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Verbraucherzentrale warnt: Mahnung von Dos Santos & Pohl Rechtsanwälte für SuperMaxx Gewinnspielservice


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Haben Sie eine Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Dos Santos & Pohl für Leistungen der Firma SuperMaxx Gewinnspielservice bekommen? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den Mahnungen. Wir erklären, wie Sie sich verhalten sollten.

Schon häufiger haben wir vor Forderungen im Zusammenhang mit dubiosen Gewinnspielleistungen gewarnt. Zuletzt wurden beispielsweise zahlreich Mahnungen der Deutsch-Europäischen Collections Group / DED Group versendet. Hier ging es um Lottoverträge. Doch die mahnende Firma gab es überhaupt nicht und demzufolge auch keine Zahlungsverpflichtung. Auch die Mahnungen von Exclusive Claims BVVA haben viele Verbraucher verärgert. Es ging um eine angebliche Kündigung von Abonnements bei Gewinnspielunternehmen. 

Jetzt flattern wieder Mahnungen in viele Briefkästen. Diesmal werden diese von einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Namen Dos Santos & Pohl Rechtsanwälte versendet. Und wieder geht es um Gewinnspiele, denn die Zahlungsaufforderung wird für Leistungen der Firma SuperMaxx Gewinnspielservice versendet. Angeblich besteht eine Forderung in Höhe von 196 Euro. Wie so oft kommen Ihnen die netten Absender der unerwarteten Post gleich entgegen, und bieten eine Vergleichszahlung in Höhe von 59 Euro an. Überweisen sollen Sie das Geld auf eine spanische Bankverbindung.

Ist die Masche bekannt?

Im Internet werden die Dos Santos & Pohl Rechtsanwälte in Zusammenhang mit dem SuperMaxx Gewinnspielservice schon im Jahre 2011 erwähnt. Schon damals wurde die eigentliche Forderung von 196 Euro auf 59 Euro reduziert und sollte auf eine spanische Bankverbindung überwiesen werden. Daran hat sich offenbar bis heute nichts geändert.

Was rät die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Verbrauchern, dass sie die Forderung von SuperMaxx Gewinnspielservice nicht zahlen sollen, wenn sie den genannten Service nicht kennen. Wer Angst oder Bedenken hat, kann sich in der nächsten Beratungsstelle der Verbraucherzentrale kostengünstig beraten lassen.

Geld zurückholen fast unmöglich

Vorschnell und ungeprüft zu zahlen, ist bei solchen Forderungen und vor allem bei einer Überweisung ins Ausland immer gefährlich. In der Regel lässt sich das Geld nicht zurückholen. Deshalb sind Verbraucher gut beraten, wenn sie vor der Zahlung die Rechtmäßigkeit der Forderung genau prüfen.

Bitte berichten Sie von Ihren Erfahrungen und senden Sie uns die Mahnung

Derzeit liegt uns noch kein Muster der Zahlungsaufforderung vor. Falls Sie ein derartiges Schreiben bekommen haben, würden wir uns über eine Weiterleitung an [email protected] freuen. Außerdem möchten wir in den Kommentaren unter dem Artikel gern wissen, wann Sie so eine Zahlungsaufforderung bekommen haben und ob Sie mit dem Unternehmen je etwas zu tun hatten. Ihre Praxiserfahrungen helfen anderen Lesern bei der Bewertung der Mahnung.

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