Nach der E-Mail mit dem Strafbefehl vom Amtsgericht Gotha werden erneut fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung versendet. Darin geht es um eine angebliche Haftstrafe oder eine Urheberrechtsverletzung. Entsprechend groß ist der Schreck bei den Empfängern. Eine Rückmeldung soll an die Kanzlei Weber und Partner aus Hamburg erfolgen. Nehmen Sie keinen Kontakt auf.
Kriminelle denken sich immer wieder neue Maschen aus, mit denen Sie ahnungslose Empfänger von E-Mails beeindrucken können. Dabei spielen Haftbefehle immer wieder eine große Rolle. Wir haben beispielsweise über einen falschen BKA-Beamten berichtet, der eine Kaution für einen Haftbefehl kassiert hat. Dann gab es die Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen und nicht zuletzt die Briefe von einem türkischem Gericht wegen einem Strafverfahren.
Die Türkei spielt auch bei der aktuellen Betrugsmasche eine Rolle. Denn die potenziellen Opfer sollen eine türkische Telefonnummer anrufen. Doch alles beginnt mit einer E-Mail. Diese wird oft wahrgenommen, da die Nachricht mit persönlichen Daten versehen ist. In der E-Mail wird der Empfänger darüber informiert, dass er in der Anlage eine beglaubigte Abschrift vom Amtsgericht Gotha erhält. Darin geht es um das Aktenzeichen 951 AR 223/12 der Staatsanwaltschaft Erfurt. Angeblich wurde der Empfänger der E-Mail zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt. Insgesamt sind nun 600 Euro zu zahlen. Update 09.01.2020 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei Buchwald IT Recht aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels. Update 17.09.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei für IT Recht Koch & Kollegen aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels. Update 14.06.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Vollstreckungsabteilung NOLL aus Hamburg finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.Immer wieder flattern fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung in die virtuellen Briefkästen der Verbraucher. Aktuell versendet angeblich die Kanzlei Keller und Kollegen aus Frankfurt eine E-Mail. In den Schreiben geht es um eine
Aufforderung zum Anruf auf Telefonnummer 00905331388707 (Türkei)
In der Nachricht werden Sie aufgefordert, schnellstmöglich Kontakt mit der Rufnummer 00905331388707 aufzunehmen. Es handelt sich um eine Telefonnummer aus der Türkei. Wir warnen vor einem Anruf unter dieser Telefonnummer. Nehmen Sie keinen Kontakt auf. Es gibt keinen Strafbefehl gegen Sie und Sie wurden auch nicht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
Die zugesandte Urkunde wirkt besonders echt, da diese mit einem aktuellen Datumsstempel sowie einem runden Stempel vom Amtsgericht Gotha versehen ist. Allerdings sollte jedem Empfänger die Telefonnummer in der Türkei stutzig machen.
Was sollten Sie mit der E-Mail und dem Strafbefehl aus Thüringen tun?
Auf keinen Fall sollten Sie die angegebene Telefonnummer kontaktieren oder gar Zahlungen leisten. Sie können diese E-Mail löschen, da diese massenhaft versendet wird. Falls Sie sich Sorgen machen oder die Post nicht eindeutig als Spam identifizieren können, empfehlen wir eine Strafanzeige bei der Polizei. Sie können die Strafanzeige online erstatten oder Sie wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Dort kann auch geprüft werden, ob tatsächlich etwas gegen sie vorliegt. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.
IT-Recht Müller (Kanzlei Müller & Partner versendet dubiosen Strafbefehl
Update 04.07.2019 Wieder taucht eine neue Kanzlei mit einem neuen Schreiben auf. Allerdings ist dieses Schreiben so unkonkret, dass Sie nicht einmal erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Derzeit kennen wir nur den Absender IT-Recht Müller <[email protected]>. Als Aktenzeichen ist AktenzeichenIP/ 2016/91430 angegeben. Als Betreff wurde „Letzte Frist“ in der E-Mail angegeben.
