Betrüger und Kriminelle meinen es mit ihren Mitmenschen nicht gerade gut. Dennoch hat diese Spezies ab und zu auch ganz menschliche Züge. So wie bei der aktuellen Phishing-Mail zur angeblichen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Damit zaubern die Kriminellen sicher dem einen oder anderen Empfänger ein Lächeln ins Gesicht.
Sind die Absender der neuesten Amazon-Mail männlich? Einiges spricht dafür. Denn wenn man der allgemein vorherrschenden Meinung glauben schenkt, sind Frauen multitaskingfähig. Männer sind das eher nicht. Bestätigung findet diese These mindestens in unserer Redaktion. Unsere Redakteurinnen können eine Warnung verfassen, dabei WhatsApp-Nachrichten schreiben und sich mit Kollegen im Büro unterhalten. Ich kann das nicht.
Was hat das mit Amazon-Phishing zutun? Nun, offensichtlich beherrschen die Kriminellen das erwähnte Multitasking ebenfalls nicht. Es ist ja keine große Überraschung, dass die gleichen Fälscher E-Mails im Namen verschiedener Unternehmen verfassen. Doch wenn sie die Unternehmen dann durcheinanderbringen, wird es lustig. Das ist bei der aktuellen Phishing-Nachricht im Namen von Amazon geschehen.
Um welche E-Mail im Namen von Amazon geht es?
Fast täglich berichten wir über neue Fälschungen im Namen des Versandhändlers, die wir in unserer Übersicht zusammentragen und archivieren. Abgesehen von den üblichen Rechtschreibfehlern, passieren den Kriminellen trotz der Masse an Phishing-Mails erstaunlich wenige Fehler. Aktuell ist es aber mal wieder so weit. Die E-Mail mit dem Betreff „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ und dem Absender „Amazon.de“ ist den Machern nicht ganz gelungen.
Anstelle des Amazon-Logos haben die E-Mail-Verfasser das Logo der Commerzbank eingefügt. Dieser Fehler ist ganz menschlich. Und eben dieser menschliche Zug wird wohl einigen Empfängern ein Lächeln ins Gesicht zaubern, obwohl die Thematik eigentlich gar nicht zum Lachen ist.
Wer den Link in der E-Mail anklickt, gelangt auf eine gefälschte Amazon-Webseite. Diese enthält dann auch das richtige Amazon-Logo. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde übrigens schon sehr oft thematisiert. Sie finden die bisherigen E-Mails in unserem Übersichtsartikel zum Thema Amazon-Phishing.
Bei allem Humor warnen wir davor, dass Sie den Link in der E-Mail nicht anklicken dürfen.
Gefährlich ist wie bisher, dass die gefälschte Webseite mit der URL „amazon.de-eu-datenschutz-grundverordnung.net“ derzeit weder von Virenscannern noch von Webbrowsern als Phishing erkannt wird. Wer dort seine Daten eingibt, übermittelt diese direkt an den Absender der gefälschten Nachricht.
Weitere Informationen zum Thema Phishing im Namen von Amazon, und wie Sie sich davor wirksam schützen können, erfahren Sie in unserem Artikel „Amazon-Phishing: Gefälschte E-Mails im Namen des Versandhändlers“ .
Wir empfehlen allen Amazon-Kunden die Einrichtung der Zwei-Schritt-Verifizierung. Das erschwert Hackern den Diebstahl der Zugangsdaten beziehungsweise nützen diese den Betrügern nichts mehr. Denn neben Ihren Amazon-Zugangsdaten ist ein Einmalcode für die Anmeldung notwendig, den Sie auf Ihr Smartphone bekommen. Die Hacker müssten also gleichzeitig im Besitz Ihres Smartphones sein oder dieses infiziert haben, um sich mit einem gestohlenen Passwort anzumelden.
Phishing-Nachrichten melden und andere warnen
Falls Sie unseriöse E-Mails, Phishing-Nachrichten oder E-Mails mit Viren in Ihrem Postfach finden, dann leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter. Wir schauen uns diese an und verfassen bei Bedarf eine Warnung.
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