Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Nach der E-Mail mit dem Strafbefehl vom Amtsgericht Gotha werden erneut fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung versendet. Darin geht es um eine angebliche Haftstrafe oder eine Urheberrechtsverletzung. Entsprechend groß ist der Schreck bei den Empfängern. Eine Rückmeldung soll an die Kanzlei Weber und Partner aus Hamburg erfolgen. Nehmen Sie keinen Kontakt auf.

Kriminelle denken sich immer wieder neue Maschen aus, mit denen Sie ahnungslose Empfänger von E-Mails beeindrucken können. Dabei spielen Haftbefehle immer wieder eine große Rolle. Wir haben beispielsweise über einen falschen BKA-Beamten berichtet, der eine Kaution für einen Haftbefehl kassiert hat. Dann gab es die Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen und nicht zuletzt die Briefe von einem türkischem Gericht wegen einem Strafverfahren.

Die Türkei spielt auch bei der aktuellen Betrugsmasche eine Rolle. Denn die potenziellen Opfer sollen eine türkische Telefonnummer anrufen. Doch alles beginnt mit einer E-Mail. Diese wird oft wahrgenommen, da die Nachricht mit persönlichen Daten versehen ist. In der E-Mail wird der Empfänger darüber informiert, dass er in der Anlage eine beglaubigte Abschrift vom Amtsgericht Gotha erhält. Darin geht es um das Aktenzeichen 951 AR 223/12 der Staatsanwaltschaft Erfurt. Angeblich wurde der Empfänger der E-Mail zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt. Insgesamt sind nun 600 Euro zu zahlen.

Update 09.01.2020 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei Buchwald IT Recht aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 17.09.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei für IT Recht Koch & Kollegen aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 14.06.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Vollstreckungsabteilung NOLL aus Hamburg finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Betrug: E-Mail Förmliche Zustellung von Rechtsanwaltskanzlei Keller und Kollegen ist Fake

Immer wieder flattern fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung in die virtuellen Briefkästen der Verbraucher. Aktuell versendet angeblich die Kanzlei Keller und Kollegen aus Frankfurt eine E-Mail. In den Schreiben geht es um eine

2 comments

Aufforderung zum Anruf auf Telefonnummer 00905331388707 (Türkei)

In der Nachricht werden Sie aufgefordert, schnellstmöglich Kontakt mit der Rufnummer 00905331388707 aufzunehmen. Es handelt sich um eine Telefonnummer aus der Türkei. Wir warnen vor einem Anruf unter dieser Telefonnummer. Nehmen Sie keinen Kontakt auf. Es gibt keinen Strafbefehl gegen Sie und Sie wurden auch nicht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

Die zugesandte Urkunde wirkt besonders echt, da diese mit einem aktuellen Datumsstempel sowie einem runden Stempel vom Amtsgericht Gotha versehen ist. Allerdings sollte jedem Empfänger die Telefonnummer in der Türkei stutzig machen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sollten Sie mit der E-Mail und dem Strafbefehl aus Thüringen tun?

Auf keinen Fall sollten Sie die angegebene Telefonnummer kontaktieren oder gar Zahlungen leisten. Sie können diese E-Mail löschen, da diese massenhaft versendet wird. Falls Sie sich Sorgen machen oder die Post nicht eindeutig als Spam identifizieren können, empfehlen wir eine Strafanzeige bei der Polizei. Sie können die Strafanzeige online erstatten oder Sie wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Dort kann auch geprüft werden, ob tatsächlich etwas gegen sie vorliegt. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.

IT-Recht Müller (Kanzlei Müller & Partner versendet dubiosen Strafbefehl

Update 04.07.2019 Wieder taucht eine neue Kanzlei mit einem neuen Schreiben auf. Allerdings ist dieses Schreiben so unkonkret, dass Sie nicht einmal erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Derzeit kennen wir nur den Absender IT-Recht Müller <[email protected]>. Als Aktenzeichen ist Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 angegeben. Als Betreff wurde „Letzte Frist“ in der E-Mail angegeben.

