Immer wieder kursiert auf Facebook ein Post, in dem Nutzer den Facebook-Richtlinien widersprechen. Was es mit dieser Statusmeldung auf sich hat und ob Sie so wirklich den Richtlinien des Sozialen Netzwerks widersprechen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Kettenbriefe sind nichts Neues auf Facebook. Doch ein Kettenbrief mit einem bestimmten Inhalt schafft es immer wieder in das Soziale Netzwerk und wird auch von Nutzern verbreitet, die es eigentlich besser wissen müssten. In dieser Nachricht widersprechen die User den Facebook-Richtlinien.
Das dies nicht der einzige Kettenbrief ist, der unterwegs ist, zeigt unsere Sammlung an Kettenbriefen auf Onlinewarnungen.de Neben dem sozialen Netzwerk Facebook sind auch immer wieder Nutzer des Messengeres WhatsApp betroffen. Allerdings sind manche Kettenbriefe nicht so harmlos wie dieser hier. Teilweise wird körperliche Gewalt angedroht oder Sie werden in Abofallen gelockt. Deshalb sollten Sie bei jedem Kettenbrief vorsichtig sein und diesen nicht einfach so weiterverbreiten. Da in dem aktuellen Kettenbrief eigentlich auch nur Halbwahrheiten stecken, sollten Sie die Verbreitung unterbinden.
Und so sieht der Post aus:
Alle Jahre wieder…
Sollten Sie diesen Kettenbrief mit einem abweichenden Text gesehen haben, können Sie uns diesen per E-Mail an [email protected] senden. Alternativ nutzen Sie WhatsApp und senden uns eine Nachricht an 03054909774.
19.05.2017 Und schon wieder passiert es. Der Kettenbrief macht erneut in Facebook und vielleicht sogar in WhatsApp die Runde.. Natürlich passen die Nutzer das Datum an. Unklar ist, ob das erneute Teilen etwas der Datenübernahme bei WhatsApp und dem entsprechenden Urteil der EU zu tun hat.Einige Nutzer meinen So schlau zu sein, die Facebook AGBs selbst bestimmen zu können. Denn auch folgende Textvarianten lassen sich auf Facebook finden:
Heute 19. Mai 2017,
in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien.
Gemäß den Artikeln des Urheberrechts, geistiges Eigentum, erkläre ich, der weibl. lebende Mensch, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte usw. … nur bei mir alleine liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meiner ausdrücklichen Zustimmung . Sollte innerhalb von 74 Stunden kein schriftlicher Widerspruch zu meinen Geschäftsbedingungen erfolgt sein ,
gelten diese als angenommen . Bei Zuwiderhandlungen erhebe ich eine Entschädigung in Höhe von 10 Tausend Unzen in Feinsilber als Mindestverhandlungsbasis !
Das es sich bei diesem Post nur um einen Scherz handeln kann, sieht man an der Währung. Wer möchte schon Unzen statt Euros haben?
Ich erkläre hiermit folgendes: heute 12. Dezember 2016, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinem Profil verwendet werden dürfen.
Gesetze teilweise ausgedacht
Der Text in der Nachricht ist nicht nur irreführend, sondern stellenweise sogar falsch. So wird Bezug auf die neuen Facebook-Richtlinien genommen. Zuletzt hat Facebook die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Januar 2015 geändert. Von neuen Richtlinien kann also im Jahr 2016 nicht die Rede sein.
Danach wird auf Artikel des Strafgesetzbuchs (StGB) verwiesen. Fakt ist, dass es im StGB keine Artikel, sondern nur Paragrafen gibt. Im § 111 geht es um die Aufforderung zu Straftaten. Der § 112 ist weggefallen und im § 113 geht es um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dies hat alles nichts mit dem geistigen Eigentum des Nutzers und der Verwendung auf Facebook zu tun.
Weiterhin wird in der Nachricht behauptet, dass das Soziale Netzwerk für die kommerzielle Nutzung von Daten, Bildern und Texten eine schriftliche Genehmigung vom Eigentümer braucht. Haben Sie bei der Anmeldung den AGBs zugestimmt, so haben Sie dem Unternehmen von Mark Zuckerberg auch die Nutzung bestimmter Inhalte eingeräumt. Je nach den verwendeten Privatsphäreeinstellungen kann Facebook Ihre Inhalte nutzen und veröffentlichen.
Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz).
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Stand 30.01.2015
Dort ist übrigens auch geregelt, wann das Nutzungsrecht endet und in welchen Fällen Inhalte im Internet auch nach der Löschung Ihres Profils weiterhin im Netz verfügbar sind. Das Nutzungsrecht endet beispielsweise, wenn Sie einen Post, ein Bild oder Ihr Facebook-Profil löschen.
Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Stand 30.01.2015
Wer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook nicht einverstanden ist, sollte seinen Account löschen.
Facebook lahmlegen?
In einem weiteren Satz des sinnlosen Posts ist zu lesen, dass Facebook keine Inhalte veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten oder senden darf. Das würde streng genommen heißen, dass Facebook Ihre Posts nicht veröffentlichen darf und Inhalte nicht mehr geteilt werden können. Das soziale Netzwerk würde nicht mehr funktionieren und wäre lahmgelegt.
Ein nächster Absatz bezieht sich auf das UCC 1-308 1-308 1-103-Gesetz. Bei dem UCC handelt es sich um den „Uniform Commercial Code“. Darin sind Empfehlungen für das amerikanische Handelsrecht zusammengefasst. Deutsche Facebook-Nutzer sind davon nicht betroffen.
Der Witzbold, der sich diesen Text einfallen lassen hat, bezieht sich zusätzlich noch auf das Statut von Rom. Das Statut hat auch nichts mit Facebook zu tun. Vielmehr geht es darin um die Regeln für die Rechtssprechung des Strafgerichtshofs in Den Haag sowie die Funktion und Struktur des Gerichts.
Bundeskartellamt prüft die Facebook-Richtlinien
Laut einer Mitteilung vom 02.03.2016 prüft das Bundeskartellamt Nutzungsbedingungen von Facebook. Es besteht der Verdacht, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt und das die Datenschutzbestimmungen gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen.
Kettenbrief ist grober Unfug
Alles in allem ist diese Statusmeldung ausgedachter Humbug und trägt dazu bei, dass Spam in Facebook verbreitet wird. Denken Sie lieber drei Mal darüber nach, bevor Sie diese oder eine ähnliche Nachricht posten. Es kann passieren, dass sich genervte Facebook-Freunde von Ihnen abwenden oder Sie für Ihr Unwissen kritisieren. Beides ist nicht erstrebenswert.
Wie Sie Ihren Facebook-Account sicherer machen können, erfahren Sie auf onlinewarnungen.de. Außerdem erfahren Sie bei uns, wie Sie Ihre Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook richtig nutzen.
Haben Sie schon einmal einen ähnlichen Kettenbrief bei Freunden gesehen oder gar selber gepostet? Wollen Sie wissen, was hinter dieser Art Statusmeldung steckt? Dann informieren Sie uns per E-Mail oder schreiben Sie einen Kommentar.
Weitere Meldungen zu Facebook
#G20HAM17 Auf Facebook und in WhatsApp verbreitet sich eine Nachricht, dass angeblich die Notaufnahme des St. Georg Krankenhaus und ein Kindergarten in Hamburg angegriffen wurde. Zahlreiche Nutzer verbreiten diese Informationen mit eigenen Statusbeiträgen. Unsere Leser fragen: Ist das ein Fake oder bitterer Ernst? Wie fanden Sie diesen Artikel? Sende Benutzer-Bewertung
Ihnen gefällt ein Post nicht, sie möchten ein Bild melden, oder Sie sehen einen betrügerischen Inhalt auf Facebook? Immer wenn etwas nicht stimmt, können Sie diese Inhalte bei Facebook melden. Wir erklären in dieser Anleitung, wie das geht. Wie hilfreich fanden Sie diese Anleitung? Sende Benutzer-Bewertung 0 (0 Stimmen)
Kurz bevor die DSGVO umgesetzt werden muss, gibt es einen Kettenbrief auf Facebook. Mit diesem kann man der Datenschutz-Grundverordnung angeblich widersprechen. Tun Sie dies, dürfen Sie Personenfotos weiterhin auf Facebook posten. Völliger Quatsch oder ist etwas dran? War dieser Artikel hilfreich? Sende Benutzer-Bewertung 0 (0 Stimmen)
Auf Facebook wird gerade eine Warnung häufig geteilt, in der es um ein verdächtiges Fahrzeug und um nächtliches Klingeln an der Haustür geht. Hinter dem Vorfall vermutet der Urheber der Nachricht eine neue Einbrecher-Serie. Gibt es tatsächlich eine Straftatenhäufung mit dieser Vergehensweise oder handelt es sich um eine Falschmeldung? War
Die Frage nach mehr Privatsphäre hat mittlerweile auch die sozialen Netzwerke und Messenger erreicht. Dazu zählt auch ein verschlüsselter Facebook-Chat. Sie haben noch nie davon gehört? Wir zeigen Ihnen in dieser Anleitung, wie Sie den verschlüsselten Facebook-Chat einrichten und richtig nutzen.