Aktuell werden wahllos falsche Bußgeldbescheide mit Betreffs wie „Straf Benachrichtigung – …“ oder „Verstoßmeldung – …“ versendet. Sie sollen angeblich die zugelassene Höchstgeschwindikeit innerhalb einer Ortschaft überschritten haben. Doch wir warnen. An diesen Bescheiden ist nichts dran. Außer das Betrüger versuchen, auf Ihrem Computer einen Trojaner zu installieren.
Erst unlängst haben wir vor den falschen Strafbefehl und Haftantretung der Kanzlei Weber und Partner gewarnt. Auch der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt war ein Fake. Das BKA hat ebenfalls vor falschen Haftbefehlen aus dem Ausland gewarnt.
Immer wieder versuchen Kriminelle mit neuen Schreiben die Verbraucher in eine Falle zu locken. Mal möchten die Kriminellen an das Geld der Verbraucher zu kommen. Ein anderes Mal soll ein Virus auf dem Computer des Empfängers installiert werden. Deshalb warnen wir auch immer wieder davor, Anhänge bei E-Mails einfach zu öffnen.
Aktuell werden gefälschte Bußgeldbescheide im Namen der Polizei Brandenburg per E-Mail versendet. Diese enthalten keine Anhänge, sondern Links. Doch hier gilt das gleiche Prinzip. Klicken Sie die Links nicht einfach an. Am Ende sollen Sie nämlich ein Dokument herunterladen. In dem aktuellen Fall handelt es sich dabei um eine ZIP-Datei. Doch diese ist gefährlich. Wer die ZIP-Datei entpackt, aktiviert einen Trojaner. Dieser wird aber bisher nur von den wenigsten Antivirenprogrammen erkannt.
Hinweis: Die jeweils angegebene Polizeidienststelle hat mit dem Versand der Nachricht nichts zu tun. Namen und Wappen werden hier missbräuchlich verwendet. Die Polizei versendet keine Bußgeldbescheide per E-Mail. Das würde schon alleine daran scheitern, dass die Polizei von Fahrzeugbesitzern gar keine E-Mail gespeichert hat.
Wie sieht der gefälschte Bußgeldbescheid aus?
Wir wissen, dass sich die Schreiben nach Veröffentlichung unserer Warnungen relativ schnell ändern. Sollten Sie das Schreiben mit anderen Daten bekommen, senden Sie uns dieses bitte an [email protected]. Wir werden den Artikel dann ergänzen. Folgende Daten sind uns bisher bekannt.
Betreff:
- Straf Benachrichtigung – 55DA5399
- Straf Benachrichtigung – 76EB1653
- Straf Benachrichtigung – 84DB8878
- Straf Benachrichtigung – 68BC3216
- Straf Benachrichtigung – 86EH1115
- Straf Benachrichtigung – 26HC5813
- Straf Benachrichtigung – 57HB1617
- Verstoßmeldung – xxxxxxxx
- Verstoßmeldung – 15GF1472
- Verstoßmeldung – 52EG8411
- Verstoßmeldung – 17HC3259
- Verstoßmeldung – 37BE7683
Absender:
- Zentraldienst der Polizei | Zentralen Bußgeldstelle <[email protected]>
- Zentraldienst der Polizei | Zentralen Bußgeldstelle <[email protected]>
- Zentraldienst der Polizei | Zentralen Bußgeldstelle <[email protected]>
Text:
Aktenzeichen: 07799567Aktenzeichen: 07799567
Bitte stets angebenBußgeldbescheid
Sie werden beschuldigt als Fahrer des Fahrzeugs, der am 19.06.2019 um 15:14 Uhr in Am Krug , Staaken folgendes Verbrechen begangen hat: Sie überschritten die zulassige Geschwindlgkeit ausserhalb geschlossener ortschaften um 14km/h. Maximal zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h; Festgestelte Geschwindilkeit (abzgl. Toleranz): 74 km/h § 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG)
Außerdem haben sie die kosten des verfahrens zu tragen (§ 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.)Geldbuße: 100,00 EUR
Gebühr: 25,00 EUR
Auslagen Verwaltung: 3,50 EUR
Auslagen der Polizei: 0,00
Sonstige Auslagen: 0,00Berufungsantrag stellen
Falldetails
Gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz kann der/die Betroffene gegen den Strafebescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung in geschriebener Form oder zur Niederschrift bei der Verwaltung, die den Strafebescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Wird keine Berufung eingelegt, wird die Geldbußebescheid nach Ablauf von zwei Wochen nach seiner Zustellung gültig und in Kraft tretten. Eine Veränderung oder eine Aufhebung des Bußgeldbescheides nach dieser Frist ist unmöglich.
Der Ort der angeblichen Ordnungswidrigkeit ist in jedem Schreiben ein anderer. Allerdings handelt es sich bisher immer um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (60 km/h) um 14 km/h.
Welche Gefahr besteht durch die gefälschte Bußgeld-Mail?
Genau wie bei Phishing-Nachrichten enthält diese E-Mail einen Link, der Sie auf eine gefälschte Webseite führt. Dort sollen Sie angeblich den Berufungsantrag stellen beziehungsweise Falldetails einsehen können. Die Webseiten in unserem Test beginnen mit „qdc2.polizei-brandenburg.com“ und „iahp.polizei-brandenburg.com“ . Auf der Seite angekommen sollen Sie eine Buchstaben-Zahlen-Kombintation in das dafür vorgesehene Kästchen eingeben und den Download der Informationen und Beweise starten. Bei dieser Datei handelt es sich um eine ZIP-Datei. Diese enthält einen gefährlichen Trojaner.