Sehr geehrte(r) Herrn Mustermann,

der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

Zusatz:

Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.

Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

Kanzlei Ziegler und Partner versendet ebenfalls Strafbefehl

Update 14.06.2019 Eine weitere Rechtsanwaltskanzlei versendet einen Strafbefehl per E-Mail. Die Nachricht wird mit dem Absender KANZLEI ZIEGLER <[email protected]> und dem Betreff „Dringend Rückmeldung„. In der E-Mail wird unter dem Aktenzeichen Aktz.2018/IP/00490 um Rückmeldung gebeten, wann der Empfänger der E-Mail die vermeintliche Haftstrafe antreten kann. Als Kontakt ist Kanzlei Ziegler und Partner, Neuer Wall 10 in 20354 Hamburg angegeben. Die angebliche Kanzlei erreichen Sie unter Telefon 040/22637984.

Wir konnten keine Kanzlei mit dem Namen Ziegler und Partner in Hamburg finden. Da in der E-Mail keine korrekte Signatur angegeben ist, lässt sich die Existenz der Kanzlei ohnehin nicht sicher bestimmen. Da nützt es auch nichts, wenn der Absender wertlose Kopien von einem Strafbefehl anhängt.

Kanzlei Weber und Partner versendet jetzt den Strafbefehl

Update 18.06.2019 Und schon wieder taucht eine neue Rechtsanwaltskanzlei auf, die angeblich einen Strafbefehl in Empfang genommen hat. Die E-Mail wird mit dem Absender KANZLEI WEBER&PARTNER <[email protected]und dem Betreff „Dringend Rückmeldung “ versendet. Das Aktenzeichen soll Aktz.2018/IP/02241 sein. Der neueste Strafbefehl soll vom Amtsgericht Mühlhausen stammen. Auch hier geht es um die Mitteilung des Strafantrittes. An der Adresse, an der die Kanzlei ihren Sitz haben soll, Wendenstraße 130, 20537 HAMBURG, ist nach unseren Recherchen keine Kanzlei zu finden.

Im Schreiben wird eine Hamburger Telefonnummer angegeben. Wir haben die 04060770771 einmal angerufen. Es meldete sich eine Frau. Sie wollte uns weiß machen, dass es sich um Forderungen handelt, die an einen Gläubiger zu zahlen sind. Sie wären das zuständige Inkasso-Büro. Das ist natürlich völliger Unsinn. Strafen, wenn sie denn echt sind, werden immer an die Staatskasse überwiesen und nicht an Gläubiger.

Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht und weitere versenden auch Fake-Mails

Update 24.06.2019 Die Kriminellen denken sich immer wieder neue Namen für die Fake-Kanzleien aus. Unter dem Aktenzeichen 2018/IP/05082 versendet ein angebliches Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht gefälschte E-Mails. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer 040/52476031
oder 040/60770418 nicht an. Es handelt sich um Betrug.

Diese Kanzleinamen werden ebenfalls verwendet, um die fingierten Vollsteckungsbescheide zu versenden:

  • Klein&Partner Internetrecht Anwaltsbüro, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin, Telefon 030/23590365
  • Anwaltsbüro Wetzel Urheberrecht, Bissendorfer Str.11 , 30900 Wedemark, Telefon 0513/15059884
  • IT-Recht Müller <[email protected]>
  • Kanzlei Hermann für IT Recht, Anwalt für IT Recht <[email protected]>, Aktenzeichen
    2017/GZW/90327553, 040/60775919
  • KANZLEI Fischer IT Recht <[email protected]>, 20354 Hamburg, Telefon 040/22635414
  • Vollstreckungsabteilung NOLL – HAUS DER GERICHTE -, 20099 HAMBURG, Tel: 040/22635414, STRAFBEFEHL <[email protected]>
  • Kanzlei Vollmer und Partner Strafrecht, Haft droht <[email protected]>, Otto-Lilienthal-Str. 18 , 28199 Bremen, Tel: 0421- 438 19 700
  • Seinmeier und Partner, Bethmannstr. 8, 60311 Frankfut am Main, Tel: 069 247 57 715, Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Rehm, HAFT DROHT <[email protected]
  • KANZLEI für IT-Recht KOCH & Kollegen, Rheingoldstr. 18, 10318 Berlin, Tel: 030-232 582 67, ZAHLKASSE <[email protected]> (Betreff: Dringend Rückruf)
  • Kanzlei Noll & Kollegen Uhlandstr. 12-18 10623 Berlin, Tel: 030- 232 582 67, Kanzlei Noll und Kollegen <[email protected]> (Betreff: HAFTANTRITT!!)
  • Kanzlei Buchwald IT Recht, Uhlandstraße 122, 10719 Berlin, Tel: 030-233 22 196, Anwaltskanzlei Buchwald <[email protected]> (Betreff: DRINGEND Rückruf), Aktenzeichen: UHR II 2019-JV073