Sehr geehrte(r) Herrn Mustermann,
der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.Zusatz:
Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.
Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden
Kanzlei Ziegler und Partner versendet ebenfalls Strafbefehl
Update 14.06.2019 Eine weitere Rechtsanwaltskanzlei versendet einen Strafbefehl per E-Mail. Die Nachricht wird mit dem Absender KANZLEI ZIEGLER <[email protected]> und dem Betreff „Dringend Rückmeldung„. In der E-Mail wird unter dem Aktenzeichen Aktz.2018/IP/00490 um Rückmeldung gebeten, wann der Empfänger der E-Mail die vermeintliche Haftstrafe antreten kann. Als Kontakt ist Kanzlei Ziegler und Partner, Neuer Wall 10 in 20354 Hamburg angegeben. Die angebliche Kanzlei erreichen Sie unter Telefon 040/22637984.Wir konnten keine Kanzlei mit dem Namen Ziegler und Partner in Hamburg finden. Da in der E-Mail keine korrekte Signatur angegeben ist, lässt sich die Existenz der Kanzlei ohnehin nicht sicher bestimmen. Da nützt es auch nichts, wenn der Absender wertlose Kopien von einem Strafbefehl anhängt.
Kanzlei Weber und Partner versendet jetzt den Strafbefehl
Update 18.06.2019 Und schon wieder taucht eine neue Rechtsanwaltskanzlei auf, die angeblich einen Strafbefehl in Empfang genommen hat. Die E-Mail wird mit dem Absender KANZLEI WEBER&PARTNER <[email protected]> und dem Betreff „Dringend Rückmeldung “ versendet. Das Aktenzeichen soll Aktz.2018/IP/02241 sein. Der neueste Strafbefehl soll vom Amtsgericht Mühlhausen stammen. Auch hier geht es um die Mitteilung des Strafantrittes. An der Adresse, an der die Kanzlei ihren Sitz haben soll, Wendenstraße 130, 20537 HAMBURG, ist nach unseren Recherchen keine Kanzlei zu finden.Im Schreiben wird eine Hamburger Telefonnummer angegeben. Wir haben die 04060770771 einmal angerufen. Es meldete sich eine Frau. Sie wollte uns weiß machen, dass es sich um Forderungen handelt, die an einen Gläubiger zu zahlen sind. Sie wären das zuständige Inkasso-Büro. Das ist natürlich völliger Unsinn. Strafen, wenn sie denn echt sind, werden immer an die Staatskasse überwiesen und nicht an Gläubiger.
Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht und weitere versenden auch Fake-Mails
Update 24.06.2019 Die Kriminellen denken sich immer wieder neue Namen für die Fake-Kanzleien aus. Unter dem Aktenzeichen 2018/IP/05082 versendet ein angebliches Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht gefälschte E-Mails. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer 040/52476031oder 040/60770418 nicht an. Es handelt sich um Betrug.
Diese Kanzleinamen werden ebenfalls verwendet, um die fingierten Vollsteckungsbescheide zu versenden:
- Klein&Partner Internetrecht Anwaltsbüro, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin, Telefon 030/23590365
- Anwaltsbüro Wetzel Urheberrecht, Bissendorfer Str.11 , 30900 Wedemark, Telefon 0513/15059884
- IT-Recht Müller <[email protected]>
- Kanzlei Hermann für IT Recht, Anwalt für IT Recht <[email protected]>, Aktenzeichen
2017/GZW/90327553, 040/60775919 - KANZLEI Fischer IT Recht <[email protected]>, 20354 Hamburg, Telefon 040/22635414
- Vollstreckungsabteilung NOLL – HAUS DER GERICHTE -, 20099 HAMBURG, Tel: 040/22635414, STRAFBEFEHL <[email protected]>
- Kanzlei Vollmer und Partner Strafrecht, Haft droht <[email protected]>, Otto-Lilienthal-Str. 18 , 28199 Bremen, Tel: 0421- 438 19 700
- Seinmeier und Partner, Bethmannstr. 8, 60311 Frankfut am Main, Tel: 069 247 57 715, Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Rehm, HAFT DROHT <[email protected]
- KANZLEI für IT-Recht KOCH & Kollegen, Rheingoldstr. 18, 10318 Berlin, Tel: 030-232 582 67, ZAHLKASSE <[email protected]> (Betreff: Dringend Rückruf)
- Kanzlei Noll & Kollegen Uhlandstr. 12-18 10623 Berlin, Tel: 030- 232 582 67, Kanzlei Noll und Kollegen <[email protected]> (Betreff: HAFTANTRITT!!)
