Erneuerung unserer Warnung: Wiederholt bekommen viele Verbraucher eine Mahnung der DED Group aus Aachen. Angeblich geht es um Lottoverträge. Die Firma gibt an, viele Lotterie- und Glücksspielanbieter zu vertreten. Doch, was ist an der Firma und der Forderung dran? Wir tragen in diesem Artikel die Fakten zusammen und benötigen Ihre Hilfe.
Das Geschäft mit vermeintlichen Forderungen blüht. Immer wieder berichten wir über Rechnungen und Mahnungen dubioser Unternehmen. Auch vermeintliche Inkassounternehmen setzen sich mit Verbrauchern in Kontakt, um Geld einzutreiben. In einigen Fällen völlig zu unrecht, weil die Unternehmen dazu gar nicht berechtigt sind. Seit längerer Zeit berichten wir beispielsweise über die häufig frei erfundenen Rechnungen und Mahnungen für Erotikdienstleistungen.
Doch nicht nur das Geschäft mit dem Telefonsex funktioniert. Auch die Gewinnspielindustrie mischt kräftig mit, und versucht Verbraucher über fingierte Rechnungen reinzulegen. Erst unlängst haben wir über die Mahnungen von Exclusive Claims BVVA berichtet. Nun gesellt sich ein weiteres Unternehmen hinzu, die Deutsch-Europäische Collections Group DE-C. Doch was hat es mit diesem Unternehmen auf sich?
Update 04.07.2017 Erneut werden massiv Mahnungen und Zahlungserinnerungen für außerordentliche Kündigungen mit einem Vergleichsangebot versendet. Zahlen sollen die Empfänger innerhalb von drei Tagen 254 Euro. Die aktuellen Schreiben stammen von der DED Group aus Aachen. Als Geschäftsführung ist Stefan Neulinger angegeben und als Ansprechpartner Dirk Scholz. Die Telefonnummer auf den aktuellen Anschreiben lautet 00442080683942 und führt laut der Ländervorwahl nach England. Die Überweisung des geforderten Betrages soll auf ein Konto in Rumänien erfolgen. Auch dieses Unternehmen scheint nicht existent zu sein. Update 09.04.2017 Neuerdings firmiert das Unternehmen auch unter der sehr ähnlichen Firmierung Deutsch-Europäische Collections Group DE-D. Angegeben ist als Firmenanschrift ebenfalls die Hanbrucher Str. 254a in 52064 Aachen. Als E-Mail-Adresse ist die Freemail-Adresse [email protected] genannt. Die Forderung soll auf eine Bankverbindung in Rumänien überwiesen werden. Als Kontoinhaber ist DED Invest Concept SRL angegeben.Wir warnen vor Mahnungen der Forderungsmanagement Inkasso Düsseldorf, Forderungsmanagement Inkasso Köln, FM Forderungsmanagement Inkasso und ECE Solution Inkasso. In den dubiosen Schreiben geht es um Sammelklagen, Zwangsvollstreckungen und Inkassokosten. Angeblich hat der Empfänger Schulden bei
Was möchte die Deutsch-Europäische Collections Group DE-C?
Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen treibt das Unternehmen Forderungen von Lotterie- und Glücksspielanbietern ein, die im Fachverband der Lotterie- und Glücksspielanbieter organisiert sein sollen. Die Betroffenen sollen einen Betrag von 795 Euro zahlen. Es winkt sogar ein vermeintlich gutes Angebot, denn bei Überweisung in den nächsten drei Tagen sei lediglich ein Betrag von 315 Euro zu zahlen. Auffallend ist, dass die Betroffenen das Geld auf ein bulgarisches Konto zahlen sollen.
Wer ist die Deutsch-Europäische Collections Group DE-C?
