Die Polizei warnt vor einer Abzocke am Telefon. Per Werbeanruf wird Verbrauchern ein Gewinn wie Reisegutscheine und Bargeld versprochen. Als Gegenleistung soll der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Lesen Sie selbst, was einer 30-jährigen Frau passiert ist.
Immer öfter gibt es Probleme mit Callcentern. Diese rufen ahnungslose Kunden an und verkaufen Produkte unter einem falschen Vorwand. An dieser Stelle wird gern gelogen, damit der Kunde sein „Ja“ beziehungsweise die Bankdaten herausgibt. So war es auch in einem aktuellen Betrugsfall in Pleckenhausen, von dem jetzt die Polizei berichtet.
Was war geschehen?
Eine 30-jährige Frau erhielt auf Ihrem Smartphone einen Anruf. Der Anrufer teilte mit, dass Sie angeblich bei einem Gewinnspiel gewonnen habe. Danach sollte Sie zwei Reisegutscheine bekommen und zusätzlich 500 Euro Bargeld. Der Anrufer fragte im Laufe des Gesprächs auch die Kontodaten der angerufenen Frau ab und versuchte ein Zeitschriftenabo zu verkaufen. Als Gegenleistung bot er sogar noch einen kostenlosen Flughafentransfer an. Doch die taffe junge Frau lehnte das Angebot dankend ab und wandte sich an die Polizei. Diese ermittelt jetzt wegen Betrug.
Die Zeitschriftenmasche nach einer Gewinnspielteilnahme ist bekannt
Wir haben schon häufiger über diese Masche berichtet. Immer öfter melden sich betroffene Verbraucher bei Onlinewarnungen.de, weil sie einen dieser Anrufe bekommen haben. Nach unseren Erfahrungen finden diese Anrufe unmittelbar nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet statt. Dabei handelt es sich um Gewinnspiele von sogenannten Datensammmlern, die über diese Aktionen Nutzerdaten generieren, um diese an andere Unternehmen zu verkaufen. Die rufen dann den Gewinnspielteilnehmer an und versprechen einen Gewinn. Häufig ist dann die Rede von Gewinnsteuern und Sponsoren. Und in diesem Atemzug wird trickreich ein Abo für eine Zeitschrift verkauft. Auf Onlinewarnungen.de finden Sie ausführliche Informationen zu diesen Werbeanrufen und können in eines dieser dubiosen Telefonate reinhören. Außerdem erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie Ihre Daten herausgegeben haben.
Wehren Sie sich gegen unerlaubte Werbeanrufe
Einfach so dürfen Sie von Unternehmen nicht per Telefon kontaktiert werden. Die Firmen benötigen dazu Ihr Einverständnis. Haben Sie dieses nicht gegeben, so handelt es sich womöglich um einen unerlaubten Werbeanruf. Das müssen Sie nicht akzeptieren. Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeber, wie Sie sich gegen unzulässige Werbeanrufe wehren und wo Sie diese melden können.
Berichten Sie von Ihren Erfahrungen und helfen Sie so anderen Lesern
Sie haben ebenfalls unseriöse Werbeanrufe nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel bekommen? Bitte berichten Sie in den Kommentaren unterhalb des Artikels über Ihre Erfahrungen. Mit Ihrem Praxisbericht sensibilisieren Sie andere Leser.
Übrigens: Warum Sie das Wort „Ja“ bei unbekannten Anrufern möglichst nicht aussprechen sollten, erklären wir Ihnen in dieser Warnung.
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