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Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl


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Nach der E-Mail mit dem Strafbefehl vom Amtsgericht Gotha werden erneut fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung versendet. Darin geht es um eine angebliche Haftstrafe oder eine Urheberrechtsverletzung. Entsprechend groß ist der Schreck bei den Empfängern. Eine Rückmeldung soll an die Kanzlei Weber und Partner aus Hamburg erfolgen. Nehmen Sie keinen Kontakt auf.

Kriminelle denken sich immer wieder neue Maschen aus, mit denen Sie ahnungslose Empfänger von E-Mails beeindrucken können. Dabei spielen Haftbefehle immer wieder eine große Rolle. Wir haben beispielsweise über einen falschen BKA-Beamten berichtet, der eine Kaution für einen Haftbefehl kassiert hat. Dann gab es die Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen und nicht zuletzt die Briefe von einem türkischem Gericht wegen einem Strafverfahren.

Die Türkei spielt auch bei der aktuellen Betrugsmasche eine Rolle. Denn die potenziellen Opfer sollen eine türkische Telefonnummer anrufen. Doch alles beginnt mit einer E-Mail. Diese wird oft wahrgenommen, da die Nachricht mit persönlichen Daten versehen ist. In der E-Mail wird der Empfänger darüber informiert, dass er in der Anlage eine beglaubigte Abschrift vom Amtsgericht Gotha erhält. Darin geht es um das Aktenzeichen 951 AR 223/12 der Staatsanwaltschaft Erfurt. Angeblich wurde der Empfänger der E-Mail zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt. Insgesamt sind nun 600 Euro zu zahlen.

Update 09.01.2020 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei Buchwald IT Recht aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 17.09.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei für IT Recht Koch & Kollegen aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 14.06.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Vollstreckungsabteilung NOLL aus Hamburg finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Betrug: E-Mail Förmliche Zustellung von Rechtsanwaltskanzlei Keller und Kollegen ist Fake

Immer wieder flattern fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung in die virtuellen Briefkästen der Verbraucher. Aktuell versendet angeblich die Kanzlei Keller und Kollegen aus Frankfurt eine E-Mail. In den Schreiben geht es um eine

2 comments

Aufforderung zum Anruf auf Telefonnummer 00905331388707 (Türkei)

In der Nachricht werden Sie aufgefordert, schnellstmöglich Kontakt mit der Rufnummer 00905331388707 aufzunehmen. Es handelt sich um eine Telefonnummer aus der Türkei. Wir warnen vor einem Anruf unter dieser Telefonnummer. Nehmen Sie keinen Kontakt auf. Es gibt keinen Strafbefehl gegen Sie und Sie wurden auch nicht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

Die zugesandte Urkunde wirkt besonders echt, da diese mit einem aktuellen Datumsstempel sowie einem runden Stempel vom Amtsgericht Gotha versehen ist. Allerdings sollte jedem Empfänger die Telefonnummer in der Türkei stutzig machen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sollten Sie mit der E-Mail und dem Strafbefehl aus Thüringen tun?

Auf keinen Fall sollten Sie die angegebene Telefonnummer kontaktieren oder gar Zahlungen leisten. Sie können diese E-Mail löschen, da diese massenhaft versendet wird. Falls Sie sich Sorgen machen oder die Post nicht eindeutig als Spam identifizieren können, empfehlen wir eine Strafanzeige bei der Polizei. Sie können die Strafanzeige online erstatten oder Sie wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Dort kann auch geprüft werden, ob tatsächlich etwas gegen sie vorliegt. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.

IT-Recht Müller (Kanzlei Müller & Partner versendet dubiosen Strafbefehl

Update 04.07.2019 Wieder taucht eine neue Kanzlei mit einem neuen Schreiben auf. Allerdings ist dieses Schreiben so unkonkret, dass Sie nicht einmal erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Derzeit kennen wir nur den Absender IT-Recht Müller <[email protected]>. Als Aktenzeichen ist Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 angegeben. Als Betreff wurde „Letzte Frist“ in der E-Mail angegeben.

Sehr geehrte(r) Herrn Mustermann,

der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

Zusatz:

Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.

Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

Kanzlei Ziegler und Partner versendet ebenfalls Strafbefehl

Update 14.06.2019 Eine weitere Rechtsanwaltskanzlei versendet einen Strafbefehl per E-Mail. Die Nachricht wird mit dem Absender KANZLEI ZIEGLER <[email protected]> und dem Betreff „Dringend Rückmeldung„. In der E-Mail wird unter dem Aktenzeichen Aktz.2018/IP/00490 um Rückmeldung gebeten, wann der Empfänger der E-Mail die vermeintliche Haftstrafe antreten kann. Als Kontakt ist Kanzlei Ziegler und Partner, Neuer Wall 10 in 20354 Hamburg angegeben. Die angebliche Kanzlei erreichen Sie unter Telefon 040/22637984.

Wir konnten keine Kanzlei mit dem Namen Ziegler und Partner in Hamburg finden. Da in der E-Mail keine korrekte Signatur angegeben ist, lässt sich die Existenz der Kanzlei ohnehin nicht sicher bestimmen. Da nützt es auch nichts, wenn der Absender wertlose Kopien von einem Strafbefehl anhängt.

Kanzlei Weber und Partner versendet jetzt den Strafbefehl

Update 18.06.2019 Und schon wieder taucht eine neue Rechtsanwaltskanzlei auf, die angeblich einen Strafbefehl in Empfang genommen hat. Die E-Mail wird mit dem Absender KANZLEI WEBER&PARTNER <[email protected]und dem Betreff „Dringend Rückmeldung “ versendet. Das Aktenzeichen soll Aktz.2018/IP/02241 sein. Der neueste Strafbefehl soll vom Amtsgericht Mühlhausen stammen. Auch hier geht es um die Mitteilung des Strafantrittes. An der Adresse, an der die Kanzlei ihren Sitz haben soll, Wendenstraße 130, 20537 HAMBURG, ist nach unseren Recherchen keine Kanzlei zu finden.

Im Schreiben wird eine Hamburger Telefonnummer angegeben. Wir haben die 04060770771 einmal angerufen. Es meldete sich eine Frau. Sie wollte uns weiß machen, dass es sich um Forderungen handelt, die an einen Gläubiger zu zahlen sind. Sie wären das zuständige Inkasso-Büro. Das ist natürlich völliger Unsinn. Strafen, wenn sie denn echt sind, werden immer an die Staatskasse überwiesen und nicht an Gläubiger.

Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht und weitere versenden auch Fake-Mails

Update 24.06.2019 Die Kriminellen denken sich immer wieder neue Namen für die Fake-Kanzleien aus. Unter dem Aktenzeichen 2018/IP/05082 versendet ein angebliches Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht gefälschte E-Mails. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer 040/52476031
oder 040/60770418 nicht an. Es handelt sich um Betrug.

Diese Kanzleinamen werden ebenfalls verwendet, um die fingierten Vollsteckungsbescheide zu versenden:

  • Klein&Partner Internetrecht Anwaltsbüro, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin, Telefon 030/23590365
  • Anwaltsbüro Wetzel Urheberrecht, Bissendorfer Str.11 , 30900 Wedemark, Telefon 0513/15059884
  • IT-Recht Müller <[email protected]>
  • Kanzlei Hermann für IT Recht, Anwalt für IT Recht <[email protected]>, Aktenzeichen
    2017/GZW/90327553, 040/60775919
  • KANZLEI Fischer IT Recht <[email protected]>, 20354 Hamburg, Telefon 040/22635414
  • Vollstreckungsabteilung NOLL – HAUS DER GERICHTE -, 20099 HAMBURG, Tel: 040/22635414, STRAFBEFEHL <[email protected]>
  • Kanzlei Vollmer und Partner Strafrecht, Haft droht <[email protected]>, Otto-Lilienthal-Str. 18 , 28199 Bremen, Tel: 0421- 438 19 700
  • Seinmeier und Partner, Bethmannstr. 8, 60311 Frankfut am Main, Tel: 069 247 57 715, Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Rehm, HAFT DROHT <[email protected]
  • KANZLEI für IT-Recht KOCH & Kollegen, Rheingoldstr. 18, 10318 Berlin, Tel: 030-232 582 67, ZAHLKASSE <[email protected]> (Betreff: Dringend Rückruf)
  • Kanzlei Noll & Kollegen Uhlandstr. 12-18 10623 Berlin, Tel: 030- 232 582 67, Kanzlei Noll und Kollegen <[email protected]> (Betreff: HAFTANTRITT!!)
  • Kanzlei Buchwald IT Recht, Uhlandstraße 122, 10719 Berlin, Tel: 030-233 22 196, Anwaltskanzlei Buchwald <[email protected]> (Betreff: DRINGEND Rückruf), Aktenzeichen: UHR II 2019-JV073

