Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Vorsicht Virus: Bescheinigung der Erstattung einer Strafanzeige – Kanzlei Schlabeck


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Aktuell erhalten zahlreiche Verbraucher eine E-Mail von der Anwaltskanzlei Peter Schlabeck. Darin werden sie über die Erstattung einer Strafanzeige informiert. Im Anhang befindet sich ein Word-Dokument, welches sehr gefährlich ist. Wir warnen davor, die DOC-Datei zu öffnen.

Wir warnen regelmäßig vor E-Mails, die im Namen von Rechtsanwälten oder renommierten Rechtsanwaltskanzleien versendet werden. In vielen Fällen gibt es die als Absender angegebenen Rechtsanwaltskanzleien gar nicht. So ist es beispielsweise auch bei der Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing. Hier geht es den Kriminellen einfach nur darum abzuzocken.

Ganz anders ist es bei der aktuellen E-Mail von der vermeintlichen Kanzlei für Schadensersatz- und Haftpflichtrecht Peter Schlabeck, in der es um die Erstattung einer Strafanzeige geht. Angeblich haben Sie eine Aufforderung zur Stellung- und Kontaktaufnahme mehrfach ignoriert. Auch diese E-Mail wird von Betrügern versendet. Allerdings wollen die Cyberkriminellen hier zunächst kein Geld. Vielmehr geht es darum Angst und Schrecken und damit einen Virus zu verbreiten. Dieser befindet sich in der angehängte DOC-Datei. Deshalb unsere Warnung: Öffnen Sie den Anhang der E-Mail nicht.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So sieht die E-Mail mit der Ankündigung der Strafanzeige aus

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die uns bekannte Version der gefälschten E-Mail. Diese kann sich sehr schnell verändern. Falls Sie eine abweichende Version erhalten haben, dann leiten Sie uns die E-Mail bitte an [email protected] weiter.

Absender:

Betreffzeile:

  • Bescheinigug der Erstattung einer Strafanzeige – Kanzlei Schlabeck
  • Ihre angeforderten Unterlagen Az. 281311/33

Anhang:

  • Strafsache – Aktenzeichen 22632117.doc (91,3 kB) (Virus enthalten)

So lautet der Text der gefährlichen E-Mail:

06.06.2019 Bescheinigug der Erstattung einer Strafanzeige - Kanzlei Schlabeck von Peter Schlabeck - Kanzlei Schlabeck <[email protected]>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Klient Susanne Voigt jetzt Anzeige gegen Sie erstattet hat.
Unsere aufforderung zur Stellung- und Kontaktaufnahme haben Sie mehrfach ignoriert.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Schlabeck
Kanzlei für Schadensersatz- und Haftpflichtrecht
Bismarckplatz 9
93047 Regensburg

Die Nachricht wird unpersonalisiert ohne persönliche Anrede versendet. Sie enthält eine angehängte Datei im DOC-Format. Diese darf nicht geöffnet werden, da hier ein Virus enthalten ist.

Gibt es die Rechtsanwaltskanzlei Schlabeck überhaupt?

Wir haben recherchiert und konnten bundesweit keinen Rechtsanwalt mit diesem Namen finden. Demnach handelt es sich um einen frei erfundenen Rechtsanwalt. Vor einer möglichen Strafanzeige müssen Sie sich ebenfalls nicht fürchten, denn diese gibt es auch nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Spam-Nachricht, die Sie zum Klick auf den beigefügten Anhang bewegen soll.

Update 08.06.2019 Eine Kanzlei mit dem Namen Schlabeck gibt es in Deutschland. Allerdings hat diese ihren Sitz in Herford. Zudem gibt es in der Kanzlei keinen Rechtsanwalt mit diesem Namen. Vermutlich ist der Gründer und Namensgeber der Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr in der Kanzlei tätig.

Wie gefährlich ist die E-Mail mit dem Anhang?

