LG Petra
]]>von Kanzlei Veronika Biksadska & Kollegen aus Kornstr . 138 Bremen
Bremen den, 10.08.2020
Sehr geehrte (r) ********
Unser Mandant DGZ deutsche Gewinnerzentrale hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten
sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als
Beweismittel verwendet werden. Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten
am 27.02.2020 07:41 zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten,
die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
an uns auf das folgende Konto innerhalb von 7 Tagen zu überweisen (Eingang auf unsere Konto).
Zahlungen sind nur an DGZ möglich
Empfänger: DGZ-Zahlungen
IBAN: NL62 BUNQ 2044 7498 31
Verwendungszweck: Aktz.: DGZ/2020-925108
Bitte geben Sie nur Ihre Aktenzeichen bei Zahlungen als Verwendungszweck an
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung: (Dienstleistungsvertrag 12 X 19,90 €)
238,80€
Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) 15,00€
Anwaltskosten (7002 VV RVG) 125,60€
Gesamtforderung:
379,40€
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Fragen haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.
Achtung: Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
Amtlicher Hinweis:
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)
Mit freundlichen Grüßen
]]>Diese Telefon Nummer war bei mir auch angegeben
]]>Absender e-Mail Adresse : [email protected]
Eingang am 15.10.2019. Ich habe dies komplett ignoriert…
Weitere Angaben waren u.a.:
Abs. GV (b) Keles
{Aufgeführt mit der Adresse des Amtsgerichts Berlin Mitte} Littenstr.12-17, 10179 Berlin
Zeichen DR II 2019/UR 141
Zwangsvollstreckungsache {danach kam nur eine Leerzeile}
Vertr. d. Anwaltskanzlei Rosse und Partner, Berlin, Hamburg, Dresden, München
In oben genannter Sache bin ich im Besitz eines Haftbefehls der gegen sie ausgestellt ist. Ich bin beauftragt, sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften. Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, fordere ich Sie auf,am
Montag, 22.10.2019, 13.10 Uhr Littenstr. 12-17, Berlin
(Gegenüber des Amtsgerichtsgebäudes)
freiwillig zu erscheinen. Sie können die Verhaftung abwenden, indem sie zu dem oben genannten Termin freiwillig erscheinen.
{Ganz viele Papiere würden aufgeführt, die man alle mitbringen soll.} u.a. Personalausweis, Unterlagen über Lebensversicherung, Bausparkassen, Sparverträge Vermögenswirksame Leistungen, KFZ- Papiere, Lohnbescheide, Rentenbescheide, … Mietverträge, Grundbucheinträge.
Danach weitere Androhungen von Verhaftung mit polizeilicher Unterstützung und 6 Monate Einlieferung in JVA berlin.
Höhe der {angeblichen} Forderung 22.729,87 Euro
Es folgt ein Bild mit Unterschriftszug von Dr. Mattern, Richter am AG
Schee, Justizhauptsekretär als Urkundenbeamter der Geschäftsstelle
Die Anhänge ,(2 Stück) habe ich absichtlich weder heruntergeladen noch geöffnet.
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