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Es gibt gegen Sie weder einen Strafbefehl, noch müssen Sie in Haft oder gar etwas bezahlen. Auf die E-Mail sollten Sie nicht reagieren. Sie können diese löschen.

Übrigens: Selbst wenn es einen Strafbefehl gegen Sie geben würde, dann würde nicht eine beliebige Anwaltskanzlei, sondern die Justizbehörde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Haben Sie diese ominöse Post auch bekommen?

Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. uns interessiert, ob die E-Mails vorwiegend in Thüringen oder bundesweit versendet werden. Deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie uns schrieben in welchem Bundesland Sie die betrügerische E-Mail erhalten haben.

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal spenden | Überweisung | Weitere Möglichkeiten

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal | ÜberweisungSonstige

Lesen Sie auf Onlinewarnungen.de weitere News rund um Haftbefehle.

War dieser Artikel hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
4.33 (46 Stimmen)

127 Gedanken zu „Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl“

  1. Ich wohne in Bayern und hab heute eine neue Version bekommen. In der email werde ich erpresst Geld zu zahlen, der Absender hätte meinen pc infiziert und persönlich Daten gespeichert. Wenn ich nicht zahle würde er kinderpornos auf meinem Rechner installieren und mich anzeigen, als Frist hab ich 72h bekommen. Absender eine Kanzlei mit Text 2. Abmahnung.

    Antworten
  2. Habe von einer Kanzlei Ross und Partner eine bekommen angeblich in Berlin Uhlandstraße und Haftbefehl kann nicht zugestellt werden wollen Fahndung rausgeben…usw.

    Antworten
    • Habe auch so eine mail aus Berlin erhalten von Kanzlei Rosse und Partner aus der Uhlandstr.166
      Ich Wohne im Landkreis Oder-Spree. Also agieren diese Leute Bundesweit.
      Ich werde Anzeige erstatten und kann nur jedem dazu das gleiche Raten

      Antworten
      • Hi habe den selben sch*** erhalten ich habe leider bezahlt ich werde diesen Montag Strafanzeige stellen Danke aber ich habe zu spät reagiert

        Antworten
        • Ps komme aus Darmstadt Dieburg habe das gleiche bekommen rosse und Partner strafantrag bzgl haftantritt habe leider erst heute diese Warnung gelesen ich hole mein Geld zurück 475 € Geldstrafe an alle wo das lesen macht bitte eine Anzeige hab paar Tage später eine Mail bekommen it recht haftantritt von Norbert Krüger vielen Dank für die Warnung

          Antworten
  3. Auch in Berlin habe ich solche Drohung bekommen hierbei geht es um über 12.
    000,-, vertreten durch RA-Büro Koch in dr Goethestr 12

    Antworten
  4. Von Kanzlei Koch&Kollegen aus Berlin einen Strafbefehl mit Haftantritt erhalten.
    Soll eine Geldstrafe von 120€+55,50€ Verfahrenskosten zahlen.Wohne in Schleswig-Holstein.

