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PostIdent bei Suche nach Mietwohnung: Vorsicht Datenklau und Erpressung


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Wer aktuell eine Mietwohnung sucht, sollte aufpassen. Denn mit gefälschten Wohnungsanzeigen versuchen Kriminelle Daten zu stehlen oder via PostIdent-Verfahren Straftaten im Namen der Wohnungssuchenden zu begehen. Wir erklären, welche Maschen Ihnen auf Immobilenportalen begegnen und erklären, worauf Sie achten müssen.

Als wenn die Wohnungssuche an sich nicht schon schwierig genug ist, müssen sich Interessenten jetzt auch noch darauf einstellen, dass die Anzeige mit der Traumwohnung von Betrügern sein könnte. Dabei werden Sie nicht nur abgezockt und um Ihr Geld erleichtert. Auch auf Ihre Daten haben es die Kriminellen mit einer ganz neuen Masche abgesehen.

Im Zentrum der neuen Methode steht eine Wohnungsanzeige. Dabei machen die Betrüger auch vor bekannten Internetplattformen wie immowelt.de nicht Halt. Auch auf Kleinanzeigenmärkten wie eBay Kleinanzeigen werden regelmäßig fingierte Immobilien-Anzeigen als Falle platziert. Dort veröffentlichen die Kriminellen Wohnungsinserate mit denen Sie die Verbraucher locken.

Wie funktioniert die Masche mit der Wohnungsanzeige?

Zeigen Sie Interesse an der Wohnung und kontaktieren den Anbieter, werden Sie von diesem angeschrieben. So oder so ähnlich könnte der Text lauten, den Sie anschließend zu lesen bekommen:

Lieber Interessent,
Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Wohnung in Stuttgart.
Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins reichen Sie bitte eine Kopie oder ein Foto Ihres Ausweises (Vorder- und Rückseite) per Email nach.
Grund hierfür ist, dass wir gerade hier in Stuttgart sehr viele Anfragen für einen Besichtigungstermin erhalten. Aufgrund der Nachfrage wäre dies auch nicht mit einer „Offenen Besichtigung“ zu bewältigen, da dann 100 Leute oder mehr ein und aus spazieren und im besten Falle dann erstmal eine Reinigung nötig ist. Es scheint ebenso in der heutigen Zeit bei manchen Leuten Gang und Gebe zu sein einen Besichtigungstermin zu vereinbaren und dann einfach nicht zu erscheinen.
Aus den oben genannten Gründen bitte ich Sie mir eine Kopie oder ein Foto Ihres Personalausweises (die Ausweisnummer können Sie selbstverständlich schwärzen) zukommen zu lassen. Wir fertigen dann ein PostIdent Coupon an. Sie gehen dann mit diesem PostIdent Coupon und Ihrem Ausweis zur nächstgelegenen Postfiliale und legen beide Dokumente zur Überprüfung vor, das kostet Sie lediglich 2 Minuten und kein Geld. So haben Sie auch Ihren guten Willen gezeigt, dass Sie ernsthaftes Interesse an der Wohnung pflegen …
Sie sollen demnach Ihre Personalausweisdaten direkt an die Betrüger übermitteln. Doch genau das sollten Sie nie tun. Denn wenn Ihre Daten einmal in den falschen Händen sind, können Sie nahezu nichts mehr tun. Zurückholen können Sie herausgegebene Daten jedenfalls nicht.
Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was machen die Betrüger mit den Daten?

Wenn Sie die Ausweiskopie übermittelt haben, eröffnen die Kriminellen ein Konto auf Ihren Namen. Anschließend erhalten Sie das PostIdent, welches Sie bestätigen sollen. Setzen Sie die Unterschrift, wird das Konto bestätigt und läuft auf Ihren Namen. Allerdings wissen Sie davon nichts und haben auch von eingehenden Geldern nichts.

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Doch die Eröffnung eines Bankkontos ist nicht das schlimmste Szenario. Es kann Sie noch viel härter treffen. Denn wenn die Wohnungsanzeige fingiert ist, gibt es weder die lukrative Wohnung noch den Vermieter, Makler oder Ansprechpartner. Vielmehr kommunizieren Sie mit Kriminellen. Diese sind oft nicht zu identifizieren. In letzter Zeit häufen sich Beschwerden, nach denen Wohnungssuche zunächst um Zusendung einer Personalausweiskopie, des Lebenslaufes, der Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweisen gebeten werden. Haben Sie die Informationen übermittelt, kommt für den Wohnungssuchenden der Schock. Diese werden dann nämlich mit ihren eigenen Daten erpresst. Der potenzielle Mieter soll dann Geldzahlungen leisten, damit die vertraulichen Daten nicht für Straftaten missbraucht oder veröffentlicht werden.

