweise auf die Falschmeldungen zu finden.
(Andere Aussagen in sozialen Medien sind nicht zutreffend.)
Neben der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich auch auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen ausführlichen Artikel zum Thema Kinderzuschlag informieren. Dort wird Ihnen erklärt, was sich ab dem 1. Januar 2020 geändert hat und was es beim Beantragen zu beachten gibt.
Dauer des Kinderzuschlags
Den Kinderzuschlag erhalten Familien immer dann, wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Eine automatische Zahlung gibt es nicht. Der Kinderzuschlag wird nur auf Antrag gezahlt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 6 Monate. Danach müssen Sie die finanzielle Hilfe neu beantragen.
Beantragen können Sie den Kinderzuschlag recht problemlos online auf dieser Webseite.