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Polizei beschlagnahmt Handys von Schülern wegen kinderpornographischem Chat


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In einer Stuttgarter Schule musste die Polizei eingreifen, weil der Klassenchat über einen Messenger ausartete. Insgesamt 24 Schülerhandys wurden beschlagnahmt. In dem Chat wurden kinderpornographische Bilder ausgetauscht, was eine Straftat ist.

Immer wieder müssen wir vor besorgniserregenden Ereignissen im Umfeld von Kindern oder der Schule berichten. So haben wir im März 2019 von alarmierten Eltern berichtet, weil Nacktfotos des Kindes in der Klasse via Snapchat verbreitet wurden. In einem weiteren Fall wurde eine 12-jährige fast zum Opfer, weil ein älterer Mann mit ihr via Messenger Kontakt aufgenommen und sie zum Versand von Nacktfotos aufgefordert hat.

Die Polizei Stuttgart gab ebenfalls bekannt, dass Jugendliche via Messenger verbotenes, kinderpornographisches Material ausgetauscht haben. Ausgerechnet über einen Klassenchat wurden die Fotos herumgereicht. Allerdings blieb das nicht unentdeckt, sodass Ermittler der Polizei und eine Staatsanwältin kurzerhand die betroffene Klasse aufsuchten. Sie beschlagnahmten sämtliche Smartphones der Schüler und werten diese nun aus. Den Jugendlichen drohen Anzeigen wegen des Besitzes kinderpornographischer Dateien.

Immer häufiger stellen Messenger wie WhatsApp oder der Facebook Messenger eine Gefahr für Kinder und Jugendliche dar. Entweder werden wissentlich oder unwissentlich Grenzen überschritten oder die Jugendlichen werden über die neuen Medien selbst zum Opfer. Das Bundeskriminalamt erklärt auf seiner Webseite zur Bedeutung der Verfolgung von Kinderpornografie:

[…] Angesichts der leichten Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet darf nicht in Vergessenheit geraten, dass Kinderpornografie den unter Umständen noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentiert. Das Bundeskriminalamt räumt daher der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein. […] Bundeskriminalamt zum Thema Kinderpornografie, abgerufen am 12.04.2019

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Alleine der Besitz von kinderpornographischem Material ist strafbar

In diesem Zusammenhang weißt das Polizeipräsidium Stuttgart daraufhin, dass nicht nur der Versand von kinderpornografischen Bildern strafrechtlich relevant ist. Allein der Besitz stellt eine Straftat nach § 184 b Abs. 3 Strafgesetzbuch dar. Das hat zur Folge, dass beispielsweise das Smartphone oder der Computer von den Strafverfolgungsbehörden entzogen werden kann.

Falls Sie einmal kinderpornographischem Material erhalten oder über einen Chat davon in Kenntnis gelangen, sollten Sie sich unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen.

Skandal: WhatsApp wird abgeschafft – Stimmt das und was kommt danach?

Auf Facebook verbreitet sich die Information wie ein Lauffeuer. Zahlreiche Nutzer des sozialen Netzwerkes teilen einen Artikel mit der Überschrift „Whatsapp endgültig abgeschafft“. Doch was ist an der Information überhaupt dran?

Ein Kommentar

Was ist Kinderpornografie überhaupt?

Kinderpornografisch ist eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), wenn sie sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind), die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung oder, die sexuelle aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat.

Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c Strafgesetzbuch.

Weitere Informationen zum Thema Kinder­porno­grafie finden Sie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes.

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Quelle: Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt:
Handys wegen des Verdachts kinderpornographischer Inhalte beschlagnahmt auf presseportal.de

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