Unser Rat

Wenn Sie auf Wohnungssuche sind, sollten Sie im Vorfeld keine Ausweiskopien übersenden oder PostIdent-Verfahren ausfüllen. Für eine Wohnungsbesichtigung reicht es, wenn Sie mit dem Immobilienmakler oder Vermieter einen Besichtigungstermin vereinbaren und dieser Ihren Namen, die Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme hat. Manchmal wird auch die aktuelle Adresse abgefragt.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die nachfolgend genannten Unterlagen nur dem Eigentümer der Wohnung beziehungsweise dem beauftragten Makler übergeben. Schließlich handelt es sich um absolut vertrauliche Daten. Wir raten generell davon ab, die Unterlagen vor Ort in der Wohnung zu übergeben. Schließlich können Sie die Identität der Person, der Sie die Unterlagen überreichen, nicht prüfen. Besser ist es, wenn Sie die Dokumente im Büro des Maklers oder Vermieters übergeben. Der zusätzliche Weg lohnt sich, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

Zu den Besichtigungsterminen wird es von den Vermietern und Maklern gern gesehen, wenn Sie eine Bewerbermappe mitbringen. In dieser sollten Einkommensnachweise, eine Selbstauskunft und Schufa- bzw. Bonitätsauskunft enthalten sein.

Bei den Einkommensnachweisen gilt Folgendes für die unterschiedlichen Gruppen:

  • Rentner: Sie benötigen Ihren aktuellen Rentenbescheid.
  • Selbstständig/freiberuflich tätig: benötigen eine vom Steuerberater gestempelte und unterschriebene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 6 Monate (ggf. aktueller Steuerbescheid).
  • Auszubildende: benötigen die letzten Gehaltsabrechnungen, den Ausbildungsvertrag, Kindergeldnachweis, Bescheid über BAB.
  • Studierende: benötigen ihre Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung der Eltern über die Höhe der Unterhaltsleistungen, Kindergeld-nachweise und ggf. einen Bescheid über Bafög
  • Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter / Grundsicherungsamt / Sozialamt. Dann benötigen Sie eine auf die Wohnung bezogene Kostenübernahme vom entsprechenden Amt, den aktuellen Leistungsbescheid und ggf. Nachweise über Zuverdienste.

Zusätzlich kann in der Bewerbermappe enthalten sein:

  • Selbstauskunft:
    • Familienstand
    • Einkommen
    • Anzahl der Kinder
    • Haustiere
    • zum Beruf
    • Musikinstrumente
    • und bisherigen Wohnsitz / VermieterDarüber hinaus gibt es häufig Fragen zu
    • eventuellen Vorstrafen
    • Insolvenzverfahren
    • Räumungsklagen
    • sowie zum Bezug von SozialleistungenUnzulässig sind Fragen zu Familienplanung, Nationalität oder sexuellen Orientierung
  • Arbeitsvertrag
    • Manche Vermieter wünschen einen Nachweis über das aktuelle Einkommen.
  • Mietbürgschaft
    • Wenn Sie die Miete der Wohnung nicht selber zahlen können beziehungsweise noch nicht über Mietzahlungsnachweise verfügen.
  • Lebenslauf
    • Dieser muss nicht so ausführlich sein, wie bei einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle. Die Eckdaten zu Familienstand und Anzahl der Kinder sollten aber nicht fehlen.
  • Anschreiben für Wohnungssuche
    • das Benennen des gewünschten Objektes bei mehreren Wohnungen
    • die Gründe für das Interesse in Kurzform
    • eine Angabe zur Anzahl der einziehenden Personen
    • Angaben zur Sicherstellung der Mietzahlungen
  • Referenzen
    • positive Beurteilungen beendeter Mietverhältnisse (ausgestellt vom jeweiligen Vermieter)

Je mehr Unterlagen Sie freiwillig abgeben, desto positiver wird auch der Eindruck bei Vermietern und Maklern sein.

Bevor ein Mietvertrag mit Ihnen geschlossen wird, kann der Vermieter weitere Auskünfte einfordern. Dazu gehören ein Mietzahlungsnachweis auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung genannt (zum Beispiel Bescheinigung des aktuellen Vermieters über die Mietzahlung oder Kontoauszüge, aus denen sich die Mietzahlung ergibt).

Unter Umständen wird auch ein Wohnungsberechtigungsschein. Diesen können Sie beim zuständigen Wohnungsamt des ansässigen Bezirkes beantragen.

 

Sie sind auf den Betrug hereingefallen?

Sollten Sie bereits in Bezug auf die Wohnungssuche ein PostIdent-Verfahren abgeschlossen haben oder von Kriminellen erpresst werden, müssen Sie umgehend reagieren. Erstatten Sie vor allem Anzeige bei der Polizei. Dies ist in manchen Bundesländern auch online möglich. Sollten Sie sich eine Kopie des PostIdent-Verfahrens gemacht haben, können Sie sich diese durchlesen und mit der entsprechenden Bank in Verbindung setzen.

In den Kommentaren unter diesem Beitrag können Sie mit anderen Lesern über diese Masche diskutieren. Sind Sie schon einmal auf eine betrügerische Anzeige hereingefallen?

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