Unternehmen aufgepasst. Wer dieses Formular vorschnell unterschreibt, soll happige 1.884,96 € für einen Eintrag im Gewerbeverzeichnis bezahlen. Doch bei dem gewerbeverzeichnis-regional.net handelt es sich um kein behördliches Angebot. Wir erklären, wo die Falle lauert und ob Sie zahlen müssen, falls Sie versehentlich unterzeichnet haben.
Haben Sie schon einmal von der sogenannten Branchenbuchabzocke gehört? Davon spricht man, wenn dubiose Geschäftemacher Sie trickreich in einen Vertrag für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis locken. Entweder erhalten Sie Angebote, die wie Rechnungen aussehen, und lösen den Vertrag durch die Zahlung aus. Oder die Firmen nutzen die Korrektur-Masche. Dabei erhalten Sie ein Anschreiben, welches den Eindruck erweckt, von einer Behörde zu stammen. Wer das Kleingedruckte nicht liest und vorschnell seine Daten überprüft und unterzeichnet, landet in der Kostenfalle.
Das Branchenverzeichnis gewerbeverzeichnis-regional.net aus Rumänien versendet derzeit per Fax solche Korrektur-Schreiben, die auf den ersten Blick nicht wie ein Auftrag oder Vertrag aussehen. Wer hier unterzeichnet, soll für den Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 1.884,96 € bezahlen. Wir warnen vor der Masche. Unterzeichnen Sie nur, wenn Sie den Eintrag zu diesen Konditionen wirklich möchten.
So sieht das Fax von gewerbeverzeichnis-regional.net aus
Das Angebot für den teuren Eintrag in einem vergleichsweise geringwertigen Branchenbuch kommt unaufgefordert per Fax. In bekannter Manier haben die Macher des Verzeichnisses ihr Angebot trickreich gestaltet. Wer im stressigen Alltag das Blatt nur überfliegt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass es sich um ein behördliches Schriftstück handelt. Prominent dargestellt ist, dass der Empfänger seine Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen soll.
Deutlich kleiner ist der Absender zu finden und nur in dem Kleingedruckten lesen Sie, dass es sich um ein Angebot handelt. Am Rand des dubiosen Schreibens steht dann auch etwas zu den Kosten:
Eintragungsgebühr monatlich 66 € netto. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre.
Nur im Kleingedruckten steht, dass die Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten im Voraus fällig werden.
Darf das Angebot unaufgefordert per Fax versendet werden?
Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen per Telefax zur Anbahnung eines Kontaktes oder zur Unterbreitung eines Angebots nicht zulässig. Denkbar ist, dass dem Faxempfänger sogar Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzansprüche zustehen. Die IHK Stuttgart führt dazu auf ihrer Webseite aus:
Allerdings dürfte es im Fall von gewerbeverzeichnis-regional.net eher schwierig werden, diese Ansprüche durchzusetzen. Das Unternehmen hat als Sitz eine Adresse in Bukarest in Rumänien angegeben. Obwohl die Rechtslage in Deutschland recht eindeutig ist, haben die Unternehmen kaum Chancen erfolgreich auf dem Rechtsweg gegen den Spam aus dem Ausland vorzugehen. Das sieht auch die Industrie- und Handelskammer Stuttgart so:
Letztlich sind diese Schriftstücke also am schnellsten bearbeitet, wenn Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Die Macher der Faxmitteilungen setzen jedoch darauf, dass schnell unterzeichnet und zurückgesendet wird. Dann wird die Rechnung nicht lange auf sich warten lassen.
Müssen Sie die Rechnung bezahlen, wenn Sie unterschrieben haben?
Auf gar keinem Fall sollten Sie derartige Rechnungen ungeprüft und voreilig bezahlen, wenn Sie versehentlich unterzeichnet haben. Häufig ist es so, dass Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten und arglistig getäuscht wurden. Vielmehr haben Sie im Glauben an einen behördlichen Datenabgleich überprüft und unterzeichnet. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist in vergleichbaren Fällen folgender Auffassung:
Allerdings sollten Sie nie den Kopf einfach so in den Sand stecken und die Rechnung in der Schublade verschwinden lassen. Mit Blick auf den recht hohen Betrag lohnt es sich unter Umständen rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und zu besprechen, wie gegen die Forderung vorzugehen ist. Das ist letztlich immer vom Einzelfall abhängig. Dazu Rechtsanwalt Solmecke:
Aus unserer Erfahrung ist es immer schwer, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen. Das trifft vor allem dann zu, wenn das Geld in das Ausland transferiert wurde.
Haben Sie das Schreiben erhalten und war diese Warnung hilfreich?
Uns interessiert, wie massiv die unlautere Fax-Werbung versendet wird und ob diese nur in Deutschland oder der Schweiz im Umlauf ist. Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, in welcher Region Sie das dubiose Branchenbuch-Angebot bekommen haben. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob dieser Artikel hilfreich war. Über die Kommentare unter dem Artikel kommen Sie zudem mit anderen getäuschten Unternehmern in Kontakt.
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wir haben als Firma in der Nähe Leipzigs im September genau so ein Fax erhalten. Leider im Stress mit Änderungen zurückgeschickt. Kurze Zeit später kam die 1. Rechnung, ich habe den „Vertrag“ widerrufen und mir bei unserem Anwalt und der Handwerkskammer Rat dazu eingeholt. Auf den Widerruf kamen Schlag auf Schlag 3 Mahnungen, Anfang Dezember nun den Vorschlag auf Widerruf und das Entgegenkommen mit einer Zahlung von 6 Monatsbeiträgen, d.h. 396.- € netto. Ich frage mich jetzt, soll ich darauf eingehen oder weiterhin nicht reagieren. Die Frage ist, wenn die Truppe weitergeht, werden dann die Kosten für Anwalt und Gericht nicht höher als die nun geforderten 396.- €? Es wäre toll, wenn mir Jemand seine Erfahrungen dazu mitteilen könnte. Das Fax kam übrigens aus Bukarest. MfG V.Kronberg
Habe Fax am 23.10.2017 erhalten.Vom Gewerbeverzeichnis Hessen. Da ich glaubte, es handele sich um einen Adressabgleich des Gewerbeamtes und ich tatsächlich umgezogen war, korrigierte ich die Adresse, ohne das Kleingedruckte zu lesen und faxte zurück. Leider!!!! Nun kam heute die Rechnung für das 1. Jahr: 792,–. Da war klar, dass es sich um einen Betrüger handelt. Natürlich bezahle ich nichts.
Gut, dass ich recherchierte und Ihre Seite fand. Danke für den Beitrag. Ich bin jetzt nicht sicher, ob ich selber direkt anfechten soll wegen arglistiger Täuschung oder einen RA beaufrtragen soll….Oder nichts tun.
Die werden ja sicher nicht von Bukarest aus das Geld eintreiben??!!
Wir raten, dass Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Viele Grüße
Vielen Dank für den Tipp.
Vielen Dank!
Fax heute,10.11.2017,Baden-Württemberg,Kreis Ravensburg,erhalten.
Ich habe das Fax am 08.11.17 erhalten.
Bereich München
Fax kam 08.11.2017 im Kreis Freising an
Vielen Dank für die Warnung. Ich habe das Fax am 07.11. bekommen und bin bei dem Absender Bukarest stutzig geworden und habe gegoogelt. DANKE
Danke für die Erklärung, wir sitzen in Frankfurt uns haben dieses Fax am 31.10.2017 bekommen.
Ich bin für 2 Firmen im Raum MA/HD tätig und habe für beide je ein Fax am 27.10.2017 erhalten. Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Beinahe wäre auch ich in die Falle getappt.
Super! Vielen Dank für den Eintrag! Unsere Firma hat das Fax auch erhalten.
Besten Dank, weiter so!!!
Fax heute am 23.10.2017 erhalten. Bei mir steht immer Gewerbeverzeichnis Hessen. Aber Vorsicht, der Sitz ist in Bukarest, steht ganz unten und Kleingedruckt. Leider bekomme ich so ein Fax alle viertel Jahr. Sofort in Papierkorb. Ist aber sehr lästig.
fax heute 13.10.2017 Raum Lüchow-Dannenberg erhalten
Sehr guter Artikel
Habe heute, 12.10.2017, das Fax erhalten PLZ 26160 Bad Zwischenahn
Ich habe heute zum wiederholten Mal ein solches „Abzocke“-Fax erhalten – ausgestellt auf „Firmanverzeichnis Niedersachsen“. Da ich vor mehreren Jahren einmal darauf hereingefallen war und mit Anwaltshilfe mit einem halben blauen Auge davonkommen konnte, meine ich ein relativ gutes Gespür dafür zu haben, zu erkennen, wenn ich derartige Faxe erhalte.
Dennoch finde ich es sehr gut, wenn Sie intensiv auf solche Betrugsversuche aufmerksam machen!
Es grüßt Sie freundlichst
Rainer Wiegmann
Habe soeben diese Fax erhalten. Grundsätzlich schließe ich keinerlei Verträge ab , die per Fax bei uns eintreffen. Außerdem stimmte einige Daten nicht. Also , immer erst alles schön durchlesen… Danke für den Artikel