- Kanzlei Buchwald IT Recht, Uhlandstraße 122, 10719 Berlin, Tel: 030-233 22 196, Anwaltskanzlei Buchwald <[email protected]> (Betreff: DRINGEND Rückruf), Aktenzeichen: UHR II 2019-JV073
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Es gibt gegen Sie weder einen Strafbefehl, noch müssen Sie in Haft oder gar etwas bezahlen. Auf die E-Mail sollten Sie nicht reagieren. Sie können diese löschen.
Übrigens: Selbst wenn es einen Strafbefehl gegen Sie geben würde, dann würde nicht eine beliebige Anwaltskanzlei, sondern die Justizbehörde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Haben Sie diese ominöse Post auch bekommen?
Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. uns interessiert, ob die E-Mails vorwiegend in Thüringen oder bundesweit versendet werden. Deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie uns schrieben in welchem Bundesland Sie die betrügerische E-Mail erhalten haben.
Lesen Sie auf Onlinewarnungen.de weitere News rund um Haftbefehle.
Habe auch Heute eine E-Mail von besagter Rechtsanwaltkanzlei erhalten Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach.
Ich muß schon sagen daß das Schreiben sehr diletantisch aufgemacht ist und der Vollstreckungsbescheid sehr amateurhaft zusammen Fotokopiert wurde.Habe aes an den Verbraucherschutz weitergeleitet und werde es auch bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Ich habe auch eine Mail von der Kanzlei bekommen, lebe in Sachsen.
Ich lebe in Sachsen und habe ebenfalls eine E-mail von der angeblichen Kanzlei Weber und Partner Hamburg vom Amtsgericht Mühlhausen erhalten.
Habe heute auch so eine E-Mail bekommen. Sie ist aber sehr schlecht gemacht. Ich werde nicht reagieren
Von: „KANZLEI ZIEGLER“
Gesendet: Di., Juni 11, 2019 at 15:53
Betreff: Strafbefehl
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Bitte immer angeben: Aktz: 2018/z12/00332
[MEINE ADRESSE vor ca. 18 Monaten]
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Sehr geehrte(r) xxxxxx
leider haben Sie auf unser schreiben vom 10. Mai 2019 nicht reagiert, nun ist die frist abgelaufen.
Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Kontakt damit wir die angelegenheiten klären können, ansonsten sehen
wir uns gezwungen heute das Strafaverfahren gegen Sie einzuleiten.
MfG Patrick Ziegler.
Tel: 040 524 775 75
Sprechzeiten sind vom Montag- Freitag 10:00-17:00 Uhr.
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Anbei ein vermeindlicher Ausdruck aus dem Bundeszentralgerister als Screenshot in dem von verschiedenen Strafanträgen und Abschriften aus Verfahren der StA (Staatsanwaltschaft) München die Rede sein soll.
Ebenso werden Lichtbilder genannt.
Ich habe die Kosten des Verfahrens zu tragen und der Strafbefehl ist rechtskräftig und vollstreckbar. Datums-Stempel etc. gut gefaked jedoch fehlt hier auch eine Unterschrift.
Der vermeindliche Zustellungsumschlag, welcher auch als Screen hinterlegt ist enthält eine unbekannte Unterschift.
Alles in allem: Fake und Betrug!