Wer wirklich hinter dieser ominösen Organisation steckt, das wissen wir nicht. Was uns aber bei der Recherche aufgefallen ist: Das vermeintliche Unternehmen ist im Internet nicht zu finden. Offensichtlich handelt es sich hier um ein Unternehmen, was von Betrügern frei erfunden wurde und in Wirklichkeit gar nicht existiert. Derartige Unternehmen spielen mit der Angst der Kunden und hoffen, dass die Rechnungsempfänger den Betrag lieber bezahlen, als sich damit auseinanderzusetzen. Häufig werden Verbraucher eingeschüchtert, indem Konsequenzen in Form eines gerichtlichen Verfahrens, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen oder gar mit Hausbesuchen gedroht wird. Ein extremes Beispiel dafür ist ist die Pfändungsankündigung von routenplaner-maps.com.
Zurück zur Deutsch-Europäischen Collections Group DE-C. Auch die Polizei in Nordhessen ist der Auffassung, dass es sich um ein betrügerisches Anschreiben handelt und die Firma nicht existent ist:
Im Übrigen konnten wir auch den Fachverband der Lotterie- und Glücksspielanbieter nicht ausfindig machen. Wir gehen davon aus, dass dieser genauso wie die eigentliche Firma selbst frei erfunden ist.
Auch die Erfahrungen der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Alexandra Fuchs & Thomas Traeger bestätigen die Vermutung, dass es die Firma Deutsch-Europäische Collections Group DE-C gar nicht gibt. Rechtsanwalt Thomas Traeger teilte uns mit:
Sollen Sie bezahlen oder was ist zu tun?
Im Grunde lässt sich diese Frage recht einfach beantworten. Wenn es sich bei der Deutsch-Europäischen Collections Group DE-C um eine Scheinfirma handelt, die betrügerische Rechnungen und Mahnungen versendet, dann sollten Sie natürlich nicht bezahlen. Denn haben Sie einmal bezahlt, ist das Geld weg. Zurückholen lässt sich hier, auch auf dem Rechtsweg, in der Regel nichts.
Auch Polizeihauptkommissar Jörg Dämmer ist dieser Auffassung und erklärt in seiner Pressemitteilung:
Ignorieren Sie die Zahlungsaufforderung der Deutsch-Europäische Collections Group DE-C einfach und überweisen Sie nicht. Sie sollten auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten, was auch online über das Internet geht. Denken Sie daran, als Anlage zu Ihrer Anzeige auch Briefe und Briefumschläge einzuscannen und beizufügen. Haben Sie dazu keine Möglichkeit, dann wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Auch dort wird Ihre Anzeige aufgenommen.
Haben Sie Fragen oder Post der Deutsch-Europäischen Collections Group DE-C bekommen?
Bitte senden Sie uns eine Kopie der dubiosen Zahlungsaufforderungen per E-Mail an [email protected] zu, damit wir noch gezielter vor diesem Betrug warnen können. Falls Sie Fragen zu den Schreiben haben, können Sie uns diese ebenfalls per E-Mail oder über die Kommentare unterhalb des Artikels stellen. Das geht auch anonym. Wir beantworten Ihre Fragen, sofern diese allgemeingültig sind und keine persönlichen Daten enthalten, hier auf dieser Webseite.
Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
- Pressemeldung Polizeipräsidium Nordhessen (Quelle)
- Mitteilung Verbraucherzentrale Niedersachsen (Quelle)
- DE-C will offene Glücksspiel-Forderungen eintreiben – verbraucherzentrale.nrw
Hallo,
ich habe heute das Schreiben der DE-D aus Berlin erhalten. Werde mich damit Montag an die hiesige Polizei wenden.
Gruß Hans-Peter Weyer
Auch ich wurde von der Firma DED Group An der Wuhlheide 80 in 12459 Berlin angeschrieben und soll innerhalb von 3 Tagen 314,00 € bezahlen ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher . Bitte um einen Rat .
Bei mir genau das gleiche innerhalb von 3 tagen 314 eu ansonsten Gerichtsvollzieher,Zwangsvollstreckung oder Pfändung bin bald in Ohnmacht gefallen zumal ich nix mit dem zu tun habe was da angegeben wurde Lotterie und Glücksspiel.
lg Cora,Schatz