    Antworten
    • Einen schönen guten Tag habe den gleiche Mail bekommen nur 420,- Euro und 55,50 Euro ankosten . Ich werde morgen zur Polizei gehen und Anzeige machen Wohne auch in Schleswig-Holstein

      Antworten
      • Habe auch eine E-MAIL bekommen von kanzlei buchwald in Berlin uhlandstr 122
        Haftbefehl zu bezahlen sind 420,00 und 55,50 bearbeitungs gebühren
        Werde anzeige erstatten

        Antworten
  5. Ich habe auch diese Email von Otto Keles erhalten. Soll 12.729,87 zahlen. Ebenfalls im Auftrag Koch und Kollegen. Kam an meine alte Adresse in Kusel/ Rheinland Pfalz. Da wohne ich aber schon seit über einem Jahr nicht mehr.

    Antworten
    • Auch ich habe am Freitag die selbe email bekommen soll heute 14.10uhr in Berlin gegenüber vom Amtsgericht erscheinen auch ein angeblichen Otto keles im Auftrag von Koch und kollegen das ist seit Mai die dritte Mail die erste war von Gotha ich speicher mir die Mails und wenn es mir reicht geh ich zur Polizei

      Antworten
  6. [email protected] , Ziegler und Kollegen Gothestr.12, 10625. Es handelt sich um angeblichen Haftbefehl wegen Summe 12.729.87 Eur. Die Kanzlei hat andre Adresse, auf dem Stempel NRW Wappen ohne Stadt angaben , angeblicher Richter De. Mattern, Angebliche Schweitzer Firma Win69 GmbH existiert nicht , es wird im Email aufgefordert , alle Vermögensunterlagen nach Berlin zu Geschäftselle am 24.09. zu Bringen , wobei unter angegebenen Adresse Amtsgericht steht, der Absender Fordert auf gegenüber des Amtsgerichtes zu gehen.

    Antworten
    • So eine Mail hab ich grad auch bekommen. Mein Mann soll verhaftet werden, wenn er nicht eine Vermögensauskunft nach Berlin bringt! Forderung 12729,87 Euro. Keine Angabe warum oder für was. Der Richter Dr. Mattern am Amtsgericht Berlin. Der Brief wäre von einem Gerichtsvollzieher Otto [email protected]. Halte das auch für einen Fake.In letzter Zeit bekomme ich lauter so komische Briefe und eine gewisse „Cordula Grün“ würde auch bei mir wohnen. Es ist zum ko….

      Antworten
      • So eine Mail habe ich heute auch bekommen.Auch eine Forderung von 12729,87 auch keine angaben warum und wieso.werde es an die Polizei weiterleiten.

        Antworten
  7. Liebe Kommentatoren,

    durch Zufall wurde ich heute darauf aufmerksam, daß meine Wohnanschrift (Luzernstraße 10, 14469 Potsdam) als Absenderadresse genutzt wird. Es sei kurz klargestellt, daß an diese Adresse eine reine Wohnanschrift ist und keine Rechtsanwaltskanzlei Ihren Sitz hat. Meine Empfehlung lautet daher, stellen Sie eine Strafanzeige gegen unbekannt und reagieren Sie ansonsten nicht auf die Schreiben/E-mails.

    Antworten
  8. Habe von Koch und Kollegen ihn Berlin gestern die gleiche Nachricht erhalten.
    Habe als Antwort mitgeteilt, dass ich diese Mail an die Polizei weitergeleitet habe und anschliessend die Mail gelöscht.

    Antworten
  9. Habe e-mail von Anwaltskanzlei Hoffmann IT Recht, Luzernstr. 10, 14469 Potsdam erhalten.