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Es gibt gegen Sie weder einen Strafbefehl, noch müssen Sie in Haft oder gar etwas bezahlen. Auf die E-Mail sollten Sie nicht reagieren. Sie können diese löschen.

Übrigens: Selbst wenn es einen Strafbefehl gegen Sie geben würde, dann würde nicht eine beliebige Anwaltskanzlei, sondern die Justizbehörde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Haben Sie diese ominöse Post auch bekommen?

Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. uns interessiert, ob die E-Mails vorwiegend in Thüringen oder bundesweit versendet werden. Deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie uns schrieben in welchem Bundesland Sie die betrügerische E-Mail erhalten haben.

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4.33 (46 Stimmen)

127 Gedanken zu „Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl“

  1. Auch ich habe heute einen Strafbefehl mit 5 Anhängen bekommen in dem es heißt ich sollte 900 Euro bezahlen weil ich angeblich Kino Stream geschaut haben soll. Ich bin mit der Mail sofort zur Polizei und die meinten ich soll diese löschen
    Es stand meine komplette Adresse drauf

    Antworten
  2. Ich habe GEWONNEN…Juhu 🙁

    Heute kam diese Fake E-Mail:

    Mein Name geb. mein Geburtsdatum
    Adresse
    XXXX XXXXXXXX
    Tel: XXXXXXXXXX
    Deutschland

    ————————————————————————————————————————————————————

    Sehr geehrte(r) Udo Heber,
    hiermit gratulieren wir Ihnen ganz herzlich zu Ihrem Gewinn in höhe von 100.000,00 Euro ( Ein Hundert Tausend Euro )

    bei der EUROPA Online Verlosung . Leider konnten wir Sie unter der angegebene Adresse letzte Woche nicht antreffen.
    Bitte rufen Sie uns DRINGEND an ( 040 226 354 14 ) damit die Auszahlung Fristgerecht stattfinden kann.

    Treuhandbüro A.S.E braucht Ihre Bestätigung um die Überweisung zu tätigen.

    Ihre Gewinnbestätigung-Zertifizierungscode lautet

    OVE-372827-806

    Sprechzeiten sind vom Montag- Freitag 10:00-18:00 Uhr.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Spaß mit Ihrem Gewinn.

    PS: Kann mal jemand diesen Idioten unter immer der gleichen Rufnummer 040-22635414 das Handwerk legen???

    Antworten
  3. Neue Fake E-Mail erhalten
    100000 Euro Gewinn 🙂

    Sehr geehrte(r) Herr…….,
    hiermit gratulieren wir Ihnen ganz herzlich zu Ihrem Gewinn in höhe von 100.000,00 Euro ( Ein Hundert Tausend Euro )

    bei der EUROPA Online Verlosung . Leider konnten wir Sie unter der angegebene Adresse letzte Woche nicht antreffen.
    Bitte rufen Sie uns DRINGEND an ( 040 226 354 14 ) damit die Auszahlung Fristgerecht stattfinden kann.

    Treuhandbüro A.S.E braucht Ihre Bestätigung um die Überweisung zu tätigen.

    Ihre Gewinnbestätigung-Zertifizierungscode lautet

    Hier ist ein Strichcode erkennbar
    OVE-372827-806

    Sprechzeiten sind vom Montag- Freitag 10:00-18:00 Uhr.

    Antworten
  4. Hallo zusammen,
    Habe auch eine Email von der Kanzlei IT Noll in Hamburg erhalten, mit den genau gleichen Angaben. Werde nicht reagieren, online Strafanzeige erstatten. Wohne in BW.