Ich lebe im Saarland und habe diese E-Mail auch bekommen. Absender: Kanzlei Weber und Partner, Wendenstr. 130, 20537 Hamburg. Tel.: 040 226 385 84 oder 040 524 745 18.
In Sachsen diese Mail bekommen
Ich lebe in Braunschweig und habe ebenfalls von der angeblichen Kanzlei Weber und Partner Hamburg vom Amtsgericht Mühlhausen erhalten
In Rheinland-Pfalz ist die Mail auch angekommen.
In Hamburg ist die Mail heute auch angekommen!
Habe am 12.6. Diese Mail der Kanzlei ziegler bekommen. Wohne in Hessen. Stutzig hat mich die korrekte Anschrift gemacht
Auch ich habe am 23.05.2019 solch eine Mail erhalten. Ich wohne in Sachsen-Anhalt. Gott-sei-Dank bin ich über die fehlende Hausnummer und unvollständige PLZ gestolpert und habe danach dann noch die angegebene Ländervorwahl gegoogelt. Danach war ich mir ziemlich sicher, dass hinter dieser Mail eine Betrugsabsicht steckt, aber durch diesen Beitrag bin ich nun total beruhigt. Ich werde Strafanzeige bei der Polizei erstatten, auch um mich in jeder Hinsicht abzusichern.
Habe am 24.05.2019 die selbige E-Mail bekommen, wohne in Südhessen
Gleiche Email gleiche 0911 Vorwahl.. Strafbefehl amtsgericht gotha 30tagessätze 600euro.. Bayern
Hallo ich hab gestern eine e-Mail vom Amtsgericht Gotha bekommen ….können die das nicht mal lassen das nervt ? ich bin aus frankfurt am Main
Wo haben die überhaupt meine e-Mail Adresse her ?
Auch ich habe heute in Sachsen-Anhalt diese Mail erhalten, mit der Aufforderung eine gewisse Anwaltsksnzlei … zu kontaktieren.
Diese Rufnummer ist aber mit einer deutschen Vorwahl 0911…versehen…also eine deutsche Kanzlei, welche wohl selbst ein betroffenes Opfer wurde. Aber der Rest des Inhalts ist der selbe…. 30 Tagessätze….600 Euro….und sehr vielen Rechtschreib und Grammatik Fehlern.
Auch in Niedersachsen sind sowelche E-Mails aufgetaucht
Wir haben das auch bekommen, allerdings andere Telefonnummer: 091147756505. Wir waren auf der Polizei und die haben gesagt: löschen und nicht anrufen.
Worms/ Rheinland Pfalz
Auch in NRW sind diese Mails mit Strafbefehl vom Amtsgericht Gotha und einer Auslandstelefonnummer versendet worden.
Betreff war „Urheberrecht Strafbefehl“
So wie die E-Mail geschrieben wurde, muss es sich um einen Serientext handeln. Kleine Rechtschreibfehler und keine Grußzeile
mit Namen und Adresse.
Auf so kleine Details achten viele Leute nicht und fallen darauf rein.
Ich habe heute so eine Mail bekommen. Habe sie sofort als falsch erkannt, da ich beim Anwalt arbeite – so sehen keine Strafbefehle aus. Ich wohne in NRW. Also die schicken scheinbar in ganz Deutschland rum….. Es ist schon echt schlimm, dass diese Leute nicht gefunden werden.
Einige Leute fallen sicherlich noch auf solche Mails herein, weil sie Angst haben.
Unverständlich, dass dagegen nichts unternommen werden kann….
Ich frage mich, ob tatsächlich noch viele Leute darauf hereinfallen könnten. Täglich liest man ja von sowas, und die ausländische Nummer ist ja auch ein eindeutiger Hinweis darauf. Wenn ich sowas lesen würde würde ich stutzig werden, da ein deutsches Amtsgericht bitteschön auch eine deutsche Nummer haben dürfte!
Passiert sowas denn och oft?
Vielen Dank!!!!