Laden Sie diese Datei nicht herunter.
Derartige Programme können auf Ihrem Computer großen Schaden anrichten. Denkbar ist, dass persönliche Daten ausgespäht werden oder der Computer via Ransomware unbrauchbar gemacht werden. Dann wird häufig ein Lösegeld gefordert, um die Daten wieder zu entschlüsseln.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie die Datei auf der Webseite auf keinen Fall herunterladen.
Welche Betriebssystem sind betroffen?
Nach unseren derzeitigen Recherchen sind Computer mit dem Betriebssystem Windows betroffen. Ob auch für andere Betriebssysteme wie OS X oder Android eine Gefahr besteht, können wir derzeit nicht mit Sicherheit sagen. Es gibt dafür jedoch noch keine Hinweise.
Wird die Schadsoftware von Virenscannern erkannt?
Leider handelt es sich um eine neue oder veränderte Malware, die von den meisten Virenscannern noch nicht erkannt wird. Das macht die E-Mail samt der Schadsoftware so gefährlich. Nach unseren derzeitigen Recherchen wird der Trojaner in der ZIP-Datei von folgenden Antivirus-Anbietern wie folgt erkannt:
- Antiy-AVL (Trojan/Generic.ASVCS3S.42C)
- Arcabit (HEUR.Arch.Script.A)
- Qihoo-360 (Virus.vbs.qexvmc.1090)
Was sollen Sie mit der Bußgeld-Mail tun?
Da die oben beschriebene Nachricht kein echter Bußgeldbescheid ist, brauchen Sie nichts unternehmen. Das einzig Richtige ist, die E-Mail zu löschen. Auch antworten sollten Sie auf diese Nachricht nicht, da der Absender der E-Mail gefälscht ist. Sie erreichen wenn überhaupt, nicht den tatsächlichen Versender der Nachricht.
Sie haben den Anhang geöffnet – Was nun?
Ist Ihr PC von dem Trojaner angegriffen wurden, sollten Sie diesen zunächst vom Netzwerk trennen und die Internetverbindung kappen. Gehen Sie auf keinen Fall auf die Lösegeldforderungen ein. Vielmehr sollten Sie Ihren Computer von einem Spezialisten untersuchen und wiederherstellen lassen.
Ihr Windows-PC ist mit einem Virus infiziert? Dann könnte Malwarebytes 4.0 helfen. Die Software unterstützt Sie nicht nur bei der Beseitigung von Schadsoftware. Ihr Computer wird in Echtzeit geschützt. Bösartige Programme werden erkannt, bevor sie
Häufig gestellte Fragen zu der Bußgeld-Nachricht
Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu der gefälschten Bußgeld E-Mail im Namen der Polizei.
Ich habe die ZIP-Datei heruntergeladen oder gespeichert, aber nicht geöffnet. Was ist zu tun?
Solange Sie die ZIP-Datei nicht ausführen, passiert nichts. Sicherheitshalber sollten Sie die Datei jedoch von Ihrem Computer oder Smartphone löschen, um diese nicht später versehentlich zu öffnen.
Ich habe den Anhang auf dem iPhone oder iPad geöffnet. Was kann passieren?
Nach unseren bisherigen Informationen ist der Virus für iOS-Geräte wie dem iPhone oder iPad nicht gefährlich. Allerdings gibt es dafür keine Garantie. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, sollten Sie das iOS-Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen und anschließend eine Datensicherung einspielen. Die Datensicherung sollte von einem Zeitpunkt vor dem Öffnen der ZIP-Datei sein.
Die Zip-Datei habe ich auf dem MAC geöffnet. Was kann passieren?
Grundsätzlich ist der Virus nach unseren bisherigen Erkenntnissen für den Mac ungefährlich. Problematisch wird es nur, wenn Sie auf Ihrem Mac eine Software verwenden, die Windows simuliert. Beispielsweise eine virtuelle Maschine wie Parallels. Dann kann der Virus aktiv werden, den gesamten Mac befallen und unbrauchbar machen.
Ich habe die Datei geöffnet. Woran erkenne ich den Virus und wie kann ich meinen PC überprüfen?
Normalerweise sollte Ihr Virenscanner sich melden, wenn Sie die Datei öffnen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie eine hochwertige Antivirus-Software installiert haben und diese auf dem aktuellen Stand ist. Eine Überprüfung des Computers ist mit der Software Malwarebytes 3.0 möglich. Wir haben für Sie eine Anleitung für Malwarebytes 3.0 vorbereitet.
Ein Virenscanner ist auf jedem Windows-Computer absolute Pflicht. Doch was nützt der beste Virenscanner, wenn dieser schädliche E-Mails nicht erkennt oder das Windows-System drastisch verlangsamt. Wir stellen Ihnen in diesem Artikel die Testsieger vor, die
Ich habe die ZIP-Datei auf meinem Windows-PC geöffnet. Was ist zu tun?
In diesem Fall könnte der Virus aktiviert sein. Wir empfehlen vorsichtshalber, den Computer auszuschalten und nicht mehr zu nutzen. Lassen Sie den PC von einem Spezialisten untersuchen und den Trojaner gegebenenfalls entfernen.
Spam melden und andere warnen
Damit wir vor neuen Spam-Mails und Phishing-Nachrichten rechtzeitig warnen können, benötigen wir die Hilfe unserer Leser. Leiten Sie Spam- und Phishing-Mails an [email protected] weiter. Wir warnen bei Bedarf davor.
Aktuell erhalten: „Straf Benachrichtigung – 62FF1364“