    Antworten
  5. Hallo,
    ich habe am 5.8 u.6.8.19 jeweils die gleiche Mail bekommen wie Sie veröffentlicht haben.Das gleiche Datum vom Strafbefehl 11.5 u.13.5.Für mich nicht zu erkennen von welchem Gericht und um welche Forderung es sich handelt Es geht um 400€ Geldstrafe plus 75,80€ zusätzliche Kosten.Angeblich von einer Richterin Gutsche erstellt. Ich wohne in Dinslaken NRW. Habe bei der Schuldner Beratung den Tip bekommen nicht zu antworten oder anzurufen. Ich hoffe es hilft Ihnen etwas um andere Leute zu warnen.
    Hier die komplette Adresse von der dubiosen Kanzlei.
    Kanzlei IT Recht Noll
    Valentinskamp 24
    20354 Hamburg.
    Tel: 040 22636353
    Verfahrensnr: 2017/IPN
    //383009

    L.G

    Antworten
  6. Habe verschiedene E-Mails von „Kanzlei Hermann IT Recht“ und „Global-Inkasso-Forderungsmanagement“ erhalten, netterweise mit der selben Postadresse in Hamburg, letzterer „will“ Geld nach Bulgarien überwiesen bekommen.
    Wohne in NRW

    Antworten
  7. habe heute von einer Kanzlei Hermann für IT Recht vorab e-mail mit Kopie eines Strafbefehls und angebl. Zustellung am 10.05.19 -Umschlag-Kopie, angeblicher Verstoß soll am 02.06.2018 gewesen sein, Beweise IP-Ermittlungen, eine Frau Bergmann und Internet-Verlauf. Ich habe zu keiner Zeit irgend etwas dergleichen geladen, habe diese Kanzlei auch im Netz nicht gefunden. Angebliche Adresse: Kanzlei Hermann IT Recht, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main, Tel. 06987004709; Ich habe auch nie irgend ein Schriftstück erhalten diesbezüglich. Wie soll ich mich verhalten, ist dies Betrug oder mussich reagieren? Danke für eine Info mfG Brigitte Heinich

    Antworten
  8. Hallo,
    ich habe heute auch diese E- Mail bekommen. Von KANZLEI für IT RECHT .
    Sehr geehrte(r),

    der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
    2017/IPVN/90262 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
    Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
    Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
    Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

    !! SEHR WICHTIG !! nach ablauf der Frist, wird das von Ihnen angegebene Bank Konto sofort gepfändet, Vollstreckungsbescheid liegt bereits vor.

    Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

    Nach Eingang der Zahlung wird der Fall abgeschlossen.

    Zusatz:

    Nach Ablauf der Frist, wird das von Ihnen angegebene Bankkonto gepfändet.

    Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.

    Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
    den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

    Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
    Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

    Kanzlei Brühl&Partner Anwalt für IT Recht

    Mainzer Landstraße 71
    60322 Frankfurt am Main
    Deutschland

    Tel: 069 247 543 52
    Tel: 069 247 543 53

    Wohne in Freiburg.

    Sprechzeiten sind vom Montag bis Freitag 10:00-18:00

    Antworten
    • Hallo ich habe gestern auch eine E- Mail bekommen :
      Adresse nicht antreffen, der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen.
      Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2017/IPN/383155 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
      Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
      Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
      Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

      !! SEHR WICHTIG !!

      Zusatz:

      Um dringende Erledigung wird gebeten.

      Rückmeldung bzgl. Haftantritt.

      Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
      den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

      Habe angerufen und die Dame gab mir eine Telefonnummer von einem gewissen Anwalt Weber aus Hamburg der sich drum kümmern würde .Habe auch den angerufen und die Frage war zahlen Sie oder nicht , ich sagte ich melde mich noch . Also Fazit kriminelle Betrüger . Ich werde Anzeige erstatten und jeder sollte das machen um die aus dem Verkehr zu nehmen

      Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
      Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

      Kanzlei IT Recht Noll
      Kanzlei IT Recht Noll
      Valentinskamp 24
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Tel: 040 226 363 53 ( Dringend Anrufen )

      Antworten
  9. Ja, mich haben sie auch ausgewählt.. dort muss ich mich dringend telefonisch melden
    Kanzlei Hermann ( Vollstreckungabteilung )

    An der Welle 4
    60322 Frankfurt am Main
    Deutschland

    Tel: 069 247 543 51 ( Dringend Anrufen )

    Ich soll eine von Schuldsumme 19.765,00 Euro,ansonsten gehen sie wie folgt vor: Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

    Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslos- da endete der Text.
    Betrugsmasche, oder?

    Antworten
  10. Hallo ! Ich habe 2 von diesen E-Mails bekommen – eine von Kanzlei Wagner IT Recht und die andere von Kanzlei Herman IT Recht … mit dringend Rückruf und morgen früh Haft antreten und so !! Haber mich zuerst sehr erschrocken -> gegoogelt -> und euch hier zum Glück gefunden … was mich doch sehr berühigt hat ! Exakt das oben abgebildetes schreiben habe ich bekommen !!
    Ach ja und ich komme aus Kiel in Schleswig-Holstein!!
    Danke Kiki
    Danke Danke für die Aufklärung !! So .. gespendet habe ich sofort auch !! Bitte weitermachen !!!

    Antworten
  11. Haben auch Email bekommen mit strafbefehl und haftandrohung.weshalb,ist nicht zu erkennen. Kanzlei Wagner IT Recht, Frankfurt. Kanzlei gibt es lt Google da nicht

    Antworten
  12. Hallo habe heut auch so eine Email bekommen. Komme aus Blankenburg im Harz in Sachsen-Anhalt.
                     

                                     Sehr geehrte(r) Frau Strohmeyer,

    der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019  eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
    Aktz: 2017/IPV39/1003 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte 
    Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach. 
    Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
    Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

    Zusatz:

    Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.

    Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.

    Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
    den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

    Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als 
    Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

    Kanzlei Hermann IT Recht

    Kanzlei Hermann für IT Recht
    An der Welle 4
    60322 Frankfurt am Main
    Deutschland
    Tel: 069 247 422 03

    Antworten
  13. Habe heute eine E-Mail mit dem Absender [email protected] von der Kanzlei Hermann IT Recht in Frankfurt am Main, Tel.: 069 247 422 03, Aktz: 2017/IPV39/1078, Internet Protocol nummer: IP: IP: 92.209.46.168, mit 3 JPG-Dateien als Anhang erhalten.
    Wohne in Betzdorf, Rheinland-Pfalz.
    Die Mail ist in den Müll gewandert.

    Antworten
  14. Hallo, ich habe auch so eine email bekommen. Bin in München. Da Anwälte indessen solche Briefe immer EINGESCHRIEBEN senden, und nie per email, habe ich die email gelöscht und keine weiteren Gedanken darüber verschwendet. Ihren Artikel habe ich nur überflogen, aber ich denke ein solcher Hinweis wäre für die Leser wichtig.

    Antworten
  15. Eine Mail von einer Kanzlei Müller ([email protected])aus Bremen in Berlin eingegangen. Betreff: Letzte Frist
    Sehr geehrte(r) …,
    der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
    IP/ 2016/91522 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
    Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
    Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
    Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

    Zusatz:

    Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.
    Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.
    Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
    den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.
    Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
    Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

    Anwaltsbüro Müller&Partner IT-Recht
    Holleralee 8
    28209 Bremen
    Deutschland
    Tel: 0421 438 197 02
    Tel: 0421 438 197 03
    Tel: 0421 438 197 00
    Sprechzeiten sind vom Montag bis Freitag 10:00-18:00

    Antworten
  16. Eine Mail von einer Kanzlei Müller ([email protected])aus Bremen in Köln eingegangen. Betreff: Letzte Frist
    Sehr geehrte(r) …,
    der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
    IP/ 2016/90459 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
    Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
    Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
    Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

    Zusatz:

    Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.
    Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.
    Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
    den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.
    Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
    Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

    Anwaltsbüro Müller&Partner IT-Recht
    Holleralee 8
    28209 Bremen
    Deutschland
    Tel: 0421 438 197 02
    Tel: 0421 438 197 03
    Tel: 0421 438 197 00
    Sprechzeiten sind vom Montag bis Freitag 10:00-18:00

    Antworten
  17. Hallo,habe eine solche Mail erhalten. Aktenzeichen2018/IP/02078.Komme aus Hessen.Anwaltskanzlei Weber und Partner Hamburg.

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