    Genau der selbe Inhalt wie die vorigen Kommentare. Werde es anzeigen…
    Bin aus Baden-Württemberg

    Antworten
  10. Es wurde mir heute eine Email geschickt. zahlkasse. [email protected] Kanzlei koch & Kollegen. Angeblich konnte Strafbefehl nicht zugestellt werden. Jetzt Drohung mit fahndung falls nicht innerhalb von einem Tag Nr 03023258267 angerufen wird.. Wohne in Bayern

    Antworten
  11. Habe E-Mail erhalten von Anwaltskanzlei Hoffmann IT Recht Luzernstr 10 in 14469 Potsdam
    Ich selber wohne in Nordfriesland
    Überweisen sollte ich nach LU

    Antworten
  12. Heute bekamen wir folgende E-Mail:
    Per Rückschein National
    Frau/ Herr
    Reinhard Weth geb.
    Lindenstr. 24
    99334, Elleben
    Deutschland

    im vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die FOX MOVIE SA
    mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die Ordnungsgemäße
    Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
    Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 17.05.2017 über Ihrer Internetanschluss im Internet
    begangene Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming-Plattformen:
    kinox.to, kkiste.ag, streamworld.cc
    Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH) vom 26. April 2017 ( Aktenzeichen C-527/15, Pressemitteilung
    sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus Illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.
    Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß §113 TKG wurde mitgeteilt, das der festgestellte
    Internetanschluss auf Sie angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechts-Verletzung, welche unter Nutzung des
    Anschlusses begangen wurde, Straf-, und Zivilrechtlich haften.

    Details zur Ihrer Straftat:
    ° Illegale Webseiten: kinox.to, kkiste.ag, streamworld.cc
    ° Datum und Uhrzeit: 17.05.2017 21:14:44
    ° Ermittelte Daten… [von mir gelöscht!]
    ° Gespeicherte Internet Daten:
    Natürlich: sofort gelöscht!
    Reinhard Weth
    Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf einen Betrag in Höhe
    von 358,89 EUR der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt:
    Schadenersatz………………………………………..289,00 EUR
    Rechtsanwaltskosten……………………………… 49,89 EUR
    Auskunfts-, und Ermittlungskosten…………….20,00 EUR
    Gesamtsumme………………………………….358,89 EUR

    Um jegliche Strafrechtliche sowie Zivilrechtliche Prozesse zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen
    ausgestellte Abmahnung in Höhe 148,89 EUR während der fünftägigen Zahlungsfrist auf das unten angegeben Konto zu begleichen.
    Nach ablauf der Frist werden wir Straf-, und Zivilrechtliche maßnahmen gegen Sie einleiten.

    Antragsteller:
    Empfänger: ADVANCIA
    Iban: LU96 3442 0400 0171 6352
    Verwendungsszweck: 5401 8715 1648 0686 ( Bitte so angeben )
    Betrag: 358,89 EUR

    ANWALTSKANZLEI HOFFMANN IT RECHT
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Luzernstr. 10, 14469 Potsdam
    Tel: 030-209 66 977
    Tel: 030-221 83 544
    email: [email protected]

    Zulassung / Aufsichtsbehörde
    Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der Berliner Rechtsanwaltskammer,

    Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist ebenso das berufsrechtliche Aufsichtsorgan.

    Rechtsvorschriften über die Voraussetzungen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und die berufsrechtlichen
    Pflichten des Rechtsanwalts finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Berlin in den folgenden Rechtsvorschriften:

    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    Fachanwaltsordnung (FAO)
    Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
    Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

    Antworten
  13. Hallo, ich habe heute auch eine email bekommen vom rechtsanwalt vollmer und partner, email [email protected] nur aus potsdam. Ich hätte am 17.05.18 eine urheberrechtsverletzung begangen und muss 148,89 euro an ein konto mit der iban LU12 3442 0400 0151 8529 überweisen innerhalb 5 tagen. Ich denke das wird auch nur ein fake sein. Bin aus baden-württemberg.

    Antworten
  14. Wir haben heute eine Mail von Vollmer und Partner, Potsdam bekommen, gezeichnet von Peter Vollmer!
    Starfbefehf, Haftantritt OHNE jeden Hinweis auf irgendeinen Bezug..?!
    3 Anhänge, ebenfalls ohne jeden Bezug oder Namen…
    Wir löschen!!!

    Antworten
  15. Habe heute eine Email bekommen, angeblich hätte ich letztes Jahr im Mai was gestreamt.
    Jetzt soll ein Verfahren eingeleitet werden, außer ich würde eine Strafe bezahlen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar