Betrüger versenden aktuell eine gefälschte E-Mail im Namen verschiedener Landesregierungen. Darin geht es um Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage. Wir warnen vor dieser E-Mail.
Kriminelle denken sich immer neue Maschen aus, wie sie betrügerisch an Geld oder auch Daten gelangen können. Dabei nutzen sie meist aktuelle Ereignisse aus. So auch die derzeitige Coronakriese und ihre Auswirkungen. In den vergangenen Tagen haben wir bereits mehrfach von Betrügern die gefälschten Webseiten wie soforthilfe-fur-corona.de erstellt haben oder von falschen Mitarbeiter vom Gesundheitsamt berichtet, die die Lage und Unwissenheit der Bevölkerung ausnutzen.
Auch offizielle Stellen und Behörden werden gern für kriminelle Zwecke missbraucht. Derzeit geben sich Betrüger als Mitarbeiter verschiedener Landesregierungen aus. Sie versenden E-Mails, die augenscheinlich von einer Behörde stammen. Die Kriminellen haben es dabei auf Unternehmen abgesehen. Inhaltlich geht es um das Thema Corona Soforthilfen.
BKA warnt vor den gefälschten E-Mails
Update: 07.05.2020 Auch das Bundeskriminalamt warnt vor gefälschten E-Mails im Namen öffentlicher Einrichtungen und Förderbanken. Es geht um Corona-Soforthilfen. Die Empfänger der Phishing-E-Mails werden dazu aufgefordert, persönliche Informationen sowie eine Bescheinigung über erhaltene Corona-Soforthilfen an eine täterseitig kontrollierte E-Mail-Adresse zu übermitteln. In den der E-Mail beigefügten Dokumenten bauen die Täter eine Drohkulisse hinsichtlich der Rückzahlung von erhaltenen Fördergeldern auf.Das Bundeskriminalamt rät:
- Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders! Aktuell werden Phishing-Mails mit der Endung „.de.com“ verschickt. Der übrige Adressteil der jeweiligen Förderbank wird durch die Täter beibehalten.
- Nutzen Sie nur offizielle Internetseiten und E-Mail-Adressen der für die Förderung zuständigen Stellen.
- Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft oder Links in E-Mails unbekannter Absender!
- Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei!
- Halten Sie weiterhin Abstand – auch im digitalen Raum. Bleiben Sie wachsam im Umgang mit persönlichen Daten!
So sieht die gefälschte E-Mail aus
Die E-Mail als Fälschung zu erkennen ist nicht ganz einfach, denn es gibt keine Verlinkungen. Sie sollen per E-Mail antworten. Oberflächlich betrachtet könnte es sich tatsächlich um die Adresse einer Behörde handeln. Beispielsweise sollen Sie an [email protected] antworten. Vorsicht: Das ist keine E-Mail-Adresse der Landesregierung. Zudem findet eine persönliche Anrede im Text der Nachricht statt. Das alles macht die Nachricht sehr glaubhaft. Doch es gibt ein paar Punkte, die die Fälschung entlarven. So sieht die falsche E-Mail aus.
Sehr geehrter Max Mustermann,
die Bezirksregierung hat Ihnen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung „Bescheinigung_Finanzamt“.
Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:
Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Bezirksregierung teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an : [email protected]
Mit freundlichen GrüßenDie Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Die E-Mail wird mit dem Betreff: „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ versendet. Als Absender wird beispielsweise Landesregierung Nordrhein-Westfalen <[email protected]> verwendet. Es ist denkbar, dass die E-Mail auch im Namen anderer Landesregierungen im Umlauf ist. Ihre Antworten sollen Sie an die E-Mail Adresse: [email protected] senden.
Die E-Mail ist auch im Namen folgender Absender im Umlauf:
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, [email protected]
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Prinzregentenstraße 28, 80538 München, [email protected]
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Günther-Wagner-Allee 12 – 16, 30177 Hannover, [email protected]
Versenden Sie keine persönlichen Daten an die angegebene E-Mail-Adresse und antworten Sie nicht. Die E-Mail wird nicht von der Landesregierung versendet.
Worauf haben es die Betrüger angesehen?
Es geht um sensible Daten zu Ihrem Unternehmen. Diese Daten können in verschiedenen Formen missbraucht werden. Im schlimmsten Fall soll die beantragte Soforthilfe abgezweigt werden oder in Ihrem Namen Geld beantragt werden. Seit einigen Wochen gibt es unterschiedliche Maschen, mit denen Betrüger unberechtigt an die Soforthilfe gelangen möchten.
Was sollen Sie mit der E-Mail tun?
Da es sich um eine Fälschung handelt, sollten Sie die E-Mail ignorieren und löschen. Antworten Sie auf keinen Fall und versenden Sie keine persönlichen Daten oder Informationen zu Ihrem Unternehmen.
Haben Sie auch diese E-Mail erhalten?
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