Wir stufen die Nachricht als sehr gefährlich ein. Gerade über infizierte Word-Dateien wurden in der Vergangenheit gefährliche Trojaner verbreitet. Diese angebliche Strafanzeige im Anhang enthält einen sogenannten Makrovirus, der eine Schwachstelle in Microsoft Word ausnutzt. Sobald Sie die Datei öffnen, stellt das Makro eine Verbindung zu einem Server her und lädt die eigentliche Schadsoftware herunter. Diese wird ohne das Zutun des Nutzers sofort ausgeführt und installiert. Es handelt sich um einen Virus, der schon länger im Umlauf ist. Dennoch wird dieser noch nicht von allen Virenscannern erkannt. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Öffnen Sie die Word-Datei auf keinem Fall.

Da es unkalkulierbar ist, welche Software durch das Marko heruntergeladen wird, sind nach der Ausführung der Datei besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Denkbar ist, dass auf diesem Weg sogenannte Ransomware auf Ihren Computer gelangt. Damit wird Ihre Festplatte unbrauchbar gemacht. Anschließend fordern die Kriminellen ein Lösegeld.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit könnte über diese Word-Datei auch der Emotet-Trojaner auf Ihren Computer gelangen. Dieser ist besonders gefährlich, da die Schadsoftware sowohl Ihre Kontakte auslesen als auch Ihre E-Mails mitlesen kann. Anschließend verbreitet sich die Malware selbst, indem Ihre Kontakte mit teils tatsächlich von Ihnen verwendeten Betreffzeilen angeschrieben werden. Denkbar ist auch, dass Spyware nachgeladen wird, welche vertrauliche Daten ausspioniert und an Kriminelle versendet. Mit diesen Daten kann ein großer Schaden angerichtet werden.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Welche Betriebssysteme sind gefährdet?

Nach unserer aktuellen Einschätzung vermuten wir, dass zunächst nur Computer mit dem Betriebssystem Windows gefährdet sind. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch PCs mit anderen Betriebssystemen angegriffen werden können. Sobald wir dazu mehr wissen, werden wir den Artikel aktualisieren.

Wird der Trojaner von Virenscannern erkannt?

Leider handelt es sich um einen neuen oder modifizierten Trojaner. Einige Virenscanner erkennen die Malware in der E-Mail noch nicht.

Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie den Anhang der E-Mail geöffnet haben

Haben Sie die DOC-Datei auf Ihrem PC angeklickt und damit geöffnet, ist der Virus wahrscheinlich aktiv. Das Problem: Sie erkennen das selbst zunächst nicht, da die Schadsoftware im Hintergrund arbeitet.

Wir raten nach dem Öffnen der Datei zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Schalten Sie den Computer so schnell wie möglich aus.
  • Lassen Sie von einem Spezialisten die Daten sichern und den Virus entfernen.
  • Ändern Sie die Passwörter für alle Onlinedienste, die Sie nach dem Anklicken der Datei genutzt haben oder die auf dem Windows-Computer installiert sind.
  • Wenn Sie geschädigt wurden, sollten Sie zudem Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Aus Erfahrung wissen wir, dass der Virus sich über das lokale Netzwerk (LAN/WLAN) auf andere Computer übertragen kann. Deshalb sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie den Virus selbst entfernen oder den PC noch einmal einschalten möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass keine Verbindung zum Netzwerk beziehungsweise Internet besteht.

Haben Sie die Ankündigung der Strafanzeige auch bekommen?

Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unterhalb des Artikels mit, ob Sie die gefälschte E-Mail auch erhalten haben. Vermerken Sie bitte auch, welcher Absender und welcher Betreff bei Ihnen angegeben ist. Wir können mit Ihrer Hilfe ermitteln, wie weit die Fake-Mail verbreitet ist.

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal spenden | Überweisung | Weitere Möglichkeiten

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal | ÜberweisungSonstige

War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Sende
Benutzer-Bewertung
5 (2 Stimmen)

19 Gedanken zu „Vorsicht Virus: Bescheinigung der Erstattung einer Strafanzeige – Kanzlei Schlabeck“

  1. Habe die Mail auch erhalten.
    Absender: [email protected]
    Betreff: Bescheinigug der Erstattung einer Strafanzeige – Kanzlei Schlabeck
    Erhalten am 5. Juni 2019
    Text:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Klient Susanne Voigt jetzt Anzeige gegen Sie erstattet hat.
    Unsere aufforderung zur Stellung- und Kontaktaufnahme haben Sie mehrfach ignoriert.

