Wir warnen vor einer Mahnung im Namen der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Jankowski. Diese wird per Post versendet und fordert eine Vergleichszahlung in Höhe von 293,95 Euro wegen begangener Urheberrechtsverletzungen. Wir erklären, wie Sie sich verhalten sollten und ob Sie zahlen müssen.
Abmahnungen im Namen von Rechtsanwaltskanzleien sind in letzter Zeit sehr beliebt. Erst unlängst haben wir über die massenhaft versendeten E-Mails im Namen diverser Kanzleien berichtet. Darin ging es um die angebliche Nutzung des Videoportals youporn.com. Allerdings wurden die Mahnungen von Kriminellen versendet und die Daten der jeweiligen Kanzleien missbräuchlich verwendet.
Jetzt werden offensichtlich erneut massenhaft Abmahnungen versendet. Diesmal gehen die Zahlungsaufforderungen per Brief mit der Post zu. Angeblich geht es um eine begangene Urheberrechtsverletzung zum Nachteil großer Musikfirmen. Angegeben wird, dass die als Absender genannte Kanzlei bekannte Unternehmen wie EMI Musik Germany, Sony BMG Musik Entertainment, Universal Musik, Warner Musik Group, Warner Bros, DreamWorks SKG und Paramount Pictures vertritt.
Wie sieht die Abmahnung aus?
Rein optisch sieht der Brief tatsächlich wie ein anwaltliches Schreiben aus. Im Betreff der Abmahnung ist zu lesen:
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing
Abmahnung Nutzung Filesharing
Az:
In dem dreiseitigen Schreiben wird der Empfänger mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung konfrontiert. Als vermeintlicher Beweis werden IP-Adressen und der Zeitpunkt angegeben, an dem der Nutzer das geschützte Material heruntergeladen haben soll. Im weiteren ist die Abmahnung wie eine Art Unterlassungserklärung formuliert.
Druck wird auf die Empfänger auch dadurch ausgeübt, dass mit der Meldung der Forderung an die SCHUFA gedroht wird, wenn der Empfänger der Zahlung nicht nachkommt.
Was wird im Namen der Rechtsanwälte Kornmeier und Jankowski gefordert?
Konkret wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 293,95 Euro gefordert, welcher auf ein Konto der vermeintlichen Rechtsanwaltskanzlei überwiesen werden soll. Dabei handelt es sich um ein deutsches Konto bei der Postbank. Allerdings könnte dieses Konto jederzeit ausgewechselt werden. Für den Fall, das der Empfänger der Zahlungsaufforderung auf dem Wege des Vergleichs nicht nachkommt, wird mit einer deutlich höheren Schadenersatzsumme gedroht. Dann sind angeblich 1.141,21 Euro fällig.
Müssen Sie die Rechnung bezahlen?
Wer solch eine Mahnung erhält, muss sich keine großen Sorgen machen. Es handelt sich bei den Mahnungen offensichtlich um Fälschungen. Die Polizei Mainz teilt mit, dass die Schreiben identisch sind und ein vorgedruckter Überweisungsträger beiliegt.
Allerdings existiert die genannte Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Jankowski in der Ohmstraße. 44 in Velbert nicht. Vielmehr kann hier von einem Betrugsversuch ausgegangen werden. Viele Empfänger sind Senioren und haben weder einen Computer noch einen Internetzugang, sodass es nahezu unmöglich ist, dass diese eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.
Das es sich um einen Betrugsversuch handelt, sollten Sie die geforderte Summe nicht zahlen.
Zudem raten wir, dass Sie auch keinen Kontakt aufnehmen. Wir empfehlen, dass Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Noch schneller und komfortabler können Sie die Anzeige im Internet erstatten.
Haben Sie die Abmahnung auch bekommen?
Wir wissen, dass sich solche Schreiben inhaltlich sehr schnell verändern. Falls Sie auch so eine Abmahnung bekommen haben, dann senden Sie uns diese bitte per E-Mail an [email protected]. Denkbar ist auch, dass die Abmahnungen mit anderen Kanzleinamen versendet werden.
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