Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Nach der E-Mail mit dem Strafbefehl vom Amtsgericht Gotha werden erneut fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung versendet. Darin geht es um eine angebliche Haftstrafe oder eine Urheberrechtsverletzung. Entsprechend groß ist der Schreck bei den Empfängern. Eine Rückmeldung soll an die Kanzlei Weber und Partner aus Hamburg erfolgen. Nehmen Sie keinen Kontakt auf.

Kriminelle denken sich immer wieder neue Maschen aus, mit denen Sie ahnungslose Empfänger von E-Mails beeindrucken können. Dabei spielen Haftbefehle immer wieder eine große Rolle. Wir haben beispielsweise über einen falschen BKA-Beamten berichtet, der eine Kaution für einen Haftbefehl kassiert hat. Dann gab es die Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen und nicht zuletzt die Briefe von einem türkischem Gericht wegen einem Strafverfahren.

Die Türkei spielt auch bei der aktuellen Betrugsmasche eine Rolle. Denn die potenziellen Opfer sollen eine türkische Telefonnummer anrufen. Doch alles beginnt mit einer E-Mail. Diese wird oft wahrgenommen, da die Nachricht mit persönlichen Daten versehen ist. In der E-Mail wird der Empfänger darüber informiert, dass er in der Anlage eine beglaubigte Abschrift vom Amtsgericht Gotha erhält. Darin geht es um das Aktenzeichen 951 AR 223/12 der Staatsanwaltschaft Erfurt. Angeblich wurde der Empfänger der E-Mail zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt. Insgesamt sind nun 600 Euro zu zahlen.

Update 09.01.2020 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei Buchwald IT Recht aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 17.09.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei für IT Recht Koch & Kollegen aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 14.06.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Vollstreckungsabteilung NOLL aus Hamburg finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Betrug: E-Mail Förmliche Zustellung von Rechtsanwaltskanzlei Keller und Kollegen ist Fake

Immer wieder flattern fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung in die virtuellen Briefkästen der Verbraucher. Aktuell versendet angeblich die Kanzlei Keller und Kollegen aus Frankfurt eine E-Mail. In den Schreiben geht es um eine

2 comments

Aufforderung zum Anruf auf Telefonnummer 00905331388707 (Türkei)

In der Nachricht werden Sie aufgefordert, schnellstmöglich Kontakt mit der Rufnummer 00905331388707 aufzunehmen. Es handelt sich um eine Telefonnummer aus der Türkei. Wir warnen vor einem Anruf unter dieser Telefonnummer. Nehmen Sie keinen Kontakt auf. Es gibt keinen Strafbefehl gegen Sie und Sie wurden auch nicht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

Die zugesandte Urkunde wirkt besonders echt, da diese mit einem aktuellen Datumsstempel sowie einem runden Stempel vom Amtsgericht Gotha versehen ist. Allerdings sollte jedem Empfänger die Telefonnummer in der Türkei stutzig machen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sollten Sie mit der E-Mail und dem Strafbefehl aus Thüringen tun?

Auf keinen Fall sollten Sie die angegebene Telefonnummer kontaktieren oder gar Zahlungen leisten. Sie können diese E-Mail löschen, da diese massenhaft versendet wird. Falls Sie sich Sorgen machen oder die Post nicht eindeutig als Spam identifizieren können, empfehlen wir eine Strafanzeige bei der Polizei. Sie können die Strafanzeige online erstatten oder Sie wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Dort kann auch geprüft werden, ob tatsächlich etwas gegen sie vorliegt. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.

IT-Recht Müller (Kanzlei Müller & Partner versendet dubiosen Strafbefehl

Update 04.07.2019 Wieder taucht eine neue Kanzlei mit einem neuen Schreiben auf. Allerdings ist dieses Schreiben so unkonkret, dass Sie nicht einmal erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Derzeit kennen wir nur den Absender IT-Recht Müller <[email protected]>. Als Aktenzeichen ist Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 angegeben. Als Betreff wurde „Letzte Frist“ in der E-Mail angegeben.

Sehr geehrte(r) Herrn Mustermann,

der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

Zusatz:

Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.

Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

Kanzlei Ziegler und Partner versendet ebenfalls Strafbefehl

Update 14.06.2019 Eine weitere Rechtsanwaltskanzlei versendet einen Strafbefehl per E-Mail. Die Nachricht wird mit dem Absender KANZLEI ZIEGLER <[email protected]> und dem Betreff „Dringend Rückmeldung„. In der E-Mail wird unter dem Aktenzeichen Aktz.2018/IP/00490 um Rückmeldung gebeten, wann der Empfänger der E-Mail die vermeintliche Haftstrafe antreten kann. Als Kontakt ist Kanzlei Ziegler und Partner, Neuer Wall 10 in 20354 Hamburg angegeben. Die angebliche Kanzlei erreichen Sie unter Telefon 040/22637984.

Wir konnten keine Kanzlei mit dem Namen Ziegler und Partner in Hamburg finden. Da in der E-Mail keine korrekte Signatur angegeben ist, lässt sich die Existenz der Kanzlei ohnehin nicht sicher bestimmen. Da nützt es auch nichts, wenn der Absender wertlose Kopien von einem Strafbefehl anhängt.

Kanzlei Weber und Partner versendet jetzt den Strafbefehl

Update 18.06.2019 Und schon wieder taucht eine neue Rechtsanwaltskanzlei auf, die angeblich einen Strafbefehl in Empfang genommen hat. Die E-Mail wird mit dem Absender KANZLEI WEBER&PARTNER <[email protected]und dem Betreff „Dringend Rückmeldung “ versendet. Das Aktenzeichen soll Aktz.2018/IP/02241 sein. Der neueste Strafbefehl soll vom Amtsgericht Mühlhausen stammen. Auch hier geht es um die Mitteilung des Strafantrittes. An der Adresse, an der die Kanzlei ihren Sitz haben soll, Wendenstraße 130, 20537 HAMBURG, ist nach unseren Recherchen keine Kanzlei zu finden.

Im Schreiben wird eine Hamburger Telefonnummer angegeben. Wir haben die 04060770771 einmal angerufen. Es meldete sich eine Frau. Sie wollte uns weiß machen, dass es sich um Forderungen handelt, die an einen Gläubiger zu zahlen sind. Sie wären das zuständige Inkasso-Büro. Das ist natürlich völliger Unsinn. Strafen, wenn sie denn echt sind, werden immer an die Staatskasse überwiesen und nicht an Gläubiger.

Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht und weitere versenden auch Fake-Mails

Update 24.06.2019 Die Kriminellen denken sich immer wieder neue Namen für die Fake-Kanzleien aus. Unter dem Aktenzeichen 2018/IP/05082 versendet ein angebliches Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht gefälschte E-Mails. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer 040/52476031
oder 040/60770418 nicht an. Es handelt sich um Betrug.

Diese Kanzleinamen werden ebenfalls verwendet, um die fingierten Vollsteckungsbescheide zu versenden:

  • Klein&Partner Internetrecht Anwaltsbüro, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin, Telefon 030/23590365
  • Anwaltsbüro Wetzel Urheberrecht, Bissendorfer Str.11 , 30900 Wedemark, Telefon 0513/15059884
  • IT-Recht Müller <[email protected]>
  • Kanzlei Hermann für IT Recht, Anwalt für IT Recht <[email protected]>, Aktenzeichen
    2017/GZW/90327553, 040/60775919
  • KANZLEI Fischer IT Recht <[email protected]>, 20354 Hamburg, Telefon 040/22635414
  • Vollstreckungsabteilung NOLL – HAUS DER GERICHTE -, 20099 HAMBURG, Tel: 040/22635414, STRAFBEFEHL <[email protected]>
  • Kanzlei Vollmer und Partner Strafrecht, Haft droht <[email protected]>, Otto-Lilienthal-Str. 18 , 28199 Bremen, Tel: 0421- 438 19 700
  • Seinmeier und Partner, Bethmannstr. 8, 60311 Frankfut am Main, Tel: 069 247 57 715, Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Rehm, HAFT DROHT <[email protected]
  • KANZLEI für IT-Recht KOCH & Kollegen, Rheingoldstr. 18, 10318 Berlin, Tel: 030-232 582 67, ZAHLKASSE <[email protected]> (Betreff: Dringend Rückruf)
  • Kanzlei Noll & Kollegen Uhlandstr. 12-18 10623 Berlin, Tel: 030- 232 582 67, Kanzlei Noll und Kollegen <[email protected]> (Betreff: HAFTANTRITT!!)
  • Kanzlei Buchwald IT Recht, Uhlandstraße 122, 10719 Berlin, Tel: 030-233 22 196, Anwaltskanzlei Buchwald <[email protected]> (Betreff: DRINGEND Rückruf), Aktenzeichen: UHR II 2019-JV073

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Es gibt gegen Sie weder einen Strafbefehl, noch müssen Sie in Haft oder gar etwas bezahlen. Auf die E-Mail sollten Sie nicht reagieren. Sie können diese löschen.

Übrigens: Selbst wenn es einen Strafbefehl gegen Sie geben würde, dann würde nicht eine beliebige Anwaltskanzlei, sondern die Justizbehörde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Haben Sie diese ominöse Post auch bekommen?

Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. uns interessiert, ob die E-Mails vorwiegend in Thüringen oder bundesweit versendet werden. Deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie uns schrieben in welchem Bundesland Sie die betrügerische E-Mail erhalten haben.

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal spenden | Überweisung | Weitere Möglichkeiten

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal | ÜberweisungSonstige

Lesen Sie auf Onlinewarnungen.de weitere News rund um Haftbefehle.

War dieser Artikel hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
4.33 (46 Stimmen)

127 Gedanken zu „Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl“

  1. Ich habe eine E-Mail von einer sogenannten „Kanzlei Buchwald, Berlin erhalten. Ähnlicher Inhalt, angeblich konnte ein Strafbefehl nicht zugestellt werden. Ich wohne in Zwönitz, Sachsen, (Erzgebirgskreis)

    Antworten
  2. Ich wohne in Bayern
    hab heute wieder eine email bekommen
    heute von der das erste mal war es die Kanzlei Koch und Kollegen

    Kanzlei Noll und Kollegen
    Uhlandstr.12-18
    10623 Berlin
    Tel. 030/ 221835 44

    Wegen Strafbefehl und Haftantritt

    bei beiden ist es der selbe wortlaut

    Antworten
  3. Ich wohne in Niedersachsen und habe einen Haftbefehl aus Berlin bekommen.
    Sehr geehrte(r) Herr ……………..,

    der Strafbefehl vom 02.08.2019 konnte Ihnen nicht zugestellt werden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
    UHR II 2019-JV029 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
    Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
    Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
    Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

    !! SEHR WICHTIG !!

    Zusatz:

    Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten, ansonsten müssen wir Ihre Fahndung ausschreiben.

    Rückmeldung bzgl. Haftantritt.

    Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
    den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

    Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
    Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

    Kanzlei Buchwald IT Recht
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Uhlandstr. 122, 10719 Berlin

    Sprechzeiten sind vom Montag bis Freitag 10:00-18:00
    Tel: 030-233 22 196

    Antworten
  4. Einen schoenen guten Tag,habe eine mail berkommen auch ein Strafbefehl und wenn ich mich nicht innerhalb von einem Tag melde werde ich zur Fahndung ausgeschrieben und ein Haftbefehl wird erlassen so das ich ohne weiteres die Haft antreten muss. Komme aus Schleswig Holstein

    Antworten
    • Komme ebenfalls aus dem Kreis Sigmaringen – habe auch die Mail heute gelesen.
      Vom 29.10.2019
      Haftbefehl 02.08.2019 UHRII 2019-JV415
      genau der gleicher Text wie oben schon benannt.

      Antworten
  5. Habe auch so eine mail aus Berlin erhalten von Kanzlei Rosse und Partner aus der Uhlandstr.166
    Ich Wohne im Landkreis Karlsruhe. Also agieren diese Leute Bundesweit.
    Ich werde auch Anzeige erstatten und kann auch nur jedem dazu das gleiche Raten

    Antworten

Schreibe einen Kommentar