    Alle weiteren Informationen finden Sie im Anhang.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Peter Schlabeck
    Kanzlei für Schadensersatz- und Haftpflichtrecht
    Bismarckplatz 9
    93047 Regensburg

    Antworten
  2. Von:
    ebenfalls hier erhalten…

    „Peter Schlabeck – Kanzlei Schlabeck“
    Datum Wed, 5 Jun 2019 05:32:47 -0700
    Betreff: Bescheinigug der Erstattung einer Strafanzeige – Kanzlei Schlabeck

    Antworten
  3. habe von Absender Peter Schlabeck – Kanzlei Schlabeck eine Mail mit folgenden Betreff erhalten:

    „Ihre angeforderten Unterlagen der Immobilie – Kanzlei Schlabeck“

    Im Anhang ein word-doc mit dem Titel „Grundbuch – Immobilie“ – habe das Dokument nicht geöffnet;
    mail wurde nach Lektüre Ihrer Warnung heute gelöscht

    Antworten
  4. Die eMail habe ich am 5.6.2019 erhalten. Habe sie nicht geöffnet. Nach der Lektüre dieses Artikels habe ich sie gelöscht.

    Antworten
  5. Habe gestern folgende Email erhalten:

    Peter Schlabeck – Kanzlei Schlabeck [[email protected]]
    Betreff: Ihre angeforderten Unterlagen der Immobilie – Kanzlei Schlabeck
    Anhang: Grundbuch – Immobilie 8103.doc

    Guten Tag,

    Vielen dank für Ihre Anfrage.

    Die angeforderten Unterlagen bzgl. der Immobilie finden Sie im Anhang.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Peter Schlabeck
    Kanzlei für Immobilien- und Familienrecht
    Bismarckplatz 9
    93047 Regensburg

    Antworten
  6. Habe sie heute bekommen. Betreff: Bescheinigug der Erstattung einer Strafanzeige – Schlabeck
    Absender: Peter Schlabeck – Kanzlei Schlabeck

    Habe den Anhang leider geöffnet, aber auf dem Mac. Allerdings habe ich zu der Zeit im Homeoffice per Fernzugriff über Tunnelblick auf dem PC gearbeitet der im Büro steht. Besteht auch Gefahr für den Mac?
    Bin so vorsichtig…unfassbar

    Antworten
  7. Betreff: Bescheinigug der Erstattung einer Strafanzeige – Kanzlei Schlabeck
    Absender: Peter Schlabeck – Kanzlei Schlabeck
    Email kam gestern

    Antworten
  8. Bin auch betroffen, Datei nicht geöffnet. Kanzlei Schlabeck (gibt aber wirklich eine…..) und Susanne Vogt als Klient.

    Antworten
  9. Ich habe heute die E-Mail auch erhalten, die von Norton als Spam markiert wurde. Der Betreff lautete: Ihre angeforderten Unterlagen Az. 281311/33.
    Der Anwalt leitete Dokumenten zu einer angeblichen Strafsache weiter. Beigefügt war ein Word-Dokument, dass ich nicht geöffnet habe und wie von Ihnen gewollt, an Sie weitergeleitet habe.

    Antworten
  10. Ich hatte die Mail auch in meinem Postfach. Der Absender war „Peter Schlabeck – Kanzlei Schlabeck“
    Hatte versucht die Datei zu öffnen. Es kam jedoch eine Fehlermeldung. Ich nutze OpenOffice und nicht Microsoft Word, weiß momentan nicht, ob der Virus dadurch geladen werden konnte. Avira und Malwarebytes haben nichts erkannt. Habe vorsichtshalber meine Daten auf eine externe Festplatte gezogen. Hoffe der Virus (falls vorhanden) ist jetzt nicht auch noch auf der Festplatte.
    Gibt es irgendwelche Infos, welcher Virenscanner einen Befall aus diesem Anhang erkennen würde?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar